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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Leidiges Thema "Daenemark" https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1208805186 Beitrag begonnen von CanadaWolf am 21.04.2008 um 21:12:20 |
Titel: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von CanadaWolf am 21.04.2008 um 21:12:20
Hallo Foriker,
ja, es wurde schon viel diskutiert, und ich habe mich jetzt 3 Tage redlich bemueht, anhand der Forensuche detailiertere Infos zu bekommen, aber diese habe ich nicht gefunden, daher meine Fragen: 1) Ich bin Deutscher, meine Verlobte Indonesierin 2) Zu Weihnachten 2007/08 haben wir beschlossen, der wilden Ehe ein Ende zu setzten und zu Heiraten. Dem Standesamt in unserer Ortschaft war das "Touri-Visum" erstmal egal. Auch allen anderen Institutionen (OLG; ABH, etc). Urspruenglich war ja auch nicht geplant zu heiraten. 3) Wir haben uns ueber Ihren Bruder alle Unterlagen aus Jakarta nach Uebersetzung und Beglaubigung durch die ind. Behoerden hierher nach .de senden lassen. 4) Das OLG hat die Freistellung vom Ehefaehigkeitszeugniss erstmal auf Eis gelegt, da die Dokumente meiner besseren Haelfte der Beglaubigung einer AUslandsvertretung beduerfen. Und nun faengt der Spass an. Das Auswaertige Amt in Berlin (und damit ja eigentlich vorgesetzte Behoerde) hat uns fernmuendlich mitgeteilt "Senden Sie die Dokumente an "Auswaertiges Amt, fuer Botschaft Jakarta / Indonesien, 11013 Berlin". Wir leiten die Unterlagen dann weiter und die Botschaft kann diese legalisieren" Gesagt getan, Unterlagen sind dort nun angekommen, ABER der Sachbearbeiter dort besteht auf ein persoenliches Abholen der Unterlagen durch meine Verlobte (obwohl auf den Seiten des AA expliziet auf die VErsendung der Unterlagen mit Post / Diplomatenpost hingewiesen wird). Sollte sich das ganze nun hier als Flaschenhals erweisen, wuerden wir gerne in Daenemark heiraten. Hintergrund: Ida erhaelt Ihr AE nur, wenn wir verheiratet sind. Insofern haben wir hier die Zusage der ABH. Die ABH weiss auch von dem Touristenvisum und weiss auch, dass wir uns wirklich erst hier in .de waehrend der Weihnachstzeit zur Hochzeit entschieden haben. Welche Nachteile kann in diesem Fall dann eine Heirat in Daenemark haben? Die Heiratsurkunde muss ja (notfalls eben auch mit Apostille) anerkannt werden, sprich wir waeren dann auch nach deutschen Recht Mann und Frau (ohne eben auf diese Legalisation der Unterlagen einzugehen) Dass wir zur Anlegung des Stammbuches die ganzen Sachen eh noch machen muessen ist klar, das koennten wir aber beim naechsten Familienurlaub im Oktober durchfuehren. Wir haben wie gesagt nur das Zeitproblem, dass wir bis Mitte Juni geheiratet haben muessen, da die ABH sonst die Ausweisung anordnet. Zur Zeit wurde Ihr Visum verlaengert bis zum 26. Juni 2008 (eben weil wir im Prozess der Eheschliessung sind). Meine Idee: Heirate in Daenemark dann hat die ABH die Heiratsurkunde -> dadurch auch erstmal gute Chancen auf AE (auch wenn anders entschieden werden wuerde, wir haben ja keinen Visa-Betrug begangen). Sollten wir hier in .de heiraten muessen, kann es gut sein, dass Ida wirklich nach Jakarta reisen muss, nur um die Dokumente zu legalisieren :( Sehr teurer Spass! Und Zeitintensiv dazu! Wie sieht es aus, in wie weit ist die Botschaft an die Weisungen des Auswaertigen Amtes gebunden, bzw. an die Richtlinien auf deren Website? Anbei ein PDF, das auf Seite 5, letzter Absatz, genau unsere Situation beschreibt! Ich danke recht herzlich fuer Eure Hilfe! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Auslaendische_offentliche_Urkunden_zur_Verwendung_in_Deutschland_-_TeilB.pdf (73 KB | 2938
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Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von garfield2008 am 21.04.2008 um 21:51:08
H(a)i,
CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 21:12:20:
da eine Visaverlängerung nur ein nationales Visum für Deutschland ist, ist damit eine Einreise nach DK nicht ohne ein dänisches Visum möglich. mfg Thomas Böttcher |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von CanadaWolf am 21.04.2008 um 22:01:37
Na prima, die naechste Huerde.... :( muss ich dann gleich mal ueberpruefen! Zur Zeit hat Sie noch diese F-Bescheinigung drin stehen.... Mal sehen was dann kommt!
Sonst noch einen Tip? |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von trixie am 21.04.2008 um 22:17:57 garfield2008 schrieb am 21.04.2008 um 21:51:08:
Das ist Quark! Wie kommst du den auf diese sonderbare Idee? Zitat:
@ CanadaWolf Lasse dich nicht verunsichern. Wenn das Visum ein Schengen Visum (ich gehe davon aus, Visum für Besuchszwecke - nicht für touristische Zwecke) ist, bleibt es auch bei einer Verlängerung ein Schengen Visum. Ein anderes Visum wurde einen Aufenthaltszweckwechsel bedeuten. Und mit dem verlängerten Schengen Visum kannst du selbstverständlich in Dänemark heiraten. CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 21:12:20:
... dass die AE nicht erteilt wird, sondern deine Frau zum Nachholen des Visumsverfahren wieder zurück nach Indonesien muss, weil der Anspruch der AE vor der Einreise nach Deutschland entstanden ist. Soeben lese ich, dass das Visum bereits bis Ende Juni verlängert wurde. Somit ist eine weitere Verlängerung ausgeschlossen. Ihr habt also nur die Möglichkeit abzuwarten, ob die Unterlagen rechtzeitig eintreffen, oder in Dänemark zu heiraten. trixie |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von CanadaWolf am 21.04.2008 um 22:21:01
Hallo Trixie,
ok, aber diesen Fall kann ich ja ausklammern, weil die ABH bereits zugesichert hat uns eine AE zu geben, sobald wir verheiratet sind, ob nun in .de oder in dk duerfte ja egal sein? |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von hge2001 am 21.04.2008 um 22:28:30 CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 21:12:20:
... lass deine Verlobte ihrem Bruder eine Vollmacht erteilen, dass er berechtigt ist, die Urkunden abzuholen. hge |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von Sondra am 22.04.2008 um 11:32:34 trixie schrieb am 21.04.2008 um 22:17:57:
Weil es so ist. Der Fehler liegt bei dir. Zitat:
Und die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 besagen Zitat:
also hat garfield2008 absolut Recht. Die "F-Bescheinigung" ist außerdem sicherlich eine Fiktionsbescheinigung. Und wenn man mit einer Fiktionsbescheinigung nach Dänmark einreisen bzw. sich legal dort aufhalten möchte (was die unabdingbare Voraussetzung für eine gültige Eheschließung wäre), dann gilt folgendes Zitat:
Damit dürfte eine Eheschließung in Dänemark "hinfällig" sein. Zur Veranschaulichung hier ein Urteil der sich auf die Eheschließung in Dänemark bei illegalem Aufenthalt in Dänemark bezieht. CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 22:21:01:
Dafür solltest du zuerst in der F-Bescheinigung deiner Zukünftigen nachschauen - wenn darin § 81 Absatz 3 angegeben ist, dann eben nicht egal - weil dann die ABH eine Eheschließung in DE meint. |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von CanadaWolf am 22.04.2008 um 11:38:38
Angekreuzt ist §81 Abs. 4 ... Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend... und ja es ist die Fiktionsbescheinigung.
Cheers Dirk |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von Sondra am 22.04.2008 um 12:16:38 |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von Sondra am 22.04.2008 um 14:42:01
Sorry - ich muss nochmal darauf zurück kommen.
CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 21:12:20:
CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 21:12:20:
Ich verstehe das so, dass deine Ida bereits seit mindestens Weihnachten 2007 / 08 hier ist. Damit befindet sie sich bereits in der Verlängerung außerhalb der 3 Monaten / Halbjahr. Und das sind die Hinweisen des BMI dazu Zitat:
Fazit: auch wenn die Dänen § 81 Abs. 4 anders auslegen und nichts dagegen haben, diese Verlängerung als durchaus gültiges Schengen-Titel anzuerkennen, bleibt die Frage (siehe oben das Urteil) in wie fern Deutschland (euere ABH) die Reise und Aufenthalt deiner Freundin in DK als legal ansieht - denn nur dann ist auch die in DK geschlossene Ehe als "schutzwürdig" anzuerkennen. |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von tapir am 22.04.2008 um 15:04:24
sondra, die "Anerkennung" der Fiktionsbecheinigung nach § 81 IV ist keine Kulanzleistung Dänemarks, sondern geht darauf zurück, dass die Schengenwirksamkeit dieser Bescheinigung nach § 81 Abs. 4 in Anl. 4 der GKI ausdrücklich durch die Bundesrepublik bestätigt wurde (siehe hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):de:not). Davon können die VAH BMI nichts Abweichendes bestimmen. Die von Dir verlinkte Entscheidung des OVG NW betrifft den Fall, dass die Fiktionsbescheinigung im Zeitpunkt der Eheschließung bereits unwirksam war, weil die ABH den Antrag auf Verlängerung/Erteilung der AE abgelehnt hatte. Insofern besteht ein Unterschied zum vorliegenden Fall.
@canadawolf, warum könnt Ihr nicht einen Bevollmächtigten, z.B. Rechtsanwalt, in Jakarta mit der Abholung der Unterlagen betrauen? Der soll das dann per TNT oder so schicken. Heirat in DK ist ja auch nicht ganz umsonst. Der Kurierdienst des AA ist für so was in der Tat eigentlich nicht gedacht. Vielleicht lässt sich über Visumreferat/Bürgerservice dennoch auch insoweit eine Lösung finden. |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von Sondra am 22.04.2008 um 17:27:54 tapir schrieb am 22.04.2008 um 15:04:24:
Danke Tapir :D Großartig, dass man hier immer wieder Neues erfährt. |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von Daddy am 22.04.2008 um 18:15:34 tapir schrieb am 22.04.2008 um 15:04:24:
Das können sie wirklich nicht, weil es ein rein chronologisches "Problem" ist ... der Stand der VAH-BMI ist der 22.12.2004 ... die Erklärung der Schengenwirksamkeit der FB nach 81.4 erfolgte am 09.09.2005... ;) Daddy |
Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von tapir am 22.04.2008 um 18:24:02
Das ist richtig, aber selbst wenn - was einer obersten Bundesbehörde natürlich nie passieren würde ;-) - mal eine schengenwidrige Weisungslage zeitlich nach dem Wirksamwerden der entgegenstehenden Schengenregelung geschaffen würde, wäre sie unbeachtlich.
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Titel: Re: Leidiges Thema "Daenemark" Beitrag von trixie am 22.04.2008 um 23:42:32 CanadaWolf schrieb am 22.04.2008 um 11:38:38:
... so dass du sehr wohl auf meine Infos zurückgreifen kannst. ;) tapir schrieb am 22.04.2008 um 15:04:24:
Aber weit aus günstiger, als mancher vielleicht denkt. Vorallem weiss man, dass man innerhalb von zwei bis drei Wochen verheiratet ist. trixie |
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