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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Festnahme nach illegalem Aufenthalt
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Beitrag begonnen von Muttertier am 01.06.2008 um 17:38:52

Titel: Festnahme nach illegalem Aufenthalt
Beitrag von Muttertier am 01.06.2008 um 17:38:52
Hallo,
der Freund (Herkunft: Marokko) meiner Tochter wurde Freitag abend (warum weiß ich nicht) festgenommen, wobei sein illegaler Aufenthalt in D festgestellt wurde. Er war in der letzten Woche wohl bei einem Anwalt, der anscheinend meinte, es sei kein Problem , hier in D meine Tochter zu heiraten und einen legalen Aufenthalt zu erlangen.

Ich hatte meiner gerade erst 19jährigen Tochter bereits mehrfach geraten, ihren Freund zur freiwilligen Ausreise zu bewegen, was aber beide nicht wollten. Jetzt ist also das Kind in den Brunnen gefallen. Oder gibt es noch eine Möglichkeit, eventuell jetzt noch mit einem Ausreisedokument (?) oder einem Flugticket eine Rückkehr nach D nach einer Heirat mit meiner Tochter zu ermöglichen?

Bitte versteht mich nicht falsch: Ich finde diese ganze Situation absolut zum Ko... und ich bin auch nicht glücklich, dass meine Tochter in diesem Alter schon solche Verpflichtungen eingeht. Mir wäre es wahrhaftig lieber, sie würde sich einen anderen Mann suchen, aber das kann ich ihr schlecht sagen...

Sie ist noch in der Ausbildung, hat kein Geld; und ich kann sie auch nicht finanziell unterstützen. Es ist jetzt nur so, dass ich halt ihre Mutter bin und sie nicht gern so unglücklich und verzweifelt sehen möchte.

Ich (und noch mehr meine Tochter) wäre sehr dankbar für jeden guten Rat oder Hinweis.  Vielen Dank im Voraus!

Das Muttertier

Titel: Re: Festnahme nach illegalem Aufenthalt
Beitrag von sigi-n am 01.06.2008 um 17:57:49
Hallo
mit den Angaben kannst du Lotto spielen aber sicher keine Antworten erwarten.
Da müssen schon Fakten auf den Tisch, warum festgenommen etc.

Mit freundlichen Grüßen,
sigi-n


Titel: Re: Festnahme nach illegalem Aufenthalt
Beitrag von Einbeck am 01.06.2008 um 17:58:57
Hi,
ein bißchen mehr Hintergrund wäre hilfreich.

Welchen Aufenthaltstitel oder welches Visa hatte er bevor er illegal wurde, und wie lange ist er
illegal in Deutschland?

Wenn Du die Suchfunktion nutzt dürftest Du schon einige vergleichbare Fälle und Antworten finden.

Naja heiraten, geht nicht so schnell vorallem  wegen Urkunden und Unterlagen und dürfte
das Problem auch nicht mehr lösen.


Titel: Re: Festnahme nach illegalem Aufenthalt
Beitrag von Muttertier am 01.06.2008 um 18:19:22
ja, ich schreibe gerne etwas mehr, soweit ich es weiß.Er hatte anscheinend ein Studentenvisum und hat irgendwelche Prüfungen nicht geschafft, das  wurde nicht verlängert, er hätte ausreisen müssen und blieb "wegen meiner Tochter" einfach hier.
Das Visum ist - glaube ich - vor ca. einem halben Jahr abgelaufen.

Der RA hat - laut meiner Tochter und dem Bruder des Freundes - behauptet, es wäre "kein Problem", hier zu heiraten. Das war allerdings vor der Festnahme. Ich glaube ja auch nicht, dass sie hier heiraten können, aber eventuell in MA. Falls dann eine Wiedereinreisesperre verhängt wird, könnte man die dann aufheben?

Danke schon mal.

Das Muttertier

Titel: Re: Festnahme nach illegalem Aufenthalt
Beitrag von trixie am 01.06.2008 um 18:33:02
Da man den Freund deiner Tochter festgenommen hat, wird man ihn vorläufig ohnedies nicht auf freien Fuss setzen, bzw. seinen Reisepass einbehalten. Somit dürfte eine sofortige Heirat in Deutschland - fast - unmöglich sein.

Wenn du hier im Forum stöberst, wirst du feststellen, dass nicht alles das, was Anwälte sagen, auch der Wahrheit entspricht und noch weniger oft ein guter Tipp für den Mandanten ist.

trixie

Titel: Re: Festnahme nach illegalem Aufenthalt
Beitrag von ChicaLoca am 04.06.2008 um 09:08:55
du schreibst, dass er festgenommen wurde
wurde er dann dem Haftrichter vorgeführt und sitzt nun in Abschiebehaft ???
falls ja, wird es wohl für eine freiwillige Ausreise zu spät sein
vermutlich wird er abgeschoben werden, weil er seiner Ausreisepflicht nicht nachgekommen ist


Titel: Re: Festnahme nach illegalem Aufenthalt
Beitrag von Ulf am 04.06.2008 um 12:40:24

Muttertier schrieb am 01.06.2008 um 18:19:22:
Er hatte anscheinend ein Studentenvisum und hat irgendwelche Prüfungen nicht geschafft, das  wurde nicht verlängert, er hätte ausreisen müssen und blieb "wegen meiner Tochter" einfach hier.
Das Visum ist - glaube ich - vor ca. einem halben Jahr abgelaufen.

Der RA hat - laut meiner Tochter und dem Bruder des Freundes - behauptet, es wäre "kein Problem", hier zu heiraten. Das war allerdings vor der Festnahme.


Hmm. Vor dem Ablauf der Studenten-AE durch Exmatrikulation oder Erreichen des aufgedruckten Datums wäre es möglich gewesen. Vor einem deutschen Standesamt auch dann nur mit erheblichem Vorlauf wegen Besorgung als notwendig angesehener Papiere.

Wenn er "unverschämtes" Glück hat, gestattet ihm die Ausländerbehörde die abschiebungsfreie Ausreise bei Vorlage eines Flugtickets. Sehr viel wahrscheinlicher ist, daß ihn die ABH selbst ausschaffen will, was dann mit einer Wiedereinreisesperre*) und erheblich höheren Kosten verbunden ist.

Gruß, ULF

*) Kann er auch so bekommen, ein halbes Jahr über AE-Ende ist kein Pappenstiel.

Titel: Re: Festnahme nach illegalem Aufenthalt
Beitrag von schoko am 04.06.2008 um 19:21:51
wenn er abgeschoben wird und eine einreisesperre bekommt, dann hilft es leider auch nicht viel wenn deine tochter in marokko heiratet. die müsste erstmal für die kosten aufkommen die zumeist sehr hoch sind und es schaffen mit dem freund/ mann 3 oder mehr jahre auf entfernung zu leben ohne sich regelmässig sehen zu können wenn nicht genug geld da ist oder keine/ kaum unterstützung. ich spreche da aus eigener erfahrung und es ist verdammt hart und sehr stressig gewesen

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