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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
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Beitrag begonnen von dingenskirschen am 07.05.2008 um 12:07:29

Titel: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 07.05.2008 um 12:07:29
Halli Hallo,
ich habe mal eine Frage:

Ich bin jetzt seit über sieben Jahren mit meinem Mann verheiratet. Bis jetzt hat er, weil wir nie genug Einkommen hatten, nur befristete Aufenthaltserlaubnisse bekommen. Zuerst  immer nur ein Jahr, dann einmal drei Jahre, und jetzt für zwei Jahre, da der Pass dann abläuft.
Es hieß immer, unser Einkommen würde nicht reichen, obwohl wir uns selbst finanziert haben, bzw. mein Bafög wurde nicht angerechnet.

Nun haben wir genug Einkommen, auch laut Sachbearbeiter, aber jetzt heißt es plötzlich, sein Arbeitsvertrag müsste mind. ein Jahr alt sein, er arbeitet dort seit dem 01.10.07. Die Probezeit ist vorbei und der Vertrag ist unbefristet. Ist die Entscheidung rechtmäßig?
Ich frage mich langsam, was kommt, wenn wir diese Bedingungen erfüllen...

Vielen Dank und beste Grüße Dingenskirschen

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Mick am 07.05.2008 um 13:00:59
Hi,

ich würde auf Antragstellung und schriftliche Bescheidung
bestehen. Ich denke, dass sich die ABH damit schwer tun
wird. (Der NE-Antrag kann durchaus jetzt gestellt werden,
auch wenn die AE gerade für zwei Jahre erteilt wurde.)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 07.05.2008 um 14:10:41
Hallo Mick, du meinst also, wir sollen einen neuen Antrag auf NE stellen und uns die Ablehnung schriftlich geben lassen? Nur zum Verständnis  :)

Wie gesagt, beim letzten Mal wurde der Antrag wegen des Vertrages abgelehnt. Da aber nur mündlich, naja, bis jetzt lief das immer nur mündlich, deswegen ist es auch so schwierig zu sagen:" Beim letzten Mal sagten sie aber..."


LG Dingenskirschen

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Mick am 07.05.2008 um 14:26:53
Hoi,

wenn der Antrag schriftlich gestellt wurde und
noch keine schriftliche Entscheidung getroffen
wurde, dann ist der noch anhängig. Dann würde
ich die schriftliche Entscheidung nunmehr ein-
fordern.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Grista am 07.05.2008 um 15:00:24
Sollte es tatsächlich per Bescheid abgelehnt werden, müsst ihr dann jedoch die Kosten für diesen Bescheid tragen!
Grüße
Grista

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von sigi-n am 07.05.2008 um 17:27:21
Hallo Grista
eine kleine Nachfrage:
auf welcher Rechstgrundlage fusst eine Kostenabwälzung auf den Antragsteller.
Wäre dankbar für eine genaue Angabe.
Bisher war ich immer der Meinung auf einen Antrag hat ein Bescheid zu folgen ohne das ich diesen "Kaufen" muss

gruss
sigi-n

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Muleta am 07.05.2008 um 17:40:23

sigi-n schrieb am 07.05.2008 um 17:27:21:
Bisher war ich immer der Meinung auf einen Antrag hat ein Bescheid zu folgen ohne das ich diesen "Kaufen" muss


der oftmals vergessene § 49 AufenthV ermöglicht ein solches Gebaren in der Theorie. Allerdings ist die Befreiungsregelung nach § 52, insbes. § 52 Abs. 1 Nr. 6 AufenthV zu beachten.

Muleta

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 07.05.2008 um 20:33:37
Ok, beim letzten Antrag haben wir ein Antragsformular ausgefüllt und unsere Unterlagen vorgelegt, gilt das als schriftlicher Antrag? Dann wurde uns gesagt, dass es keine unbefristete AE geben würde, und mein Mann hat eine Befristete (bis Ablauf des Passes in knapp zwei Jahren) erhalten.
Wir würden also morgen dahin stiefeln und darum bitten, uns die Ablehnung schriftlich zu geben. Aber was bringt uns das Ganze dann?

Laut §49 müssten wir die Hälfte von 85€ zahlen, aber nach §52 sind wir davon befreit, wenn ich das alles richtig verstehe *brummschädelhat*

Vielen Dank für eure Mühe und LG Dingenskirschen

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Linda.1001 am 07.05.2008 um 21:20:47
Mich würde mal interessieren, wie hoch denn das Einkommen (im Allgemeinem!) sein muss, damit eine NE erteilt wird bzw. diese nicht verweigert wird.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 07.05.2008 um 21:36:11
Bei uns:

517€ für meinen Mann (Person über 15, erwerbstätig)
+414€ für mich (Person über 15, erwerbstätig)
+207€ für unser Kind
+Warmmiete


Das Geld hatten wir früher schon zusammen, aber mein Bafög zählte nicht.



Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von schweitzer am 08.05.2008 um 08:20:14

dingenskirschen schrieb am 07.05.2008 um 20:33:37:
Wir würden also morgen dahin stiefeln und darum bitten, uns die Ablehnung schriftlich zu geben. Aber was bringt uns das Ganze dann?  


Du solltest (sicherheitshalber schriftlich!!!) einen schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid zum am ... gestellten Antrag auf Erteilung einer NE verlangen! -

Es geht ja nicht nur darum, die Ablehnung schriftlich zu bekommen, sondern insbesondere, die GRÜNDE dafür zu erfahren - das ist eigentlich der "tiefere Sinn" eine solchen Bescheids. - Kann die ABH Ihre Auffassung nicht hinreichend rechtlich begründen, hätte sie nämlich ein Problem ... - manchmal merkt sie das schon bei der Formulierung des Bescheids und denkt noch mal über ihre Entscheidung nach ...  ;)


dingenskirschen schrieb am 07.05.2008 um 20:33:37:
Laut §49 müssten wir die Hälfte von 85€ zahlen, aber nach §52 sind wir davon befreit, wenn ich das alles richtig verstehe


IMHO siehst Du das richtig!

=schweitzer=

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 08.05.2008 um 08:40:43
Aaaahhhh, jetzt weiß ich Bescheid  ;)

Dann werde ich einfach ein Schreiben fertig machen und dort abgeben, hinschicken? Wenn ich mit dem Schreiben dorthin gehe, wird das dann sofort bearbeitet?
Was wäre das Beste? Sorry, für die ständigen Nachfragen, will nur ganz sicher gehen, da wir nun schon so lange mit befristeteten AEs rumeiern müssen.

LG Dingenskirschen

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von schweitzer am 08.05.2008 um 08:45:56

dingenskirschen schrieb am 08.05.2008 um 08:40:43:
Wenn ich mit dem Schreiben dorthin gehe, wird das dann sofort bearbeitet?  


Ob Du das Schreiben persönlich abgibst oder schickst hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. - Ich würde es wahrscheinlich schicken oder gegen Empfangsbestätigung bei der Poststelle der Landkreis- oder Stadtverwaltung abgeben. (dann hast Du gleich einen Eingangsnachweis)

Viel Erfolg, und berichte mal, wie es ausgeht!

=schweitzer=

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 08.05.2008 um 08:47:21
Das mache ich, vielen Dank  :)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 08.05.2008 um 09:08:54
Sorry, Edit ging nicht mehr.
Bin mir grad noch unsicher bzgl. der Formulierung, meinst du, das geht so?

Sehr geehrte Damen und Herren,


am ... war ich bei Ihnen vor Ort, um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Leider wurde dieser Antrag mündlich abgelehnt.

Dazu hätte nun gern einen schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid.



In Erwartung Ihres Schreibens verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von schweitzer am 08.05.2008 um 09:21:00
Ich gehe davon aus, dass Dein Mann diesen Antrag gestellt hat. (Er ist ja der, der die NE möchte) Wenn das von Dir formulierte Schreiben nun also auch seine Unterschrift trägt, dürfte es so oder ähnlich formuliert, wie Du es gemacht hast, in Ordnung sein.

Ich habe die Variante noch mal ein bisschen "überarbeitet":


Zitat:
am ... war ich bei Ihnen vor Ort und habe die Erteilung einer NE beantragt.  
Leider wurde dieser Antrag lediglich mündlich abgelehnt.  

Insbesondere, um die Gründe für die Ablehnung nachvollziehen und ggf. rechtliche Schritte einleiten zu können ersuche ich Sie nunmehr um einen schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid.


=schweitzer=

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 08.05.2008 um 09:37:23
Ja, der Brief kommt natürlich von meinem Mann  :)

Ok, dann geht der wohl nachher raus, vielen Dank nochmal manchmal steht man ja irgendwie auf dem Schlauch.


LG Dingenskirschen

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von trixie am 08.05.2008 um 09:41:26

schweitzer schrieb am 08.05.2008 um 09:21:00:
Insbesondere, um die Gründe für die Ablehnung nachvollziehen und ggf. rechtliche Schritte einleiten zu können ersuche ich Sie nunmehr um einen schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid.  


Denkst du wirklich, dass der Hinweis, dass man ggf. rechtlich dagegen vorgehen möchte, günstig ist? M. M. nach baut das eher zwei Fronten auf, die sich künftig nur noch auf dem Gerichtsweg begegnen können.

Warum man einen schriftlichen Bescheid haben möchte, dürfte für die ABH unerheblich. Denn auf einen schriftlichen Antrag hin, hat man ein Recht, einen Bescheid zu erhalten.

trixie


Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 08.05.2008 um 09:48:12
Ok, ich habs jetzt so gemacht:



am ... war ich bei Ihnen vor Ort, um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Dieser Antrag wurde jedoch nur mündlich abgelehnt.

Um die Gründe für die Ablehnung nachvollziehen zu können, ersuche ich Sie nunmehr um einen schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid.



@Trixie, danke nochmal, wie machst du das? kann ich das auch?  ;)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von ChicaLoca am 08.05.2008 um 10:57:05
nur mal so eingeworfen:
man kann die Erteilung/Verlängerung der AE rechtlich auch bereits als Ablehnung der NE werten  ;)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Mick am 08.05.2008 um 11:00:50

ChicaLoca schrieb am 08.05.2008 um 10:57:05:
nur mal so eingeworfen:  
man kann die Erteilung/Verlängerung der AE rechtlich auch bereits als Ablehnung der NE werten  

Hoi,

das wird aber spätestens das VG anders
sehen. Und das ist auch gut so.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 08.05.2008 um 11:05:30
VG?

Verwaltungsgericht?

Verfassungsgesetz?



Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Mick am 08.05.2008 um 11:10:50

dingenskirschen schrieb am 08.05.2008 um 11:05:30:
Verwaltungsgericht?  

:up:

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 08.05.2008 um 11:14:01
Ah, gut geraten  :)


Ok, d.h. also, wenn die jetzt eine gute Begründung hinbekommen, und der Bescheid dann wieder ablehnend ist, könnten wir zum VG gehen?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Mick am 08.05.2008 um 11:16:52
Hi,
entweder Widerspruch oder Klage. Wird dann aber
unter dem Bescheid stehen. Aber ich denke, da
müssen mer derzeit ned näher drauf eingehen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 08.05.2008 um 11:33:35
Da bin ich auch nicht scharf drauf, muss ich sagen

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von ChicaLoca am 08.05.2008 um 13:12:47
zu meinem Einwurf:
ich meine natürlich in den Fällen, wo vorher mündlich die Gründe der Ablehnung auch mitgeteilt wurden
aber es ist schon richtig, dass im Fall der Verlängerung AE die schriftliche Begründung der Ablehnung der NE fehlt (= Formfehler) - welche jedoch ratz-fatz nachgeholt werden könnte
ob das VG dann mitspielt, ist eine andere Geschichte

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 02.06.2008 um 09:29:03
So, ich muss den Strang mal wieder hoch holen, wir haben nämlich heute Post von der AB im Briefkasten gehabt.

Es wird um ein erneutes Erscheinen meines meines Mannes in der AB gebeten.
Wir sollen das Schreiben und die Unterlagen, die beim letzten Mal verlangt wurden, mitbringen. Sonst nichts. Da bin ich ja mal gespannt.

LG Dingenskirschen

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 02.06.2008 um 20:58:24
Ach, noch was:
Ich finde es etwas seltsam, dass in dem Brief um Besuch gebeten wird, aber mein Mann trotzdem ganz normal eine Wartenummer ziehen soll. Ist das Usus?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Mick am 02.06.2008 um 22:07:46

dingenskirschen schrieb am 02.06.2008 um 20:58:24:
Ist das Usus?

Hi,
klar, wenn kein Termin vereinbart wurde ist
das Usus.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 02.06.2008 um 22:16:46
Hm, aber warum vereinbaren die denn keinen Termin, ich meine, die bestellen uns doch her? Wir wollten nen schriftlichen Bescheid, erhielten nun dieses Schreiben und müssen dann wieder ewig warten. Naja, wahrscheinlich hat mich auch die Art und Weise etwas irritiert, es wurde in Großbuchstaben und mit Ausrufezeichen auf die Wartemarke verwiesen  ::)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von ChicaLoca am 03.06.2008 um 08:21:04
warum rufst DU dann nicht einfach bei der ABH an und vereinbarst einen Termin ?
ich vermute mal, dass der Aufdruck in Großbuchstaben etc. wohl standardmäßig auf jedem Schreiben dieser ABH steht

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 03.06.2008 um 08:34:42
Wir fahren jetzt einfach hin, und schauen, was passiert  :)

Kann natürlich sein, dass es so Standard ist.
Ich selbst hatte da, ehrlich gesagt, gar nicht so drauf geachtet, aber meine Freundin, die in einem Amt mit Kundenkontakt arbeitet, fand das überhaupt nicht gut.

Naja, wird schon werden...



Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 03.06.2008 um 17:56:37
So, dann will ich mal eben berichten, wir wurden tatsächlich dorthin bestellt, damit der Sachbearbeiter uns mitteilen konnte, dass wir wieder keine unbefristete NE erhalten würden, weil der Vertrag blablabla, eben alles, was er uns beim letzten Mal auch schon sagte.

Natürlich könnten wir den Antrag gern nochmal stellen und auf schriftlicher Ablehnung bestehen. Wenn wir dann gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegten, würde die Bearbeitung aber mindesten ein 3/4 Jahr dauern und das würde sich ja gar nicht rechnen, da wir ja ab Oktober Chance auf unbefristet hätten.

Da wir aber leider bei jeden Antrag ein neues Argument gegen die Bewilligung hören, haben wir das jetzt so gemacht, Bescheid soll uns die Tage zugehen.

Was meint ihr dazu? Warum haben die uns nochmal kommen lassen, das hätten sie uns auch schriftlich mitteilen können, wollten sie die schriftliche Ablehnung umgehen?

LG

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Mick am 03.06.2008 um 18:00:08

dingenskirschen schrieb am 03.06.2008 um 17:56:37:
Was meint ihr dazu? Warum haben die uns nochmal kommen lassen, das hätten sie uns auch schriftlich mitteilen können, wollten sie die schriftliche Ablehnung umgehen?  

Hi,
kann schon sein, habe aber gerade meine
Glaskugel verlegt...

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Reni am 03.06.2008 um 19:52:49

dingenskirschen schrieb am 03.06.2008 um 17:56:37:
Was meint ihr dazu? Warum haben die uns nochmal kommen lassen, das hätten sie uns auch schriftlich mitteilen können, wollten sie die schriftliche Ablehnung umgehen?  


Kommt mir bekannt vor. Die ABH ist auf der sicheren Seite, wenn ein Antrag nicht gestellt oder zurückgezogen wird - dann kann ja kein Rechtsmittel eingelegt werden. Ich bin auf das Ergebnis gespannt, angefangen von der schriftlichen Begründung für die Ablehnung.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 03.06.2008 um 20:53:24
Ja, gespannt bin ich auch.
Es wurde uns mehrmals versichert, dass es sich bei der Entscheidung um Ermessenssache handeln würde, welche völlig legitim und in dieser speziellen Behörde so abgesprochen wäre. Nur, wenn es alle Ermessensache ist, was hätten wir für eine Handhabe?



Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von schweitzer am 04.06.2008 um 07:36:23

dingenskirschen schrieb am 03.06.2008 um 20:53:24:
Nur, wenn es alle Ermessensache ist, was hätten wir für eine Handhabe?  


Im Rahmen eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens überprüfen zu lassen, ob die Behörde ihr Ermessen korrekt ausgeübt hat. Wird im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens festgestellt, dass die Behörde ermessensfehlerhaft gehandelt hat, wird sie in der Folge darauf verwiesen werden, ihr Ermessen korrekt auszuüben, d.h., letztlich unter Beachtung dessen in der Sache neu entscheiden müssen.

=schweitzer=

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von dingenskirschen am 16.06.2008 um 13:41:07
So, ich hol den Strang mal wieder hoch - es gibt Neuigkeiten. Wir haben ein Schreiben von der AB erhalten, in dem wir um Stellungnahme gebeten werden.
Laut Schreiben wird beabsichtigt, den Antrag auf Niederlassungserlaubnis abzulehnen, da keine positive Prognose gestellt werden kann, bevor mein Mann nicht ein Jahr dauerhaft beschäftigt war. Ohne positive Prognose keine NE.

Jetzt haben wir bis zum 20.06.08 Zeit, uns dazu zu äußern, danach wird ein Bescheid ergehen. Tja, was nun, das war ja alles bekannt, was sollen wir da noch zu sagen?


LG

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von schweitzer am 16.06.2008 um 20:02:00

dingenskirschen schrieb am 16.06.2008 um 13:41:07:
Tja, was nun, das war ja alles bekannt, was sollen wir da noch zu sagen?  


Gute Frage  :-/  - Eigentlich könnt ihr nur noch mal auf die Tatsache eines bestehenden unbefristeten Arbeitsvertrages, bereits "überstandene Probezeit und nachgewiesen ausreichendes Einkommen abstellen. - Damit sind IMHO alle Voraussetzungen gegeben zu belegen, dass die LU - Sicherung nicht nur vorübergehend gewährleistet erscheint. - Was sollte nach einem Jahr sicherer sein als jetzt???

Nirgendwo gibt es eine rechtliche Grundlage, die das Abwarten von einem Jahr Tätigkeit vorschreibt.  - Ich persönlich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Sichtweise bzw. die Art und Weise der Beurteilung des Sachverhalts durch die ABH letztlich nicht haltbar ist.

Ansonsten bleibt alles was hier schon gesagt wurde bestehen, dingenskirschen - wenn die ABH wirklich auch nach Eurer Stellungnahme ablehnt, wäre die Begründung überaus interessant ...

Wünsche Dir/Euch ungeachtet aller Wirren alles Gute!

=schweitzer=

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert
Beitrag von Tippi am 18.06.2008 um 14:25:07
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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