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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
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Beitrag begonnen von kruemel am 06.05.2008 um 16:53:22

Titel: Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Beitrag von kruemel am 06.05.2008 um 16:53:22
Hallo,
Ich habe vor einiger Zeit schon einmal Nachgefragt wegen einer Namensänderung aber leider keine Antwort bekommen. Falls es hier nicht ins Thema passt bitte verschieben.

Ich bin deutsche, mein Mann ägypter und wir haben im Feb. 08 in Kanada geheiratet und leben auch da. Ich habe beim dt. Konsulat in Toronto angefragt wie ich nun seinen Familiennamen annehmen kann. Unterlagen technisch ist es kein Problem, aber wir brauchen ein Übersetztung seiner Geburtaurkunde in deutsch mit Apostile (wobei ich glaube das es eher eine legislation sein sollte da Ägypten nicht den Hagener Abkommen angehört).

Meine Frage nun: Wir haben eine Geburtsurkunde aus Ägypten, welche wir vor einem JAhr bekommen haben, aber wo bekommen wir nun die Appostile bzw. Legilation her. Müssen wir dies in ägypten über das Aussenmisisterium machen oder können wir das hier in Toronto bei der ägyptischen Bootschaft machen. Ich bin da echt gerade Ratlos. Mein Mann hat auch keine Ahnung da sich um die Geburtsurkunden sein Dad gekümmert hat.

Ich währe euch für jeden Rat dankbar.

Grüße Kruemel

Titel: Re: Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Beitrag von tapir am 06.05.2008 um 17:28:16
Dir ist schon klar, dass die Legalisation grundsätzlich durch die deutsche Botschaft in Kairo erfolgen muss? Was Du meinst ist der "Legalisationsvermerk", auch Überbeglaubigung genannt. Keine Ahnung, ob Du den auch über eine ägyptische Vertretung in Kanada bekommen kannst, frag doch einfach mal dort nach. Und klär aber auch mit der deutschen Botschaft in Kairo, ob die das so akzeptieren. http://www.kairo.diplo.de/Vertretung/kairo/de/kairo__dokumente/legalisation,property=Daten.pdf nennt einige Dienststellen in Kairo und Alexandria, die überbeglaubigen, mit Telefonnummern. Vielleicht ist es ja Verwandten Deines Mannes möglich, dort die Überbeglaubigungen und dann anschließend bei der deutschen Vertretung die Legalisierung durchführen zu lassen.

Titel: Re: Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Beitrag von kruemel am 06.05.2008 um 18:11:22
@tapri: danke für deine schnelle Antwort.

Das heißt, dass wir die Geburtsurkunde in deutsch übersetzten lassen müssen (einfaches Übersetzungsbüro reicht da?), und dann den "Legalisationsvermerk" vom Aussenministerium in Ägypten bekommen. Muß man damit trozdem nochmal zur deutschen Bootschaft in Kairo oder würde das dt. Konsulat in Toronto, CA das akzeptieren.
Entschuldigung für meine unwissenheit.

Kruemel

Titel: Re: Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Beitrag von tapir am 06.05.2008 um 18:25:07
Du musst Dich nicht entschuldigen! Der Sinn der Legalisation ist es, dass die deutsche Vertretung, die die Verhältnisse im Urkundenwesen ihres Empfangsstaates kennt, checkt, ob die Urkunde echt ist. Die deutschen Vertretungen in Kanada kennen sich mit kanadischen Urkunden aus, die in Ägypten mit ägyptischen. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die deutsche Vertretung in Kanada eine ägyptische Urkunde legalisiert. Dazu sind sie auch nicht befugt (§ 13 Abs. 1 KG). Aber fragen kostet ja nichts. Was Ihr für eine Übersetzung benötigt, solltet Ihr fragen bei
- der deutschen Vertretung, die die Legalisation vornimmt (also vermutlich Botschaft Kairo)
- der Behörde, die dann später für Eure namensrechtliche Angelegenheit zuständig ist, also GK Toronto und/oder Standesamt I in Berlin.

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