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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Trotz Chance auf Arbeitsplatz zum Gesetzlichen Deutschkurs??? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1208284055 Beitrag begonnen von Mostarka am 15.04.2008 um 20:27:34 |
Titel: Trotz Chance auf Arbeitsplatz zum Gesetzlichen Deutschkurs??? Beitrag von Mostarka am 15.04.2008 um 20:27:34
Hallo,
ich hätte da mal ne Frage. Mein Mann kam Anfang Januar aus Bosnien zu mir nach Deutschland. Erst für 3 Monate, aber natürlich haben wir seinen Aufenthalt für ein Jahr verlängert bekommen. Die bei der ABH hat uns gesagt, das er zum Deutschkurs muss und nach erfolgreichem Abschluss bekommt er ein Deutschzertifikat, das er braucht, wenn er dann nächstes Jahr seinen Aufenthalt verlängern will. Das ist die Vorraussetzung für die weitere Verlängerung. Wir haben dann sofort einen Termin bekommen, er war dann auch da zum Einstufungstest. Die Lehrerin hat in angemeldet das er denn ganzen Kurs machen muss. Sie meinte er spricht zwar gut und versteht, aber seine Grammatik ist nicht gut und somit sollte er lieber von Anfang an richtig Deutsch sprechen und schreiben lernen. Und das ist eine tolle Sache. Im Juni fängt sein Kurs an und geht glaub ich bis Februar. Meine Frage: Mein Mann hat die Möglichkeit in einer Firma anzufangen. Der Chef, würde ihn gerne einstellen und mein Mann freut sich sehr darüber. Aber wir wissen jetzt nicht wie das ist mit dem Zertifikat. Wenn mein Mann nun fest angestellt wird, muss er dann im Juni seine Arbeit kündigen um diesen Kurs zu machen? Oder gibt es die Möglichkeit das er das nebenbei lernen kann, z.b von zuhause aus. Er würde so gerne dort arbeiten. Wir leben zur Zeit von hartz 4 und Bafög. Gibt es eine Lösung? Mit freundlichen Grüßen Mostarka :) |
Titel: Re: Trotz Chance auf Arbeitsplatz zum Gesetzlichen Deutschkurs??? Beitrag von schweitzer am 16.04.2008 um 09:39:03 Mostarka schrieb am 15.04.2008 um 20:27:34:
Wie die aussieht hängt von ABH und ARGE (Träger der Grundsicherung - hartz 4) ab. Das Gesetz sagt dazu Folgendes: - siehe § 44a AufenthG - Zitat:
Die beiden Behörden werden sich also letztlich "einigen" müssen - Ihr solltet die ARGE in jedem Fall jetzt schon über die Verpflichtung informieren, auch darüber, dass damit dann ggf. der Job für Deinen Partner nicht realsierbar ist. - Letztlich wird eine Interessenabnwägung stattfinden müssen, ob es längerfristig integrationspolitisch besser ist, wenn er den Integrationskurs besucht oder ob die Aussicht, dass ggf. Sozialleistungsunabhängigkeit erreicht wird, wenn er den Job ausüben kann, "höher" wiegt. Zu prüfen wird durch die behörden auch sein, inwieweit, die Teilnahme am Integrationskurs neben dem Job tatsächlich zumutbar bzw. machbar ist. Was Ihr nicht einfach machen solltet: Euch SELBST für eine Variante entscheiden - das könnte dann im Nachhinein Ärger bringen. Sucht den Kontakt zu den Behörden, die dann abschließend entscheiden müssen und werden. =schweitzer= |
Titel: Re: Trotz Chance auf Arbeitsplatz zum Gesetzlichen Deutschkurs??? Beitrag von trixie am 20.04.2008 um 18:39:37 Mostarka schrieb am 15.04.2008 um 20:27:34:
Wenn er eine Vollzeitjob hat und er den Kurs nach der Arbeit nicht besuchen kann - es auch keine Wochendkurse gibt - dürfte er von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sein. Zitat:
trixie |
Titel: Re: Trotz Chance auf Arbeitsplatz zum Gesetzlichen Deutschkurs??? Beitrag von ryka am 20.04.2008 um 19:06:41
Guten Tag,
muss jeder Ausländer einen Sprach- bzw. Integrationskurs besuchen? Was passiert, wenn der Ausländer den Kurs ablehnt? Wird der ausländische Ehegatte dann ausgewiesen? Oder sind diese Kurse nur zwingend vorgeschrieben, wenn Transfergelder in Anspruch genommen werden? Ryka |
Titel: Re: Trotz Chance auf Arbeitsplatz zum Gesetzlichen Deutschkurs??? Beitrag von trixie am 20.04.2008 um 19:38:05 ryka schrieb am 20.04.2008 um 19:06:41:
Die Folgen und Konsequenzen kannst du hier nachlesen: Zitat:
Zitat:
trixie |
Titel: Re: Trotz Chance auf Arbeitsplatz zum Gesetzlichen Deutschkurs??? Beitrag von ryka am 20.04.2008 um 21:08:43
hallo Trixie,
soll das heißen, dass der Staat den ausländischen Ehegatten zwingen kann einen Integrationskurs zu belegen? Wird er sonst ausgewiesen? Was ist wenn ein Kind da ist? Ryka |
Titel: Re: Trotz Chance auf Arbeitsplatz zum Gesetzlichen Deutschkurs??? Beitrag von trixie am 20.04.2008 um 21:51:33 ryka schrieb am 20.04.2008 um 21:08:43:
Was verstehst du unter zwingen? Hinprügeln wird man den Teilnehmer sicherlich nicht können. Aber die Sanktionen können durchaus schmerzhaft sein. ryka schrieb am 20.04.2008 um 21:08:43:
Auch wenn das sehr hart forumliert wird, steht das dem wieder entgegen: trixie schrieb am 20.04.2008 um 19:38:05:
Wann es letztendlich wirklich zu einer Ablehnung der Verlängerung kommt, vermag ich nicht zu sagen; wird wohl eine Einzelfallentscheidung bleiben. trixie |
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