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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> haben wir es jetzt geschafft? Oder fängt alles von vorne an?
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Beitrag begonnen von dragonmother am 16.04.2008 um 19:27:40

Titel: haben wir es jetzt geschafft? Oder fängt alles von vorne an?
Beitrag von dragonmother am 16.04.2008 um 19:27:40
Ihr Lieben!

Im März hat mein Freund und Vater meines Kindes das Visum zur FzF gestellt. Jetzt haben wir, nach 5 Wochen Bearbeitungsdauer, ein 3 Monatsvisum (D) bekommen. Mit der Info, den Rest können wir hier vor Ort alleine mit der Ausländerbehörde regeln.

Jetzt bin ich ratlos. Können wir uns jetzt freuen, weil alles relativ schnell geklappt hat oder sind wir am Anfang einer neuen Odyssee? Haben wir es geschafft und das weitere mit der ABH ist nur noch eine Unterschrift o.ä. oder dauert es jetzt noch bis wir das wirkliche Visum haben?

Danke für eure Antworten!
Dragonmother



Titel: Re: haben wir es jetzt geschafft? Oder fängt alles von vorne an?
Beitrag von SigSag am 16.04.2008 um 19:37:11

dragonmother schrieb am 16.04.2008 um 19:27:40:
oder dauert es jetzt noch bis wir das wirkliche Visum haben?  


Es gibt nur ein Visum über Botschaften. Wenn dein Freund in DE ist muss er sich bei der Meldestelle anmelden und bei der ABH eine AE beantragen. Und das war's dann auch schon.

SigSag

Titel: Re: haben wir es jetzt geschafft? Oder fängt alles von vorne an?
Beitrag von wolbe am 17.04.2008 um 08:36:54

dragonmother schrieb am 16.04.2008 um 19:27:40:
Jetzt haben wir, nach 5 Wochen Bearbeitungsdauer, ein 3 Monatsvisum (D) bekommen.


Das ist das normale Verfahren. Die Botschaft kann lediglich ein Visum für maximal 3 Monate erteilen. Nach der Einreise muss dein Freund sich dann bei dem Einwohnermeldeamt anmelden und bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die wird dann länger als drei Monate gültig sein.


dragonmother schrieb am 16.04.2008 um 19:27:40:
Haben wir es geschafft und das weitere mit der ABH ist nur noch eine Unterschrift o.ä. oder dauert es jetzt noch bis wir das wirkliche Visum haben?

Es wird sicherlich mehr sein, als nur eine Unterschrift. Aber ich sehe nicht, dass es da weitere Probleme geben sollte, wenn sich in eurer Familie nichts geändert hat. Die ABH war ja schon im Rahmen des Visumsverfahren beteiligt und hat schon gewisse Vorprüfungen gemacht. Demnach dürfte euer Fall dort bekannt sein.

Gruß Wolfgang

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