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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einbürgerung nach nach Aufenthalt bewilligung.
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Beitrag begonnen von Antalya am 30.05.2008 um 15:46:51

Titel: Einbürgerung nach nach Aufenthalt bewilligung.
Beitrag von Antalya am 30.05.2008 um 15:46:51
Hallo an alle!
İch habe bitte folgende Frage und würde so dankbar wenn man mir die antworten würde.

Darf ein dritlaender der als Ehepartner  deutscher Staatsangehörige  mit Aufendhaltsbewilligung mit dem deutschen Ehepaar in England lebt, und dort auch für immer leben möchte,
Englische Staatsbürgerschaft bekommen und wenn dann wie geht das?

İch bedanke mich für jeden Rat.

Titel: Re: Einbürgerung nach nach Aufenthalt bewilligung.
Beitrag von trixie am 01.06.2008 um 00:44:15
Mit dem englischen Staatsangehörigkeitsrecht wird sich hier kaum jemand auskennen.

Vielleicht wendet du dich an eine Einwanderungsbörde in England.

Solltest du trotzdem nicht weiterkommen, dann kannst du deine Frage auch in info4alien.uk stellen. ;)

trixie

Titel: Re: Einbürgerung nach nach Aufenthalt bewilligung.
Beitrag von Tippi am 01.06.2008 um 00:50:40

trixie schrieb am 01.06.2008 um 00:44:15:
info4alien.uk  


Bevor es wieder zu Missverständnissen kommt ...

wir sind einmalig.

info4alien gibt es nur mit .de

Titel: Re: Einbürgerung nach nach Aufenthalt bewilligung.
Beitrag von thsths am 01.06.2008 um 11:11:57

Antalya schrieb am 30.05.2008 um 15:46:51:
Darf ein dritlaender der als Ehepartner  deutscher Staatsangehörige  mit Aufendhaltsbewilligung mit dem deutschen Ehepaar in England lebt, und dort auch für immer leben möchte,
Englische Staatsbürgerschaft bekommen und wenn dann wie geht das?
In einem englischsprachingen Forum ist diese Frage vermutlich besser aufgehoben, aber ich werde es trotzdem einmal versuchen.

Einbuergerung in England ist in der Regel 1 Jahr nach erlangen von Permanent Residence (Daueraufenthaltserlaubnis) moeglich. Das ist also nach 6 Jahren weitgehend ununterbrochenem Aufenthalt. Hinzu kommen noch ein paar Bedingungen und einige Tests. Das ganze ist teuer (insgesamt deutlich ueber 1000 Pfund) und dauert auch eine ganze Weile.

Naechstes Jahr wird vermutlich ein neues Gesetz verabschiedet, dass die Einbuergerung noch schwieriger werden laesst. Ob und wie sich das auf EU-Buerger und deren Familienmitglieder auswirkt, ist aber noch nicht klar.

Tom

Titel: Re: Einbürgerung nach nach Aufenthalt bewilligung.
Beitrag von Maphan am 01.06.2008 um 12:30:48
hast du schon bei der englischen botschaft nachgefragt?

Titel: Re: Einbürgerung nach nach Aufenthalt bewilligung.
Beitrag von Antalya am 02.06.2008 um 16:53:40

Zitat:
hast du schon bei der englischen botschaft nachgefragt?


Danke an alle!
Nein ich habe bei der englischen bottschaft noch nicht gefragt?

İst den die Einbürgerung für einen EU Ehepartner der durch Aufenthaltsbewilligung
in england  lebt überhaubt möglich?


Zitat:
Einbuergerung in England ist in der Regel 1 Jahr nach erlangen von Permanent Residence (Daueraufenthaltserlaubnis) moeglich. Das ist also nach 6 Jahren weitgehend ununterbrochenem Aufenthalt. Hinzu kommen noch ein paar Bedingungen und einige Tests.


İst das Gesetzt in england für EU Familienangehörige die in England mit ihrer Familien Angehörige
leben und Aufenthaltbewilligung besitzen gleich, oder anderes?

İch bedanke mich nochmals an alle die mir antworten werden!

Titel: Re: Einbürgerung nach nach Aufenthalt bewilligung.
Beitrag von ChicaLoca am 03.06.2008 um 08:17:36
du solltest dich - wie schon erwähnt - an die englischen Behörden wenden
hier kann dir das niemand kompetent beantworten,
da sich dieses Forum mit deutschem Ausländerrecht befaßt

Titel: Re: Einbürgerung nach nach Aufenthalt bewilligung.
Beitrag von Antalya am 07.06.2008 um 11:09:54
İch bedanke mich vielmals für den Rat.
İch werde mich an englischen Behörden wenden.

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