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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ehefähigkeitszeugnis... https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1209243637 Beitrag begonnen von Janine12 am 26.04.2008 um 23:00:37 |
Titel: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von Janine12 am 26.04.2008 um 23:00:37
ich bin neu hier und hätte ne Frage an euch bitte...
ich bin deutsch und möchte mit meinem Freund in Marokko heiraten. Er lebt auch da dafür brauch ich eine Ehefähigkeitszeugnis von Rathaus hier in NRW die Frage ist könnte es schon bei diese beantragung von Ehefähigkeitszeugnis zu ein Verdacht auf Scheinehe kommen? oder geht das reibungslos? und was sind die Unterlagen die ich brauche dafür? vielen Dank im Voraus |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von SigSag am 27.04.2008 um 05:45:56 Janine12 schrieb am 26.04.2008 um 23:00:37:
Wie kommst du darauf?? Natürlich nicht! Janine12 schrieb am 26.04.2008 um 23:00:37:
1) ausgefüllter und unterschriebener Antrag 2) beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln und wird in der Regel beim Wohnsitzstandesamt geführt) oder – wenn ein Familienbuch der Eltern nicht geführt wird – Abstammungsurkunde bzw. bei Geburt im Ausland Geburtsurkunde mit Elternangabe 3) Kopie des Reisepasses (nur die Seiten mit den Personaldaten und der ausstellenden Behörde) oder einen Staatsangehörigkeitsausweis 4) sofern du bereits verheiratet warst: Familienbuchabschriften bzw., falls kein Familienbuch besteht, Heiratsurkunden aller Vorehen 5) sofern du bereits verheiratet warst: Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk) 6) eine amtliche Familienstands- sowie eine Wohnsitz- oder Meldebescheinigung (oder eine eigenhändige Erklärung über Ihren Familienstand und Wohnsitz sowie darüber, daß Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. hatten) SigSag |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von trixie am 27.04.2008 um 15:32:26 SigSag schrieb am 27.04.2008 um 05:45:56:
Ein Verdacht kann immer entstehen. Ein Scheinehenverdacht begründet sich doch nicht erst nachdem die Ehe geschlossen wurde, sondern der begründete Verdacht kann schon im Vorfeld auftreten. Dann wird das Standesamt sicherlich kein EFZ ausstellen. trixie |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von Reyhan am 27.04.2008 um 15:57:48 Zitat:
Interessanter Hinweis Welche Begründungen könnten angeführt werden ? Reyhan |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von SigSag am 27.04.2008 um 16:04:50 trixie schrieb am 27.04.2008 um 15:32:26:
Aber doch nicht, weil ein EFZ beantragt wird. Es wird niemand unter Generalverdacht gestellt, bloß weil im Ausland geheiratet werden soll. SigSag |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von trixie am 27.04.2008 um 16:07:35 Reyhan schrieb am 27.04.2008 um 15:57:48:
Ich könnte mir vorstellen, wenn jemand schon mehrfach mit einem ausländischen Bürger verheiratet war und die Ehe immer kurz nach den besagten zwei Jahren eheliche Lebensgemeinschaft in die Brüche gegangen ist, dass man da etwas genauer hinschaut. Zitat:
Aber wann ist denn dann deiner Meinung nach der Verdacht einer Scheinehe gegeben? trixie |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von Reyhan am 27.04.2008 um 16:14:28 Zitat:
Damit und auch gfs. mit einem Tipp an wen auch immer, hätte ich kein Problem. Aber das EFZ verweigern ? Ich bin doch leicht irritiert...Kann man das irgendwo nachlesen ? Reyhan PS Da etwas abweichend vom eigentlichen Thema, kann auch gerne verschoben werden. |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von tapir am 27.04.2008 um 16:14:47
Es braucht auf jeden Fall auch noch eine Reisepasskopie vom Verlobten, mit dem die Ehe eingegangen werden soll!
"Scheineheverdacht" kann bei Ausstellung eines EFZ zur Eheschließung im Ausland m.E. keine Rolle spielen, ausser wenn der Missbrauchswille wirklich vollkommen offensichtlich und ausserhalb jedes vernünftigen Zweifels steht. |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von Dan am 27.04.2008 um 19:58:39
Mir hatte man das EFZ zuerst auch verweigert, da man mich ja unter anderem "vor einem Fehler bewahren wollte". Das war, ganz ernsthaft, die Aussage des Standesamt Leiters. Mit dem "Fehler" bin ich jetzt übrigens schon über ein Jahr verheiratet ;)
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Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von ronny am 28.04.2008 um 06:04:26 Reyhan schrieb am 27.04.2008 um 16:14:28:
Hallo Reyhan, im Prinzip ist ein EFZ mit einer (früher hieß das so, damits deutlich wird verwende ich den alte Ausdruck) Anordnung des Aufgebotes gleichzusetzen. Der Standesbeamte signalisiert bei der Ausstellung, dass nach seiner Prüfung einer Eheschließung zwischen den im EFZ genannten Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Demzufolge ist sowohl der Prüfungsumfang der Gleiche wie bei einer Anmeldung der Eheschließung und es gibt die gleichen Ablehnungsgründe wie bei einer solchen. Also kann (eigentlich sogar muß) die Ausstellung eines EFZ abgelehnt werden, wenn die VS des § 1310 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz BGB vorliegen. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von Janine12 am 28.04.2008 um 10:53:23
hallo ronny
sag mal bitte was steht unter ( VS des § 1310 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz BGB ) |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von trixie am 28.04.2008 um 10:59:37 Janine12 schrieb am 28.04.2008 um 10:53:23:
Da schau her, was ronny gemeint hat: Zitat:
Zitat:
trixie |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von ronja1 am 28.04.2008 um 12:19:41
hi
nein wegen einen verdacht auf scheinehe brauchst du keine angst haben es wurde hir ja schon zimlich genau geschrieben welche papiere du brauchst nur der pass so wie die meldebescheinigung VORSICHT diese darf nur 2 wochen alt sein also zum schluss besorgen so wie eine auszug von dem familienbuch deines verlobten müssen übersetzt bzw. notariel beglaubigt sein hab das gerade vore 3 wochen allers mit meinen türkischen verlobten gemacht wenn du diese papiere hast und deine nimmst du allers gehst auf das standesamt wo du dazu gehörst dann musst du die allers vorlegen zahlst 55 euro und bekommst das ehefähigkeitszeugnis sofort ausgehändigt also nur mut mach das auch gerade allers durch ist nervig aber wenn ihr euch liebt haltet ihr das auch durch |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von streets am 28.04.2008 um 14:11:29
heißt das ding nicht aufenthaltsbescheinigung?
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Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von ryka am 29.04.2008 um 12:17:34 ronny schrieb am 28.04.2008 um 06:04:26:
Hallo Ronny, mir wurde vor vielen Jahren eine "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" ausgestellt, wegen meiner ungeklärten Staatsangehörigkeit. Damals wurde mir erklärt, dass mein Heimatstaat bestätigen musste, dass ich noch nicht verheiratet bin und weil es "den" Staat nicht gibt muss ich eine Befreiung haben. ok. Aus den Berichten des Forums lese ich aber heraus, dass das EFZ heute das Aufgebot im Heimatland des Ausländers ist. Hat sich das Gesetz geändert oder war die Befreiung von mir damals deshalb, weil kein Staat da war, der sich interessierte ob ich heirate? ::)) Ryka |
Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis... Beitrag von ronny am 29.04.2008 um 12:27:51 ryka schrieb am 29.04.2008 um 12:17:34:
Hallo, bei Dir war Befreiung deshalb erforderlich, weil Du keinen Heimatstaat hattest der Dir eins ausstellt´. Das ist heute immer noch so.... Steht aber alles oben in den FAQ erläutert. Befreiung immer dann wenn der Heimatstaat kein EFZ ausstellt oder wenn es keinen solchen (mehr) gibt. In diesem Fred gehts aber um eine Deutsche die das EFZ fürs Ausland braucht. Was da die Antworten 12 und 13 bei sollen hat sich mir auch noch nicht erschlossen. Grüße Ronny ;) |
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