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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Beglaubigunng für Geburtsurkunde - wer darf?
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Beitrag begonnen von sarste08 am 01.06.2008 um 16:34:47

Titel: Beglaubigunng für Geburtsurkunde - wer darf?
Beitrag von sarste08 am 01.06.2008 um 16:34:47
hi,

ich bins schon wieder (ein letztes mal schnell)

Mein Verlobter (Pakistaner) hat seine Geburtsurkunde (original-Sprache Urdu) von einem deutschen Arzt (geborener Pakistaner) übersetzten und beglaubigen lassen.

Jetzt habe ich Angst, dass Dänemark dieses Dokument für die Hochzeit nicht anerkennt...
ist die Übersetzung und Beglaubigung rechtens richtig????

bitte um schnelle und präzise Antwort

glg sarste08

Titel: Re: Beglaubigunng für Geburtsurkunde - wer darf?
Beitrag von trixie am 01.06.2008 um 17:17:40
Die Webseite von Toendern sagt, dass eine Legalisation der Geburtsurkunde verlangt werden kann, bzw. dass Übersetzungen von einem vereidigten Dolmetscher durchgeführt werden müssen. Die Übersetzung des Arztes dürfte hierzu wohl nicht ganz ausreichen.

trixie

Titel: Re: Beglaubigunng für Geburtsurkunde - wer darf?
Beitrag von sarste08 am 01.06.2008 um 18:58:46
[smiley=cwm19.gif] hilfe!! was sollen wir jetz machen! der heiratstermin ist in 2 wochen!!!


ich versteh das nicht! sein Bruder hat auch in Dänemark geheiratet mit der Übersetzung vom gleichen Arzt!!

wie sollen wir jetzt heiraten?

bitte helft uns!!! ich kenn mich damit garnicht aus!!!

Titel: Re: Beglaubigunng für Geburtsurkunde - wer darf?
Beitrag von trixie am 01.06.2008 um 19:12:03

sarste08 schrieb am 01.06.2008 um 18:58:46:
sein Bruder hat auch in Dänemark geheiratet mit der Übersetzung vom gleichen Arzt!!

Du schreibst doch selber:

sarste08 schrieb am 01.06.2008 um 14:17:20:
Sein Bruder hat vor 2 Jahren mit genau der selben übersetzung auch in Dänemark geheiratet

Schon einmal darüber nachgedacht, dass sich auch bei einem dänischen Standesamt die Vorschriften ändern können. ;)


Zitat:
bitte helft uns!!! ich kenn mich damit garnicht aus!!!

Bereits in deinem anderen Thread wurde dir geraten morgen in Toendern anzurufen und die Sache zu klären.

Die paar Stunden der Ungewissheit wirst du doch noch überstehen, oder nicht? ;)

trixie


Titel: Re: Beglaubigunng für Geburtsurkunde - wer darf?
Beitrag von Pfirsichring am 01.06.2008 um 19:24:05
Auf der Exotenliste des BDÜ stehen drei beeidigte/ermächtigte Dolmetscher/Übersetzer für Urdu. Ich kann mir schon vorstellen, dass einer der drei Kollegen die Urkunde kurzfristig übersetzen kann.
Habe die Exotenliste unten angehängt.  ;)
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=08AktuelleExotenliste.pdf (226 KB | 2356 )

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