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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> länger als 6 Monate im Ausland - dann Rückkehr nach D.
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Beitrag begonnen von Paulina am 29.04.2008 um 22:57:07

Titel: länger als 6 Monate im Ausland - dann Rückkehr nach D.
Beitrag von Paulina am 29.04.2008 um 22:57:07
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage auf die ich in anderen Beiträgen noch keine Antwort finden konnte: Mein Mann und ich sind seit ca. 1 Jahr verheiratet und leben seit 7 Monaten gemeinsam in Deutschland, aus familiären Gründen muss mein Mann nun für längere Zeit in sein Heimatland (Panama) zurückkehren, da ich gerade mein Studium beendet habe, werden wir also gemeinsam dorthin ziehen.
Zu meiner Frage: Wir wissen nicht, wie lange wir in Panama bleiben werden, aber höchstwahrscheinlich länger als 6 Monate, ich weiss, dass die Wiedereinreisefrist bei der ABH verlängert werden kann. Aber was passiert wenn wir z.B. erst nach 1-2 Jahren nach D zurückkehren, muss dann erneut eine FZF stattfinden? Wie lange kann die Frist verlängert werden? Außerdem werde ich, aufgrund der Beendigung meines Studiums, meinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen, müsste die Fristverlängerung bei der ABH meines zukünftigen Wohnsitzes beantragt werden?
Ich hoffe jemand kennt sich mit einem solchen Fall aus, schonmal herzlichen Dank für die Hilfe!
Lg, Paulina

Titel: Re: länger als 6 Monate im Ausland - dann Rückkehr nach D.
Beitrag von trixie am 29.04.2008 um 23:05:17

Paulina schrieb am 29.04.2008 um 22:57:07:
Wie lange kann die Frist verlängert werden?  

Das wird dir nur die ABH beantworten können, die im Moment für dich zuständig ist. Sollte die ABH eine so lange Frist nicht gewähren und du dann bereits umgezogen sein, wäre bei der erneuten FZF die ABH deines aktuellen Wohnsitzes zuständig.

trixie

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