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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Durchreise und Aufenthalt in Schengenländern mit deutscher Aufenthaltserlaubnis. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1208788945 Beitrag begonnen von AndyP am 21.04.2008 um 16:42:25 |
Titel: Durchreise und Aufenthalt in Schengenländern mit deutscher Aufenthaltserlaubnis. Beitrag von AndyP am 21.04.2008 um 16:42:25
Hallo,
ich habe vor einigen Tagen meine serbische Freundin geheiratet und sie hat nun eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. (Zu diesem Erfreulichen in einigen Tagen mehr an anderer Stelle.) Nun wollen wir, dass sie ohne mich am kommenden Wochenende zu dem orthodoxen Ostern auf dem Landweg nach Serbien fährt und danach wieder zurück kommt. Soweit ich das hier (z. B. Einbeck schrieb am 13.10.2006 um 02:28:13:
Auch las ich hier wo, dass evtl. gerade bei neuen Mitgliedstaaten (Ungarn?) es passieren könne, dass die Grenzbeamten nicht alle Titel kennen würden, die zur Einreise erlauben. Ist eine deutsche Aufenthaltserlaubnis bekannt genug, dass meine Frau Danka wieder von Serbien nach Ungarn ohne Schwierigkeiten wird einreisen können, oder gibt es möglich Hilfen, die das erleichtern? Vielen Dank für Lesen und folgende Antworten Andreas |
Titel: Re: Durchreise und Aufenthalt in Schengenländern mit deutscher Aufenthaltserlaub Beitrag von Daddy am 21.04.2008 um 17:39:34 AndyP schrieb am 21.04.2008 um 16:42:25:
Art. 21 SDÜ AndyP schrieb am 21.04.2008 um 16:42:25:
Sie sollte bekannt genug sein ... immerhin wurde sie durch D als schengenwirksamer AT hinterlegt und zum 2. handelt es sich bei der AE um einen "Standard- AT" ... AndyP schrieb am 21.04.2008 um 16:42:25:
Ich wüsste nicht, was mehr als eine gültige AE helfen sollte ;) Gruß Daddy |
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