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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> 2. Staatsangehörigkeit noch möglich, obwohl Mutter keine Philipina mehr ist?
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Beitrag begonnen von Babylove am 15.04.2008 um 22:28:33

Titel: 2. Staatsangehörigkeit noch möglich, obwohl Mutter keine Philipina mehr ist?
Beitrag von Babylove am 15.04.2008 um 22:28:33
Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen!
Ich bin mittlerweile 16 und würde gerne beide Staatsangehörigkeiten haben.
Leider ist meine Mutter seit 2-3 Jahren eine Deutsche. Zuvor hatte sie ein Leben lang die philippinsche Staatsangehörigkeit. Mein Vater ist schon immer Deutscher gewesen, damit habe ich eigentlich nur deutsche Eltern, aber zum Zeitpunkt meiner Geburt(1991) hatte meine Mutter natürlich noch die philippinsche Staatsbürgerschaft.Daher muss ich unbedingt wissen, ob es noch irgendwelche Möglichkeiten gibt auch die philippinsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.Vielen Dank im Vorraus!

Titel: Re: 2. Staatsangehörigkeit noch möglich, obwohl Mutter keine Philipina mehr ist?
Beitrag von Ralf am 15.04.2008 um 22:48:55
Wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt eine
ausländische Staatsangehörigkeit hatte, wäre erst
mal zu prüfen, ob das Kind diesen nicht sowieso
schon erworben hat.

Für den Fall einer Annahme auf Antrag einer anderen
StA weise ich auf § 25 StAG hin.

Titel: Re: 2. Staatsangehörigkeit noch möglich, obwohl Mutter keine Philipina mehr ist?
Beitrag von Babylove am 15.04.2008 um 22:57:45
Wie ist dieses zu prüfen?
Jemand hat mir geraten, nicht zu probieren den philippinschen Pass zu beantragen, da ich dadurch meinen deutschen Pass verlieren könnte. Stimmt das?


Ich denke nicht, dass die philippinische  Botschaft Dein Ansprechpartner ist. Meiner Meinung nach wuerdest Du Deine deutsche Staatsbuergerschaft aufs Spiel setzen, wenn Du jetzt versuchen wuerdest, die Philippinische zu erwerben.

Das Ganze koennte umgangen werden, wenn Du in den Philippinen geboren waerst, da dann die Dual citizenship bei Geburt nicht nachweissbar waere. Deine Geburtsurkunde wuerde Dich als Filipino ausweisen, da Deine Mutter zum Zeitpunkt der Geburt die philippinische Staatsangehoerigkeit hatte.

Ein Nachweis muesste dann also nicht mehr erbracht werden.

Da Deine Mutter aber anscheinend versaeumt hat, Deine Geburt bei der philippinischen Botschaft anzuzeigen und somit Deine philippinische Staatsbuergerschaft anzuzeigen, sehe ich jetzt eigentlich keinen Weg mehr.

Wie gesagt, ich meine nicht, dass es fuer Dich keine Chance gibt, die philippinische Staatsbuergerschaft zu erwerben, die Gefahr sehe ich, dass Du die deutsche Staatsbuergerschaft verlieren koenntest. Deine beiden Eltern sind Deutsche, die Tatsache, dass Du bei Geburt Anspruch auf beide Staatsangehoerigkeiten hattest, kann meiner Meinung nach nicht wieder zurueckerlangt werden

Titel: Re: 2. Staatsangehörigkeit noch möglich, obwohl Mutter keine Philipina mehr ist?
Beitrag von hge2001 am 16.04.2008 um 06:26:38

Ralf schrieb am 15.04.2008 um 22:48:55:
Wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt eine
ausländische Staatsangehörigkeit hatte, wäre erst
mal zu prüfen, ob das Kind diesen nicht sowieso  
schon erworben hat.  


Meiner Meinung nach hat  sie die philippinische Staatsbürgerschaft, da die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch philippinische Staatsbürgerin war.

http://www.gov.ph/faqs/dualcitizenship.asp

Man sollte dies aber zunächst mal durch die phil. Behörden prüfen und bestätigen  lassen.



Babylove schrieb am 15.04.2008 um 22:57:45:
Ich denke nicht, dass die philippinische  Botschaft Dein Ansprechpartner ist. Meiner Meinung nach wuerdest Du Deine deutsche Staatsbuergerschaft aufs Spiel setzen, wenn Du jetzt versuchen wuerdest, die Philippinische zu erwerben.  


Es geht doch zunächst mal um philippinisches Recht. Und das können doch nur die philippinischen Behörden  am besten einschätzen.
Eine allgemeine Anfrage an die phil. Botschaft kann ja wohl nicht deine deutsche Staatsbürgerschaft gefährden. Das würdest du eventuell nur dann tun, wenn du konkret eine andere Staatsbürgerschaft beantragen würdest.

Dass deine Geburtsurkunde nicht auf den Philippinen registriert wurde, macht garnichts. Es gibt Verfahren, diese nachregistrieren zu lassen.

hge




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