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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Geburt eines Kindes im Ausland- Vater =Deutscher https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1208178785 Beitrag begonnen von MaceV am 14.04.2008 um 15:13:04 |
Titel: Geburt eines Kindes im Ausland- Vater =Deutscher Beitrag von MaceV am 14.04.2008 um 15:13:04
Hallo,
gestern traf ich einen Bekannten, der im Ausland geheiratet (Ehefrau ausländischer Pass) hat. Und im Ausland kam auch das Kind zur Welt. Ja, ich glaube nach ca. 1-2 Monaten kam Frau & Baby nach Deutschland zum Ehemann. Da erzählt er mir, dass sein Kind eine deutsche Staatsangehörigkeit hat (der dt. Pass wurde nachträglich hier beantragt, also nicht im Ausland). Ich kenne zwar nur das Gesetz, dass ein hier in Deutschland geborenes Kind (zB ein Elternteil Deutscher) den dt. Pass kriegt, aber ich wußte nicht, dass automatisch jedes Kind eines Deutschen auf Antrag eine dt. Staatsangehörigkeit kriegt. Auf welches Gesetz basiert das? |
Titel: Re: Geburt eines Kindes im Ausland- Vater =Deutscher Beitrag von Daddy am 14.04.2008 um 15:37:49 MaceV schrieb am 14.04.2008 um 15:13:04:
§ 4 Abs. 1 StAG ... und dafür bedarf es nicht mal eines Antrags ;) |
Titel: Re: Geburt eines Kindes im Ausland- Vater =Deutscher Beitrag von trixie am 14.04.2008 um 15:38:11 MaceV schrieb am 14.04.2008 um 15:13:04:
Die deutsche Staatsangehörigkeit muss für das Kind nicht erst beantragt werden, denn die hat es von Geburt an. Zitat:
trixie P.S.: Daddy war 22 Sekunden schneller; da kann eine Menge passieren. |
Titel: Re: Geburt eines Kindes im Ausland- Vater =Deutscher Beitrag von Ulf am 15.04.2008 um 17:18:23 MaceV schrieb am 14.04.2008 um 15:13:04:
Der Geburtsort D ist nur relevant, wenn klein Elternteil Deutscher ist, aber mindestens einer einen sehr gut verfestigten Aufenthalt hat. Gruß, ULF |
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