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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
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Beitrag begonnen von Telgu am 28.05.2008 um 13:11:50

Titel: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 28.05.2008 um 13:11:50
Hallo, ich hab ein paar Fragen, da ich kurz vorm Verzweifeln bin.
Flogender Sachverhalt:
Meine Verlobte (Inderin) und ich sind 25 Jahre alt. Wir haben vor einer Woche in Bangalore auf dem Standesamt geheiratet und bekommen in ca. 20 Tagen unser Marriage Certificat. Auf der Internetseite des Auswaertigen Amts habe ich gelesen dass ich fuer das Visum zur Familienzusammenfuehrung einen Arbeitsvertrag und/oder einen Mietvertrag vorlegen muss, um zu beweisen dass ich in Deutschland lebe. Ich habe aber die lezten 3 Jahre in der Schweiz gearbeitet und habe meinen Job fuer meine Freundin aufgegeben (bin somit arbeitslos) und habe erst jetzt vor mit ihr nach Deutschland zu kommen und am Anfang bei meinen Eltern zu leben. Kann also auch keinen Mietvertrag vorweisen.
Kann die Botschaft aus diesem Grund das Visum ablehnen?
Wie lange dauert es im Durchschnitt dieses Visum zu bekommen?
Und brauchen wir, obwohl davon nichts auf der Internetseite steht, eine Ledigkeitsbescheiningung wenn wir das Visum beantragen?  

Vielen Dank fuer die Hilfe!

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von jetflyer am 28.05.2008 um 13:21:23
hallo Telgu


Zitat:
Meine Verlobte


Zitat:
Wir haben ... geheiratet


Zitat:
Ledigkeitsbescheiningung


das verwirrt  mich  :-[

Seid Ihr nun verheiratet oder wollt Ihr es noch werden  ::)
GRüße

Jetflyer

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 28.05.2008 um 13:32:53
Wir haben vor einer Woche geheiratet, aber in Indien dauert es 30 Tage bis es offiziell ist. Beim Standesamt haben wir keine Ledigkeitsbescheinigung gebraucht.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von jetflyer am 28.05.2008 um 13:43:20
Nur vorab, eine Ledigkeitsbescheinigung für Verheiratete ist ziemlich schwer zu bekommen  :P  

http://www.new-delhi.diplo.de/Vertretung/newdelhi/en/01/Visa__Requirements/DD__Family__Reunion,property=Daten.pdf

Da steht viel Wissenswertes über die notwendigen Papiere. Grundsätzlich braucht Ihr sicherlich eine Meldeadresse in D., wo denn der Familiennachzug hingehen soll und welche ABH entsprechend zuständig ist.

Einige Wochen wird das procedere sicherlich dauern. Offenbar hat die Botschaft auch ein Terminverfahren und schreibt mehere Wochen seien alle Termine bereits ausgebucht.

mangelnde LU Sicherung ist bei deutschem Ehepartner kein Ablehnungsgrund

Grüße und erstmal fröhliches Lesen :)

Jetflyer

A1 Deutschzertifikat nicht vergessen, ggf. muß Deine Frau entsprechend noch Deutsch lerren

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 28.05.2008 um 13:48:19
Das habe ich alles gelesen, von dort habe ich ja die Information ueber Abeitsvertag und Mietvertag.
Aber wenn ich dich richtig vertehe, willst du mir also sagen, dass meine Meldebestaetigung aus Deutschland reicht? Bin bei meinen Eltern gemeldet.


Und wegen der Ledigkeitsbescheinigung habe ich in letzter Zeit oefter mal gelesen, dass man sie braucht wenn man den Antrag fuer das Visum stellt. Auch wenn man schon in Indien geheiratet hat. Man auch nicht soviel Sinn fuer mich, aber vielleicht es damit zu tun, dass die deutsche Botschaft die Ledidigkeitsbescheinigung fuer den Zeitpunkt vor der Eheschliessung als Beweis benoetigt.

Und Deutsch ist kein Problem, da sie ein Austauschjahr in der Schweiz gemacht und in dieser Zeit die Sprache sehr gut gelernt hat.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von SigSag am 28.05.2008 um 13:48:25
Hi,

Was den Arbeitsvertrag und den Mietvertrag angeht, so sind diese notwendig, wenn der Familiennachzug zu in DE lebenden Ehegatten handelt und nicht die deutsche Staatsangehörogkeit besitzt. Für den Nachzug zu Deutschen ist dies nicht notwendig.

SigSag

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 28.05.2008 um 14:09:26
Diese Anwort freut mich sehr,aber auf diesem Link steht etwas anderes:
http://www.chennai.diplo.de/Vertretung/chennai/en/Formulare__RK/Visa/download__visa__InfosheetFamilyReunionSpouses,property=Daten.pdf

Im gesamten Text wird nicht nicht ein einziges Mal die Nationalitaet des Ehegatten beschrieben, aber unabhaeingig von der Nationalitaet klar die Unterlagen gefordert.

Ist wirklich komisch.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von jetflyer am 28.05.2008 um 14:13:02
Naja, perfekt ist kein Visa-merkblatt.  So schreiben Sie auch immer über Gebühren für´s Visum, obwohl es bei deutschem Ehegatten für lau geht :)


Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 28.05.2008 um 14:19:45
Wie meinst du das? Fuer lau.
Und wo hast gelesen, dass es mehrere Wochen ausgebucht ist?

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von streets am 31.05.2008 um 08:31:09
Für Lau ist ein anderes wort für kostenlos, ohne Gebühr, nada nix niente bezahlen.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Ulf am 31.05.2008 um 14:57:09

Telgu schrieb am 28.05.2008 um 13:32:53:
Wir haben vor einer Woche geheiratet, aber in Indien dauert es 30 Tage bis es offiziell ist.


Gibt es die Heiratsurkunde erst nach 30 Tagen, oder kommt nach 30 Tagen ein "Jetzt wirklich verheiratet"-Stempel drauf, sozugagen als Rechtskraftsvermerk? Nicht uninteressant, wenn man einmal indische Heiratsurkunden vorgelegt bekommt...

Gruß, ULF

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 03.06.2008 um 10:47:43
Nach 30 tagen bekommt man die Heiratsurkunde. Die 30 Tage ist der Zeitraum in dem Aussenstehende oder Involvierte Zeit haben Einspruch gegen die Hochzeit einzulegen. Nach Ablauf der 30 tagen muss mit 3 Zeugen nochmal zum Standesamt und dann bekommt man seine Urkunde.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von jetflyer am 03.06.2008 um 11:07:02

Zitat:
Und wo hast gelesen, dass es mehrere Wochen ausgebucht ist?


hier : auf der Seite des Konsulats:
http://www.chennai.diplo.de/Vertretung/chennai/en/Startseite.html


Zitat:
Please note that there is currently a waiting period of 15 days for the mandatory visa interview. Submission of visa applications without the required visa interview will result in a reject. The German Consulate General, therefore, strongly recommends to apply for your visa at least 4 weeks prior to your intended departure date!


Grüße
Jetflyer


Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Mick am 04.06.2008 um 14:35:50
@Telgu

Hm, da habe ich wohl beim Verschieben zwei
Beiträge geschreddert.
Bitte ggf. hier neu schreiben.

Sorry!

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 04.06.2008 um 14:41:57
Kein Problem.
Meine Frage war ob das die richtige Vorgensweise fuer uns ist wenn wir in der Schweiz leben und arbeiten wollen.
Wir stellen in Indien den Antrag auf Visum zur Familienzusammenfuehrung in D. In der Bearbeitungszeit fliege ich zurueck, gehe in die Schweiz, bekomme eine Arbeit dort. Gemeldet bleibe ich bei meinen Eltern. Meine Frau kommt nach Deutschland, wir stellen den selben Antrag fuer die Schweiz.
Ist das moeglich und ist das mit den deutschen Gesetzen vereinbar, oder ist ein Missbrauch weil wir ja beim Visumantrag in Indien angeben in Deutschland leben zu wollen?
Danke fuer die Hilfe

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 05.06.2008 um 10:07:56
Bitte Hilfe. Ich weiss nicht ob ich das Visum bei der deutschen oder bei der schweizerischen Botschaft beantragen soll.
Danke!

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 05.06.2008 um 11:04:47
Ich bin wirklich dankbar fuer die Informationen und Antworten die ich aus diesem Forum bekommen habe. Daher: Ist meine neue Frage zu bloed oder warum moechte keiner antworten?

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Muleta am 05.06.2008 um 11:19:47

Telgu schrieb am 05.06.2008 um 10:07:56:
Bitte Hilfe. Ich weiss nicht ob ich das Visum bei der deutschen oder bei der schweizerischen Botschaft beantragen soll.


wenn sie nach Deutschland kommen soll, dann bei der dt. Botschaft.
wenn sie in die Schweiz kommen soll, dann dort.

Muleta

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 05.06.2008 um 11:33:11
Aber waere es illegal, wenn wir FZF nach Deutschland machen und direkt danach in Schweiz ziehen. Ich denke FZF nach D waere einfacher, da ich erst ein Job in der Schweiz finden muss.
Danke.  

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Ulf am 05.06.2008 um 13:26:01

Telgu schrieb am 05.06.2008 um 11:33:11:
Aber waere es illegal, wenn wir FZF nach Deutschland machen und direkt danach in Schweiz ziehen. Ich denke FZF nach D waere einfacher, da ich erst ein Job in der Schweiz finden muss.


Das wird sich vermutlich mehr als drei Monate hinziehen, bis ihr Deutschland in Richtung Schweiz verlaßt. Folglich deutschen FNZ beantragen, ist nicht ungesetzlich.

Gruß, ULF

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin
Beitrag von Telgu am 06.06.2008 um 13:41:00

ulf schrieb am 05.06.2008 um 13:26:01:
Das wird sich vermutlich mehr als drei Monate hinziehen, bis ihr Deutschland in Richtung Schweiz verlaßt. Folglich deutschen FNZ beantragen, ist nicht ungesetzlich.

Gruß, ULF


Eigentlich nicht, weil ich Anfang naechsten Monats schon in der Schweiz auf Stellensuche sein werde und meine Frau dann direkt nachkommen soll wenn sie aus Indien eintrifft.
Ist es eigentlich ein Nachteil wenn man nicht zusammen zum Visa-Interview geht? Ich kann nicht mitkommen, da mein Visum auslaueft.  

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