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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
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Beitrag begonnen von FelizContigo am 13.05.2008 um 23:16:16

Titel: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von FelizContigo am 13.05.2008 um 23:16:16
Wenn die Ehegattin (oder -gatte) im Nicht-EU-Ausland lebt und von ihrem deutschen Ehepartner Unterhaltszahlungen bekommt, weil sie selber nur ein geringes oder kein Einkommen hat - kann der deutsche Ehepartner diese Unterhaltszahlungen dann irgendwie von der Steuer absetzen?

Und falls ja, ist das sehr kompliziert zu beantragen und nachzuweisen? Es ist ja schon nicht einfach, das Einkommen von ausländischen Personen nachzuweisen in Ländern, wo es viele Jobs ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gibt.

Meine ersten Nachforschungen ergaben, dass eventuell der Punkt "außergewöhnliche Belastungen" bei der Einkommensteuererklärung in Frage kommt, die Details waren allerdings so kompliziert (und sprachen von Nachweisen aus dem Ausland, von denen ich nicht weiß ob wir sie beibringen können - wie etwa weist man nach wenn eine Person kein Einkommen hat?) dass es mir auf den ersten Blick kaum möglich erscheint, so etwas ohne Hilfe eines Steuerberaters zu beantragen.

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von tapir am 14.05.2008 um 00:42:42

FelizContigo schrieb am 13.05.2008 um 23:16:16:
Nicht-EU-Ausland  

Es kommt schon auf das Land an, was da geht.
Bitte lies Seite 6 dieser Datei: http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/12d/12d70afd-3b61-cd01-a3b2-171765bee5c9,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf. Ich finde, dass das für eine Erläuterung der Finanzverwaltung geradezu vorbildlich verständlich ist. Im übrigen würde ich Dir ein unverbindliches Beratungesgespräch beim FA nahelegen. Ich denke schon, dass das ohne Steuerberater möglich sein sollte.

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von FelizContigo am 14.05.2008 um 01:03:48
Danke für den Link.


tapir schrieb am 14.05.2008 um 00:42:42:
Es kommt schon auf das Land an, was da geht.  

Das Land ist in diesem Fall Peru.

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von hge2001 am 14.05.2008 um 07:11:32

FelizContigo schrieb am 13.05.2008 um 23:16:16:
Wenn die Ehegattin (oder -gatte) im Nicht-EU-Ausland lebt und von ihrem deutschen Ehepartner Unterhaltszahlungen bekommt, weil sie selber nur ein geringes oder kein Einkommen hat - kann der deutsche Ehepartner diese Unterhaltszahlungen dann irgendwie von der Steuer absetzen?


Generell sind ein Ehegatten untereinander unterhaltsberechtigt bzw. unterhaltsverpflichtet.

Unterhaltszahlungen kann man bei der Steuer nur geltend machen, solange noch nicht die "bessere" Steuerklasse geltend gemacht werden kann.

Um ein konkretes beispiel zu nennen:

Heirat im Juni 2007 in Ausland.
Ehegatte kann wegen FZ-Visum, Deutsch-kurs erst im Januar 2008 einreisen.

In diesem Fall können Unterhaltszahlungen von Juni 2007 bis Dezember 2007 bei der Steuer geltend gemacht werden.

Sollte der Ehegatte jedoch schon im dezember 2007 eingereist sein, dann kann man für 2007 die "bessere" Steuerklasse in Anspruch nehmen; die Unterhaltszahlungen sind aber nicht mehr gesondert abzusetzen.

hge






Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von trixie am 17.05.2008 um 08:50:12
@ tapir

Der von dir angegebene Link bezieht sich aber nur darauf, dass Unterhaltsleistungen steuerlich geltend gemacht werden können, wenn beide Teile geschieden oder dauerhaft getrennt lebend sind, was allerdings aus den Angaben des TS nicht hervorgeht.

Sofern diese Vorraussetzung gegeben ist, sind natürlich auch die von dir zitierten Nachweise zu erbringen.

trixie

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von jetflyer am 17.05.2008 um 09:01:24
Guten Morgen

Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen ,das die oben erwähnte "Länderliste" auch bei Ehepartnern angewendet wird, die (unfreiwillig, noch) getrennt leben (z.B. auf die FZF warten)

Einfach bei der Steuererklärung den Unterhalt geltend machen, Quittungen sind sehr wichtig!

(Western Union o.Ä.)

Schlieslich wird ja die "bessere" Lst Klasse, die "pauschal" die Ehe steurlich fördert, (noch) verweigert.

GRüße
Jetflyer

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von trixie am 17.05.2008 um 09:07:56

jetflyer schrieb am 17.05.2008 um 09:01:24:
die oben erwähnte "Länderliste" auch bei Ehepartnern angewendet wird, die (unfreiwillig, noch) getrennt leben (z.B. auf die FZF warten)  

... dann dürfte das wohl damit zusammenhängen, dass dies Kosten wegen doppelter Haushaltsführung sind.


jetflyer schrieb am 17.05.2008 um 09:01:24:
Schlieslich wird ja die "bessere" Lst Klasse, die "pauschal" die Ehe steurlich fördert, (noch) verweigert.  

... das zwar ein persönlich - verständliches - Argument ist, aber kein steuerrechtliches. ;)

trixie

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von Mono am 17.05.2008 um 10:21:36

hge2001 schrieb am 14.05.2008 um 07:11:32:
Sollte der Ehegatte jedoch schon im Dezember 2007 eingereist sein, dann kann man für 2007 die "bessere" Steuerklasse in Anspruch nehmen.

Die Steuerklasse hat nur Auswirkungen auf die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer, nicht jedoch auf die Einkommensteuerschuld im Veranlagungszeitraum. Meintest du vielleicht, dass im genannten Fall die Splitting-Tabelle Anwendung finden kann?

Mono

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von hge2001 am 17.05.2008 um 13:03:07

Mono schrieb am 17.05.2008 um 10:21:36:
Meintest du vielleicht, dass im genannten Fall die Splitting-Tabelle Anwendung finden kann?

Mono


Ja...

hge

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von hge2001 am 17.05.2008 um 13:24:35

trixie schrieb am 17.05.2008 um 09:07:56:
 
... das zwar ein persönlich - verständliches - Argument ist, aber kein steuerrechtliches. ;)

trixie


Das Steuerrechtliche leitet sich daraus ab, dass Ehepartner untereinander unterhaltspflichtig  sind.  Wenn nun der eine Partner nix hat, muss der andere einstehen.  
Es gibt aber Höchstgrenzen pro Person. Diese Höchstgrenzen sind länderabhängig, da man annimmt, dass Leute in der 3. welt weniger zum leben  brauchen.  Im meinem Fall (Philippinen) beträgt die Höchstgrenze 1920 euro pro unterhaltsberechtigter Person.

Gruss

hge



Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von FelizContigo am 17.05.2008 um 13:35:16

trixie schrieb am 17.05.2008 um 08:50:12:
wenn beide Teile geschieden oder dauerhaft getrennt lebend sind, was allerdings aus den Angaben des TS nicht hervorgeht

Wir haben kürzlich geheiratet und können noch nicht in Deutschland zusammen leben, weil meine Frau noch auf das FZF-Visum wartet.

Mit "Unterhalt" habe ich schlicht gemeint, dass der deutsche Partner (ich) an die Ehegattin im Ausland monatliche Zahlungen leistet.

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von FelizContigo am 17.05.2008 um 13:40:07

jetflyer schrieb am 17.05.2008 um 09:01:24:
Einfach bei der Steuererklärung den Unterhalt geltend machen, Quittungen sind sehr wichtig!

Ich würde gerne noch wissen, in welcher Rubrik dies geltend zu machen ist. Danke!

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von hge2001 am 17.05.2008 um 14:08:41

FelizContigo schrieb am 17.05.2008 um 13:40:07:

Ich würde gerne noch wissen, in welcher Rubrik dies geltend zu machen ist. Danke!


Es gibt eine extra Anlage.

Anlage Unterhalt

bei Elster erfährt man dann auch wieviel max für die einzelnen Länder absetzbar ist.

hge

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von ralf9000 am 17.05.2008 um 15:07:33

hge2001 schrieb am 17.05.2008 um 13:24:35:
Das Steuerrechtliche leitet sich daraus ab, dass Ehepartner untereinander unterhaltspflichtig  sind.  Wenn nun der eine Partner nix hat, muss der andere einstehen.  


Blöde Frage, aber einfach einen Versuch wert: Gilt das evtl. auch schon für Verlobte, wenn Partner(in) die Arbeit aufgeben muss, um dann in der fremden Hauptstadt (NIcht-EU) das Heiratsvisum-Verfahren einzuleiten und abzuwarten?

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von trixie am 17.05.2008 um 15:35:46

hge2001 schrieb am 17.05.2008 um 13:24:35:
Das Steuerrechtliche leitet sich daraus ab, dass Ehepartner untereinander unterhaltspflichtig  sind.  Wenn nun der eine Partner nix hat, muss der andere einstehen.  


Steuerrecht hat nichts mit dem Familienrecht zu tun, auch wenn das Steuerrecht in einzelnen Bereichen auf das Familienrecht Bezug nimmt.

Aufwendungen für den Unterhalt an Personen im Ausland dürfen nur abgezogen werden, wenn diese gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten nach inländischem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (§ 33 a* Abs. l Satz l und 5, 2. Halbsatz EStG; BFH-Urteil vom 4. 7. 2002, BStBl. II S. 760).


Der Steuerpflichtige trägt nach den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Beweisgrundsätzen für Steuerermäßigungen die objektive Beweislast (Feststellungslast).
Bei Sachverhalten im Ausland müssen sich die Steuerpflichtigen in besonderem Maße um Aufklärung und Beschaffung geeigneter, in besonderen Fällen auch zusätzlicher Beweismittel bemühen (§ 90 Abs. 2 AO). Danach trifft den Steuerpflichtigen bei der Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse eine Pflicht zur Beweisvorsorge. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass Geldbeträge des Steuerpflichtigen tatsächlich verwendet worden und an den unterhaltsempfänger gelangt sind. Der Steuerpflichtige muss, wenn er seine Aufwendungen steuerlich geltend machen will, dafür Sorge tragen, dass sichere und leicht nachprüfbare Belege oder Bescheinigungen vorliegen, die den Zugang und Abfluss der Geldbeträge erkennen lassen. Eigenerklärungen oder eidesstattliche Versicherungen sind allein keine ausreichenden Mittel zur Glaubhaftmachung (BFH-Urteil vom 3. 6. 198/, BStBl. II S. 675). Unterlagen in ausländischer Sprache ist eine deutsche Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher, ein Konsulat oder eine sonstige zuständige (ausländische) Dienststelle beizufügen. Hierfür anfallende Aufwendungen sind keine Unterhaltsaufwendungen.


Zur sogenannten "Drittel-Regelung" ist anzumerken:
Es wird wird davon ausgegangen, daß das Einkommensniveau im Ausland anders ist als im Inland. Alle Länder sind in einer Ländergruppeneinteilung erfaßt. Hier wird geregelt, bei welchem Land welches Niveau zu unterstellen ist. Die Ländergruppe I wird dem Inland gleichgestellt. In der Gruppe II wird ein Niveau von 2/3 unterstellt und in der Gruppe III wird das Niveau mit 1/3 angenommen. Dies bedeutet, daß je nach Ländergruppe die Berechnung unter Berücksichtigung von 3/3 oder 2/3 oder 1/3 der im § 33a *Abs. 1 EStG  genannten Werte (siehe oben) erfolgt.

Nachfolgend ist ein Auszug aus der Ländergruppeneinteilung wiedergegeben. Diese Einteilung wird in unregelmäßigen Abständen überarbeitet. Ein Land kann also durchaus in den Gruppen wechseln. Die hier abgedruckte Einteilung ist ab 1.1.2004 gültig:

Ländergruppe I (voller Ansatz)
Andorra, Australien, Belgien, Brunei Darussalam, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Vereinigte Arab. Emirate, Vereinigte Staate, Vereinigtes Königreich

Ländergruppe II (mit 3/4 Ansatz)
Antigua und Barbuda, Bahamas, Bahrain, Barbados, Griechenland, Korea, Republik, Malta, Neuseeland, Oman, Palau, Portugal, Slowenien, Zypern

Ländergruppe III (mit 1/2 Ansatz)
Argentienien, Belize, Botsuana, Brasilien, Chile, Cookinseln, Costa Rica, Dominica, Estland, Gabun, Grenada, Jamaika, Kroatien, Lettland, Libanon, Libysch-Arabische, Dschamahirija, Litauen, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Nauru, Niue, Panama, Polen, Saudi-Arabien, Seychellen, Slowakische Republik, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Uruguay,Venezuela, Weißrussland

Ländergruppe IV (mit 1/4 Ansatz)
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, China (VR), Côte d'Ivoire, Dominik. Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Eritrea, Fidschi, Gambia, Georgien, Ghana, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran Islam. Republik, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kongo Dem. Rep., Korea Dem. VR, Kuba, Laos Dem. VR, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Rep.), Mikronesien,Föderierte Staaten von Moldau Republik, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Rumänien, Russische Föderation, Salomonen, Sambia, Samoa, St. Tom's und Príncipe, Senegal, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien Arab. Rep., Tadschikistan, Tansania Verein. Rep., Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Vietnam, Zentralafrik. Republik

* z. Zt. sind es 7680 Euro


FelizContigo schrieb am 17.05.2008 um 13:40:07:
Ich würde gerne noch wissen, in welcher Rubrik dies geltend zu machen ist.  

... unter den Sonderausgaben. Dazu gibt es einen extra Vordruck.


ralf9000 schrieb am 17.05.2008 um 15:07:33:
Gilt das evtl. auch schon für Verlobte, wenn Partner(in) die Arbeit aufgeben muss, um dann in der fremden Hauptstadt (NIcht-EU) das Heiratsvisum-Verfahren einzuleiten und abzuwarten?  


Nein, weil Verlobte sich in keiner gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung befinden.

trixie


Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von hge2001 am 19.05.2008 um 07:19:34
Zu Trixie's umfassender Antwort möchte ich noch etwas hinzufügen:

Der Unterhalt an die im Ausland lebende Ehefrau/mann kann auch nur dann abgesetzt werden, wenn die zu unterstützende Person wirklich "ein armer Schlucker" ist. So darf z.b. kein Vermögen von mehr als ca. 10.000 euo vorhanden sein.

Das ganze muss auch noch durch ein 4 seitiges (!) Formular bewiesen werden. Dieses Formular muss von den örtlichen Behörden abgestempelt sein.

Hier eine deutsch/englische Version:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_2682/DE/BMF__Startseite/Service/Formulare__A__Z/U/008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Zu dem beinhaltet das ganze noch zusätzliche Fallen:

Wohnt die zu unterstützende Person bei Verwandten - was bei Leuten, die GI Institut in der Hauptstadt besuchen oft der Fall ist - muss dort wahrheitsgemäss angegeben werden, wieviel Personen im Haushalt leben. Das hat aber Folgen.

Wohnt jemand in einem Haushalt, wo noch 4 weitere leben, kann nur 1/5 der Unterhaltszahlung von der Steuer abgesetzt werden.
Beispiel: 2000 Euro überwiesen; absetzbar 400 Euro (!)

Grund: Der Finanzminister geht davon aus, dass die anderen Mitglieder des Haushalts auch von der Unterstützung profitieren.

hge

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von Eduard am 19.05.2008 um 10:42:19
Ich frage mich, ob sich das in den letzten Jahren geändert hat ... in dem einen Fall, den ich kenne (das war so etwa 2003/2004), ging es m. W. noch ohne dieses Formular, man mußte eigentlich nur die Zahlungen nachweisen, erklären wofür, und das reichte ...

Und ob das...

Wohnt jemand in einem Haushalt, wo noch 4 weitere leben, kann nur 1/5 der Unterhaltszahlung von der Steuer abgesetzt werden. Beispiel: 2000 Euro überwiesen; absetzbar 400 Euro (!)


oder auch der Hinweis im Formular

Die Angaben der unterhaltenen Person gelten als Angaben des Steuerpflichtigen. Unrichtige Angaben können zu straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen führen.


rechtlich tragfähig ist, bezweifle ich doch stark ...

Eduard

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von hge2001 am 19.05.2008 um 11:13:04

Eduard schrieb am 19.05.2008 um 10:42:19:
Ich frage mich, ob sich das in den letzten Jahren geändert hat ...


Ja und wie... ist ziemlich verschärft worden, wie diese Anweisung zeigt:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/152,property=publicationFile.pdf

Wie dies in der Praxis umgesetzt wird, ist natürlich eine andere Sache.

Genau wie es Standesämter gibt, die auch für Problemländer keine Urkundenprüfung verlangen, gibt es Steuerbeamte oder Finanzämter die nur den Nachweis der Zahlung fordern und auf diesen Formularkrieg verzichten. Die Bandbreite ist da recht hoch.

Gruss

hge

PS und OT: Ich entdecke gerade auf dem Formular, dass ich bei meiner unterstützte Schwiegermama einen Negativ-Bescheinigung der Rentenstelle (Philippinen) vorlegen muss, dass sie keine Rente bekommt. Da müsste ich jetzt noch alle Rentenbehörden der Welt anschreiben, denn sie hätte sich ja theoretisch überall als Oversea-Worker im Ausland verdingen können.


Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von wolferhard am 03.06.2008 um 08:48:22
Hallo hge
erst einmal Danke. Da auch ich mit einer Philippina verheiratet bin, trift das auch auf mich zu.
Frage: Was ist mit meinen Flug Kosten? Allein in diesem Jahr war ich bereits 3 mal bei meiner Frau.
Dazu kommen weitere Kosten, wie Ihr Visum und irgendwann auch Ihr Flug nach Deutschland. Sonderausgaben?
Danke im Voraus für Antworten

Wolferhard

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von trixie am 03.06.2008 um 08:55:41

wolferhard schrieb am 03.06.2008 um 08:48:22:
Dazu kommen weitere Kosten, wie Ihr Visum und irgendwann auch Ihr Flug nach Deutschland. Sonderausgaben?  


Nein, hierbei handelt es um Privatausgaben, die nicht steuerlich nicht abzugsfähig sind.

trixie

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von wolferhard am 03.06.2008 um 20:04:24
Nein, hierbei handelt es um Privatausgaben, die nicht steuerlich nicht abzugsfähig sind.

trixie

Danke trixie für deine Aussage.

wolferhard

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von ryka am 03.06.2008 um 21:31:18

trixie schrieb am 03.06.2008 um 08:55:41:


Nein, hierbei handelt es um Privatausgaben, die nicht steuerlich nicht abzugsfähig sind.

trixie


@ Trixie

Bist Du sicher? Wie wäre es mit Aussergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen liegen dagegen vor, wenn ein Steuerzahler stärker belastet wird als der Durchschnitt. Dieses Ungleichgewicht soll durch Steuerermäßigungen ausgeglichen werden. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen krankheitsbedingte Kosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer Ehescheidung.


Aussergewöhnliche Belastung die sonst niemand hat, sind sicher die Visakosten und der Deutschkurs der Ehefrau im Ausland. Genauso wie der Umzug zum Ehemann.

Ryka



Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von hge2001 am 03.06.2008 um 21:53:07

ryka schrieb am 03.06.2008 um 21:31:18:
Aussergewöhnliche Belastung die sonst niemand hat, sind sicher die Visakosten und der Deutschkurs der Ehefrau im Ausland. Genauso wie der Umzug zum Ehemann.


Das habe ich nun noch nie gehört, dass man Visakosten und Umzug (in diesem Fall Flugticket) von der Steuer  absetzen könnte. Es würde mich mal interessieren, ob dies jemand geschafft hat.
Ich könnte mir sehr leicht vorstellen, dass dies auch durch die "bessere Steuerklasse" abgegolten ist.

hge

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von trixie am 03.06.2008 um 22:06:40

ryka schrieb am 03.06.2008 um 21:31:18:
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen krankheitsbedingte Kosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer Ehescheidung.  

Mit dieser Definition gibst du ja auch gleich die Antwort. ;)

Ungeachtet dessen wäre ein Eigenanteil zwischen 5 und 7 Prozent der gesamten Einkünfte selber zu tragen.

trixie

Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von ryka am 03.06.2008 um 22:45:11

trixie schrieb am 03.06.2008 um 22:06:40:

Mit dieser Definition gibst du ja auch gleich die Antwort. ;)

Ungeachtet dessen wäre ein Eigenanteil zwischen 5 und 7 Prozent der gesamten Einkünfte selber zu tragen.

trixie


Es gehören ja auch die Überführungskosten eines Verwandten ins Heimatland zu den außergewöhnlichen Belastungen. Bei den Flugkosten muss man sicherlich argumentieren, aber die angegebenen Positionen sind ja auch nur Beispiele. Die deutsche Steuer ist nicht auf binationale Ehen eingestellt. Es gibt sie aber.

Ryka


Titel: Re: Unterhaltskosten für Ehegatten im Ausland steuerlich absetzbar?
Beitrag von trixie am 03.06.2008 um 23:12:29

ryka schrieb am 03.06.2008 um 22:45:11:
Es gehören ja auch die Überführungskosten eines Verwandten ins Heimatland zu den außergewöhnlichen Belastungen.


Sicherlich wollte er seine Frau lebendig nach Deutschland holen. ;D


ryka schrieb am 03.06.2008 um 22:45:11:
Bei den Flugkosten muss man sicherlich argumentieren,

... dass auch in Deutschland grundsätzlich Umzugskosten nicht zu den Aussergewöhnlichen Belastungen zählen.

trixie

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