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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Helgoland
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Beitrag begonnen von Mike65 am 14.05.2008 um 23:20:34

Titel: Helgoland
Beitrag von Mike65 am 14.05.2008 um 23:20:34
Hallo,
ich und meine Frau möchten den nächsten Sommerurlaub mit meiner marokkanischen Schwägerin an der Nordseeküste verbringen. Dabei haben wir auch einen Besuch der Insel Helgoland geplant (2-3 Tage). Nun habe ich zu meiner Überraschung gelesen, das Helgoland kein Schengen - Gebiet ist :-?. Das Fremdenverkehrsamt meinte zwar, dass die Reise von D-Festland auf die Insel mit Schengen-Visum möglich sei, aber was ist mit der Rückfahrt? Gilt diese als erneute Einreise nach Schengenland und ist daher ein multiples Schengen-Visum erforderlich?  Da meine Schwägerin gerade dabei ist, das Visum zu beantragen, wäre diese Information wichtig.

Vielen Dank

Mike

Titel: Re: Helgoland
Beitrag von tapir am 14.05.2008 um 23:40:15

Mike65 schrieb am 14.05.2008 um 23:20:34:
Nun habe ich zu meiner Überraschung gelesen, das Helgoland kein Schengen - Gebiet ist

Helgoland ist zwar Zoll-Ausland, ist aber nicht vom Anwendungsbereich des Schengen-Besitzstandes ausgeschlossen.
seegebiete.gif (69 KB | 165 )

Titel: Re: Helgoland
Beitrag von Mike65 am 15.05.2008 um 00:16:18
Danke,
dann gibt es ja wohl kein Hindernis mehr für unseren Nordsee-Urlaub  :).
Helgoland ist also nur aus dem Zollgebiet der EU ausgeschlossen? Letzteres hat aber rein garnichts mit Schengen zu tun. Ich wollte nur noch einmal sicher sein, denn auf dieser Helgoland-Website steht's definitiv falsch: http://www.hausneptun.de/helgoland_dt.htm.

Gruss
Mike

Titel: Re: Helgoland
Beitrag von tapir am 15.05.2008 um 00:36:22
Ja, das ist falsch, was da steht. Schengen- und Zollgrenzen können, müssen aber nicht zusammenfallen. Bekanntlich ist Großbritannien kein Schengenland, gehört aber zum EG-Zollgebiet. Und die Schweiz ist Zoll-Ausland, aber bald Schengen-Vollanwender. Genau wie auch die Freihafengebiete in Deutschland. Daher kein Problem mit Eurem Helgolandausflug.

Titel: Re: Helgoland
Beitrag von proll am 15.05.2008 um 09:20:19
Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) -kurz Schengen- regelt nicht nur ausländerrechtliche Sachverhalte (siehe hier: http://www.info4alien.de/doc/eu/sdue.htm): z.B. wird unter Kap. III "Polizei und Sicherheit" und unter Kap V "Transport und Warenverkehr" geregelt.

Wenn man der Meinung ist, dass der Link falsch sei, irrt man. Es wird unter der Überschrift "Zollbestimmungen" geschrieben, dass "Schengen " keine Anwendung findet - also lediglich bezogen auf die Zollbestimmungen, aber nichts anderes !

Also immer schön in den Gesamtzusammenhang einordnen und nicht losgelöste Zitate betrachten.

proll

Titel: Re: Helgoland
Beitrag von tapir am 15.05.2008 um 10:11:52

schrieb am 15.05.2008 um 09:20:19:
Also immer schön in den Gesamtzusammenhang einordnen und nicht losgelöste Zitate betrachten.  

Lieber proll, ordne doch Du mal bitte in den Gesamtzusammenhang ein: Woraus ergibt sich Deiner Meinung nach die Nichtanwendbarkeit der entsprechenden Teile des SDÜ auf Helgoland? M.E. gilt das gesamte SDÜ einschränkungslos auch auf der Insel Helgoland.

Titel: Re: Helgoland
Beitrag von proll am 15.05.2008 um 13:13:12
Da ich kein Zollbeamter bin kann ich dir das nicht erklären. Aber soviel sei gesagt, wenn die Helgoländer das von sich selbst behaupten, wird es wohl so sein.

Vielleicht hilft aber auch das ein wenig:

Umsatzsteuerrechtliches Inland (§ 1 Abs. 2 UStG)
Der Begriff "Inland" umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen und der Insel Helgoland, entspricht soweit also dem deutschen Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft.

Quelle:http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/b0_geltungsbereich/index.html

Könnte ja auch Auswirkung auf Schengen haben, oder ? Und wenn ich mir so Art. 120 oder 121 des SDÜ durchlesen könnte dies auf Grund der Ausnahmemöglichkeiten auch zutreffen.
Ist aber alles rein spekulativ.

Der Themenstarter sollte einfach so die geänderten Zollbedingungen in Deutschland hinnehmen.

Ergänzung: Das Schengen vielleicht z.T außer Kraft gesetzt ist könnte auch mit den Kontrollen zuammenhängen.
http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/5861/5896/Helgoland-duty-free/

proll

Titel: Re: Helgoland
Beitrag von tapir am 15.05.2008 um 13:37:39
Nochmal: Schengen gilt vollumfänglich auf Helgoland. Irgendwelche entgegenstehenden Infos sind einfach falsch. Dass die Insel - wie ca. zwanzig deutsche Freihäfen, weitere Zolllager und die Gemeinde Büsingen - steuer- und zollrechtlich nicht Inland bzw. EG ist, hat damit rein gar nichts zu tun.

proll, es tut mir leid das sagen zu müssen, aber Dein Auftreten in diesem thread stiftet nur Verwirrung und hilft niemandem weiter.

Du hast, wie Du selbst sagst, keine Ahnung von der Materie und spekulierst hier nur.

Wie ging der Spruch noch gleich? "Wenn man keine Ahnung hat ... " (bitte passendes einsetzen).

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