i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Erfülle ich die Vorausetzungen für die Arbeitsberechtigung EU ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1209459965 Beitrag begonnen von Kornelius am 29.04.2008 um 11:06:05 |
Titel: Erfülle ich die Vorausetzungen für die Arbeitsberechtigung EU ? Beitrag von Kornelius am 29.04.2008 um 11:06:05
Hallo Experten
Ich habe eine kurze Frage an Euch, die der Arbeitsberechtigung EU betrifft Ich bin seit 1.10.2005 in D. angemeldet, als Beweis dafür, habe ich eine Bescheinigung gemäß § 5 FreizügG/EU und meine Meldebescheinigung. Ich habe mir dieses Forum durchgeschaut und weiss ich schon wenigstens, dass man , nach dem 3 jährigen Aufenthalt in Deutschland, ein Recht für eine Arbeitsberechtigung hat. Nun, darf mir jemand von Euch antworten, ob ich damit die entsprechende Bedingungen erfülle, um einen Antrag für Arbeitsberechtigung EU zu beantragen? Vielen Dank für jede Antwort Kornelius Ps. Zur Zeit bin ich noch Selbständig, aber ich will das langsam „an den Nagel hängen“ |
Titel: Re: Erfülle ich die Vorausetzungen für die Arbeitsberechtigung EU ? Beitrag von C_Devil am 29.04.2008 um 11:27:09
Ja, ab 01.10.2008 erfüllst du die Voraussetzungen für eine Arbeitsberechtigung-EU.
Antrag bei der Agentur stellen, ich empfehle ca. 2 Wochen früher, also Mitte September, Freizügigkeits- u. Meldebescheinigung mitnehmen und dann gibt's die Berechtigung. C_Devil |
Titel: Re: Erfülle ich die Vorausetzungen für die Arbeitsberechtigung EU ? Beitrag von Kornelius am 29.04.2008 um 11:45:16
Vielen Dank C_Devil
ich war mir noch nicht sicher, ob ich die Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen soll. Gilt es überhaupt die FreizügG/EU-Bescheinigung als Aufenthaltsgenehmigung EU? Grüsse Kornelius |
Titel: Re: Erfülle ich die Vorausetzungen für die Arbeitsberechtigung EU ? Beitrag von C_Devil am 29.04.2008 um 18:03:02 Kornelius schrieb am 29.04.2008 um 11:45:16:
Antrag stellen bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit. Kornelius schrieb am 29.04.2008 um 11:45:16:
Keine Ahnung, das sollte dir jemand von der ABH beantworten. Gruß C_Devil |
Titel: Re: Erfülle ich die Vorausetzungen für die Arbeitsberechtigung EU ? Beitrag von gc am 29.04.2008 um 19:16:12 Kornelius schrieb am 29.04.2008 um 11:45:16:
Für Unionsbürger gibt es seit 1.1.2005 nur die von Amts wegen auszustellende "Freizügigkeitsbescheinigung", siehe § 5 FreizügG/EU sowie Art. 8 Unionsbürgerrichtlinie, dort als "Anmeldebescheinigung" bezeichnet, ergo im Regelfall nicht von der ABH sondern von den Meldestellen auszustellen, http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/2004_38_eg.pdf Außerdem gibt es für Unionsbürger - i.d.R. nach 5 Jahren legalen Aufenthalts (für Erwerbsunfähige i.d.R. schon nach 3 Jahren), auch Zeiten vor EU-Beitritt zählen mit - die nur auf Antrag erhältliche Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht (siehe § 4a und § 5 Abs. 6 FreizügG/EU . Andere Aufenthaltstitel gibt es nur nach dem für Drittstaater (Nicht-EU-Angehörige) anwendbaren AufenthG. Diese Aufenthaltstitel vermitteln deshalb aber keinen sichereren Aufenthalt. Die Bescheinigungen für Unionsbürger nach dem FreizügG/EU sind anders als die Aufenthaltstitel nach dem AufenthG nur "deklaratorischer Natur". Sie dienen lediglich dazu, ein Recht zu dokumentieren, dass der Unionsbürger auch ohne Antrag und ohne die Bescheinigung bereits besitzt, sofern er einen der Tatbestände nach den FreizügG/EU erfüllt, z.B. (ggf. bei Arbeitslosigkeit weiter bestehende, § 2 Abs. 3 FreizügG/EU ) Arbeitnehmer- oder Selbständigeneigenschaft; Familienangehöriger; über Existenzmittel verfügender nicht Erwerbstätiger; Daueraufenthaltsrecht usw. gc |
Titel: Re: Erfülle ich die Vorausetzungen für die Arbeitsberechtigung EU ? Beitrag von Kornelius am 30.04.2008 um 12:40:07
Danke gc und C_Devil
Ihr, so wie das ganze Forum, seid wirklich hilfreich ;) Grüße Kornelius |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |