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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Trotz Hartz 4 Familienzusammenführung möglich ?
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Beitrag begonnen von AndreaM. am 30.05.2008 um 15:50:52

Titel: Trotz Hartz 4 Familienzusammenführung möglich ?
Beitrag von AndreaM. am 30.05.2008 um 15:50:52
Hallo

ich habe ja vor einer Weile schon mal hier geschrieben als es um die Abschiebekosten ging.
Leider dauern immer noch die Verhandlungen wegen den Kosten an und unsere Heiratspapiere beim Standesamt laufen in 7 Wochen ab und wir werden es nicht schaffen meinen Verlobten bis dahin hier zu haben.
Jetzt habe ich mir überlegt,ob ich zu ihm fliegen soll um dort zu heiraten und dann eine Familienzusammenführung dann zu beantragen,aber ich weiß jetzt nicht,ob ich als Hartz vier Empfängerin überhaupt eine Chanche habe. ( ich bin körperlich krank und deshalb nicht mehr voll arbeitsfähig ).
Wen er jetzt zur Hochzeit kommen hätte können hätte eine 3 Person diese Verpflichtungserklährung für uns machen können,geht daß auch wen wir verheiratet sind ?
Welche Voraussetzung muss man haben um den Mann dann zu sich zu holen ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen dank Andrea

Titel: Re: Trotz Hartz 4 Familienzusammenführung möglich ?
Beitrag von trixie am 30.05.2008 um 15:57:06

AndreaM. schrieb am 30.05.2008 um 15:50:52:
Welche Voraussetzung muss man haben um den Mann dann zu sich zu holen ?  


Dieses Thema wurde schon vielfach diskutiert und läßt sich auch in vielen Threads nachlesen.

Trotzdem ein kurze Anwort zur Richtungsweisung auf deine Frage.

Wenn bei dir kein Regelausnahmegrund (benutze bitte die Forensuche) vorliegt, muss der LU in Deutschland nicht gesichert sein. Eine VE ist deshalb nicht notwendig.

trixie

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