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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Gesicherte LU bei Eheschliesungsvisum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1209040916 Beitrag begonnen von latina6610 am 24.04.2008 um 14:41:55 |
Titel: Gesicherte LU bei Eheschliesungsvisum Beitrag von latina6610 am 24.04.2008 um 14:41:55
Hallo,
ich habe schon viel hier im Forum über die FZF gelesen,und auch die Suchfunktion benutzt.Und eigentlich ist es mir klar.Nun habe ich aber auch in einem Thread gelesen,das die FZF gescheitert ist an LU.Vielleicht habe ich was falsch verstanden oder überlesen, wenn dem so sei bitte verzeiht mir das. Nun zu meiner Frage, ich möchte in diesem Jahr meinen Tunesischen Verlobten heiraten, wir seid 2 Jahren zusammen. Wir habe vor in Deutschland zu heiraten,und da wird ja die FZF schon vorher gemacht denke ich das dann auch so genannt wird, oder besser gesagt wenn er sein Eheschliesungsvisum beantragt wird von der ABH geprüft. VE und Krankenversicherung sind geklärt, da ich zu wenig Einkommen habe ,wird diese von einem Freund meines Verloben gemacht. Ich bin seid 8 Jahren Berufstätig in Teilzeit und in Ungekündigter Stellung. Ich lebe mit meiner 18 Jährigen Tochter zusammen die Bafög erhält in ihrer Ausbildung. Da unser gemeinsames Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht bekommen wir etwas ALG II dazu. Könnte die ABH in meinem Fall eine nicht gesicherte LU sehen. vielen Dank für evt. Antworten PS. in meinem Profil steht das ich Tunesiche Staatsbürgerin bin, das ist nicht richtig ich bin Deutsche, habe versucht das zu ändern aber es ging nicht.Entschludigt diese Irreführung und meine Nichtwissenheit. |
Titel: Re: Gesicherte LU bei Eheschliesungsvisum Beitrag von schweitzer am 24.04.2008 um 14:56:44 latina6610 schrieb am 24.04.2008 um 14:41:55:
Das könnte sie, das dürfte aber für die Visarteilung zum Zwecke der Eheschließung nicht von Belang sein, da die Sache mit der VE ja offensichtlich anderweitig abgesichert ist. Da Du offenbar ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit hast, nicht schon über lange Zeit in Tunesien gelebt bzw. gearbeitet hast und die dortige Verkehrssprache nicht so beherrschst, dass Du dort ohne Probleme leben und arbeiten könntest, spielt in Deinem/Euren Fall die LU - Sicherung keine weitere Rolle. Falls die ABH von Dir irgendwelche Einkommensnachweise verlangen sollte, lass Dich also dadurch nicht "irritieren" ... =schweitzer= |
Titel: Re: Gesicherte LU bei Eheschliesungsvisum Beitrag von Sondra am 24.04.2008 um 15:04:13 latina6610 schrieb am 24.04.2008 um 14:41:55:
Dann dürfte für dich die Frage der LU-Sicherung irrelevant sein: Zitat:
EDIT: Sorry schweitzer :D - hatte deine Antwort nicht mitbekomen wegen :pc: |
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