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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Frage zum Zertifikat Deutsch https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211974118 Beitrag begonnen von Mirey am 28.05.2008 um 13:28:37 |
Titel: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von Mirey am 28.05.2008 um 13:28:37
Hallo,
ich habe folgende Frage: Eine Bekannte hat mich gebeten, ihr bei der Vorbereitung zur Prüfung "Zertifikat Deutsch" zu helfen. Nun habe ich gelesen, dass man als Voraussetzung ca. 600 Unterrichtseinheiten absolvieren muss. Muss man diese im Integrationskurs absolvieren oder kann sie sich auch einfach so zur Prüfung anmelden mit einer Bescheinigung von mir (privat) über 600 Unterrichtseinheiten (selbstverständlich erst wenn ich sie ihr erteilt habe)? Danke für Antworten. Gruß, Mirey |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von Amalfi am 28.05.2008 um 13:42:26
Wichtig ist das Zertifikat B1 (mindestens).
Wenn jemand bereits gute Sprachkenntnisse hat, reicht bei vielen auch einfach nur die Prüfung. |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von hge2001 am 28.05.2008 um 13:52:17
Ich vermute es geht um das Zertifikat B1, was hier in Deutschland erworben werden soll.
Es ist m.e. nicht vorgeschrieben, dass man dafür 600 stunden besuchen muss. Man kann sich auch beim GI nur zur Prüfung anmelden. Ob das bei den VHSen geht, muss man vor Ort erkunden. http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/ogf/zer/deindex.htm Wenn man es privat macht, wird geht einem natürlich der staatliche Zuschuss zum Integrationskurs durch die Lappen. hge |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von jetflyer am 28.05.2008 um 13:52:33
Auf den Seiten der VHS kann Mann/Frau sich ggf. zur Prüfung anmelden
In Schleswig-Holzbein z.B. hier http://www.vhs-sh.de/ Man sollte auch sich überlegen, ob man die Prüfung nach dem Telc oder Goethe Standard ablegen will. die VHS bieten beide Möglichkeiten an, aber die Vorbereitung sollte man dann entsprechend passend gestalten. Grüße Jetflyer |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von Mirey am 28.05.2008 um 14:36:58
Vielen Dank für Eur Antworten.
So wirklich blicke ich noch nicht durch. Allerdings weiss ich auch nicht genau welches Zertifikat sie machen muss. Das muss ich sie mal fragen. Ich weiss nur, dass sie seit 2 Jahren in Deutschland ist und hier verheiratet ist, und dass sie noch max. 1 1/2 Jahre Zeit hat die Prüfung zu machen. Also habe ich das richtig verstanden, dass man sich beim Goethe-Institut für das B1 ohne vorherigen Kursbesuch zur Prüfung anmelden kann? Kann mir jemand sagen, wie hoch in etwa die Bezuschussung vom Staat für diese Kurse ist? Nochmals danke! Mirey |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von trixie am 28.05.2008 um 15:31:25 Mirey schrieb am 28.05.2008 um 14:36:58:
Wenn du den normalen I-Kurs über einen I-Kursträger machst, dann zahlt der Teilnehmer einen Euro pro Stunde, der Rest wird von staatlicher Seite bezahlt. D. h. aber nicht, dass du einen Zuschuss erhälst, wenn du den Deutschkurs bei einem nicht zugelassenen Unternehmen machst. trixie |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von hge2001 am 28.05.2008 um 18:11:04 Mirey schrieb am 28.05.2008 um 14:36:58:
Wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist, genügt auch ein A1-Zertifikat zur Beantragung der NE. Allerdings ist anzuraten, gleich das B1 zu machen. Damit könnte man auch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. hge |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von Mely1802 am 28.05.2008 um 19:07:18 hge2001 schrieb am 28.05.2008 um 18:11:04:
Hey, Echt? War mit meinem Mann diese Woche im Ausländeramt wg. NE und uns wurde gesagt, er benötigt dafür das Zertifikat Deutsch. |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von trixie am 28.05.2008 um 19:14:42 Mely1802 schrieb am 28.05.2008 um 19:07:18:
Ein A1 Zertifikat ist ja ein Deutsch Zertifikat. Die Aussage ist doch damit korrekt. Oder wolltest du mit deinem Beitrag etwas anderes aussagen? trixie |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von jetflyer am 28.05.2008 um 19:24:29
"Zertifikat Deutsch" ist die Bezeichnung des Zeugnisses über das B1 Level bei Telc oder GI
Aber gefordert für die NE bei deutsch verheirateten nach §28 darf es imho nicht werden §28 NE Zitat:
steht im Gegensatz zur NE nach §9 Zitat:
Letzteres erfordert nach Auffassung der meisten ABH ein "Zertifikat Deutsch" B1. Ersteres nach §28 muß "weniger" sein, sonst hätte der Gesetzgeber nicht unterschiedlichen Wortlaut verwendet Grüße Jetflyer |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von Mely1802 am 28.05.2008 um 19:41:14
Vielen Dank Jetflyer für die genaue Erklärung. Ich werde dann beim Sachbearbeiter nochmal nachfragen.
Mely |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von hge2001 am 28.05.2008 um 20:30:08 jetflyer schrieb am 28.05.2008 um 19:24:29:
tatsächlich... wieder was gelernt: http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/zdt/deindex.htm hge |
Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von Mena am 06.06.2008 um 17:37:18
Das wissen wohl selbt nicht alle Kursträger, denn mein Mann hat bei bestandener A2 Prüfung ein "Zertifikat Deutsch A2" bekommen! ?? !!
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Titel: Re: Frage zum Zertifikat Deutsch Beitrag von jetflyer am 06.06.2008 um 18:26:59
Hallo Mena,
naja, die Aussage auf dem Zeugnis ist ja eindeutig. Inwieweit der Begriff "Zertifikat Deutsch" urheberrechtlich geschützt ist, sei dahingestellt. Aber die Aussage ist höchstens verwirrend aber nicht "falsch" Beim GI heißt dieses Zertifikat "Deutsch Start 2" Nichtsdestotrotz: das ggf. von EBH /ABH geforderte Zeugnis ist das "Zertifikat Deutsch" ohne Zusatz, das bescheinigt B1 Kenntnisse. Grüße Jetflyer Nebenbei bemerkt: Die Verwirrung ist bei den höheren Zertifikaten ähnlich perfekt: Früher(bis letzten Herbst) gab es eine ZMP (Zentrale Mittelstufenprüfung) vom GI. Die ist jetzt aufgesplittet worden in die GI Zertifikate B2 und C1. Bei TElC hieß es früher "Deutsch für den Beruf" B1+ , nun gibt es auch hier B2 und C1 Zertifikate. Nach Aussage der Prüfer ist Telc B2 leichter als bei GI, beim C1 Level ist es andersrum: hier ist GI einfacher als Telc zu bestehen. Last not least: Ganz neu ist bei GI die ZOP (zentrale Oberstufenprüfung) Das ist das abgespeckte KDS "kleine Deutsche Sprachdiplom" , gleicher Schwierigkeitsgrad aber ohne geforderte klassische Literaturkenntnisse. KDS und ZOP berechtigen überigens zum Studium. Sonst muß man den sog. Testdaf nachweisen, der ist auch auf B2-C1 Level. Die GI und Telc Prüfungen auf dem Niveau berechtigen wiederum nicht zum Uni Zugang, obwohl sie "schwerer" sind als TestDaf. Last not least: Wer für einen Beruf, für den in D. eine sog. "Berufserlaubnis" gefordert wird, eine ausländische Berufsausbildung/Studium absolviert hat,dem nützt der TestDaf wiederum nix. Der braucht GI oder Telc B2 . Beispiel Ärzte, Sozialpädagogen... Zitat von den Bürokraten in Kiel: Ja wer Sprachkenntnisse zum Studieren hat, der kann ja noch lange nicht gut genug Deutsch, um einen Beruf auszuüben. Genug verwirrt :) GRüße Jetflyer |
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