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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1208105266 Beitrag begonnen von Dvergar am 13.04.2008 um 18:47:46 |
Titel: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von Dvergar am 13.04.2008 um 18:47:46
Meine Frau (Chinesin) hat diesen Monat das FZF-Visum für D beantragt. Für den Fall, dass die Botschaft in Kanton nun das Visum (wie bereits das zur Heirat in D) ablehnen sollte, und eine Remonstration erfolglos bleibt, habe ich eigentlich nicht vor, mich großartig mit einer Klage in Berlin rumzuärgern. Scheint ja eh idR nur auf einen "Vergleich" rauszulaufen, und man bleibt auf den gesamten Kosten dann wieder sitzen.
Da ich beruflich die Möglichkeit habe, ins Ausland zu gehen (Schweiz, UK,...), werde ich ganz sicher diesen Weg nehmen, um dann über die EU-Freizügigkeit endlich mit meiner Frau zusammen leben zu können. Nun stellt sich die Frage: falls sie nun die Ablehnung bekommen sollte, und ich dann in England (o.ä.) lebe & arbeite - was für ein Visum benötigt sie dann, und wo muss sie das beantragen (bei der britischen Botschaft?)? Und in wieweit macht es dann Probleme, wenn sie bereits 2 Stempel im Reisepass hat, aus denen ja hervorgeht, dass das Visum für D abgelehnt wurde? Über Erfahrungsberichte von anderen, die den gleichen Weg gegangen sind, würd ich mich ebenfalls sehr freuen. |
Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von sigi-n am 13.04.2008 um 19:23:03
Hallo
Schweiz kannst du vergessen, keine Freizügigkeit da nicht eu. Bei der Botschaft des jeweiligen Landes in dem du lebst. Erfahrungen mit B + NL, jeweils die Visa zur Familienzusammenführung, wobei es in B ausreichend ist wenn Sie ein gültiges Visa EINES EU Landes zum Zeitpunkt der Einreise in B hat, also auch Touristen oder Geschaftsvisa Mit freundlichen Grüßen, Sigi-n |
Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von Dvergar am 13.04.2008 um 21:02:05
Nun, die Schweiz hat per 01.07.2002 ein Freizügigkeitsabkommen mit der EU geschlossen, daher sollte das genauso aussehen wie bei anderen EU-Ländern.
Hier mal ein link: http://www.europabrevier.ch/freizuegigkeit.htm |
Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von tapir am 13.04.2008 um 22:01:22
dvergar, das ist richtig.
Das vollständige FZA ist hier verfügbar: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_142_112_681/index.html . |
Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von thsths am 13.04.2008 um 22:16:39 Dvergar schrieb am 13.04.2008 um 18:47:46:
In England geht das eigentlich ganz gut, aber die Verwaltung ist schlecht organisiert, und die Wartezeiten koennen recht lang sein. Deine Frau muss im Ausland ein "EEA Family Permit" beantragen (Formular VAF5), das als Einreise-Visum gilt. Die Verwaltung ist der Meinung, dass ein Antrag von ausserhalb der EU abgelehnt werden kann, bei einem Antrag innerhalb der EU (selbst mit einem Touristen-Visum) besteht hingegen ein Rechtsanspruch. Sobald sie in England ist, sollte sie eine "Registration Card" beantragen. Dazu gibt es Formular EEA2, und das dauert 6 Monate. Und nach den 6 Monaten darfst Du dann mit Deiner Frau zusammen nach Deutschland ziehen. In der Schweiz laeuft das aehnlich, aber evtl im Detail nicht ganz so wie in EU-Staten. Das Abkommen wurde ja bereits erwaehnt. Zitat:
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Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von Dvergar am 14.04.2008 um 19:42:17 thsths schrieb am 13.04.2008 um 22:16:39:
Ähhh... sie könnte also versuchen, ein Touristenvisum für UK zu bekommen, und damit (Rechtsanspruch) dann dieses problemlos (?) in eine AE umwandeln? :o Und ablehnen? Wieso kann die Verwaltung ein entsprechendes Visum ablehnen, wenn es per EU-Freizügigkeit (RL 2004/38/EG) doch heisst: Zitat:
Auf der Europa-Seite steht sogar http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/citizenship/movement/fsj_citizenship_movement_de.htm Zitat:
Hast Du vllt die Quelle, wo man den entsprechenden Passus im englischen Gesetz finden kann (quasi das Äquivalent zum deutschen Freizügigkeitsgesetz)? |
Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von thsths am 14.04.2008 um 21:20:15 Dvergar schrieb am 14.04.2008 um 19:42:17:
England streitet sich schon eine ganze Weile mit dem EuGH, allerdings haben die Richter bisher ausgesprochen viel um den Brei herumgeredet, und erstaunlich wenig Klarheit geschaffen. Irland und Spanien machen es uebrigens weitgehend genauso. Der zentrale Fall ist Jia (Case-105), aber Akrich (C-109) wird auch immer zitiert. Eine gute Uebersicht ist bei Gherson zu finden. Die Sache wird nicht einfacher dadurch, dass sich die meisten Praezedenzfaelle noch auf das Recht vor 2004/38 beziehen, was bis zum Vertrag von Rom zurueckgeht. Zitat:
Davon abgesehen ist das Home Office erfahrungsgemaess eher zoegerlich (schlampig?) mit der Umsetzung einer neuen Rechtslage. Und der Wissenstand in der Botschaft vor Ort ist noch ein ganz anderes Thema. Daher ist Recht haben und Recht bekommen nicht immer identisch. |
Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von Dvergar am 15.04.2008 um 08:16:40 thsths schrieb am 14.04.2008 um 21:20:15:
*sigh* dabei heisst es im Gesetz doch Zitat:
Die anderen Texte muss ich mir heute abend mal in Ruhe vornehmen, aber das sind schon mal gute Informationen. Allerdings hört sich das irgendwie nicht so wirklich nach "Freizügigkeit" an, wenn einem da immer noch jeder alle möglichen Steine in den Weg legt :( Hat da vielleicht auch jemand Infos zur Schweiz, oder weiß, wo man am unproblematischten eine "Freizügigkeits-FZF"durchführen kann? (Ich such zwar auch schon nen Job in China, aber das ist nicht ganz so leicht wie in Europa) |
Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von thsths am 15.04.2008 um 09:36:56 Dvergar schrieb am 15.04.2008 um 08:16:40:
Tom |
Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von Mick am 15.04.2008 um 10:28:39 thsths schrieb am 15.04.2008 um 09:36:56:
Hoi, das liest sich in meinem FreizüG/EU, § 2 Abs. 2 Nr. 6 aber anders. |
Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von Schleswiger am 15.04.2008 um 10:43:18 thsths schrieb am 15.04.2008 um 09:36:56:
Hi, Nein, sie bekommen ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht! Gruss Schleswiger |
Titel: Re: FZF für D abgelehnt, neuer Wohnort, Visum für EU-Freizügigkeit? Beitrag von tapir am 15.04.2008 um 14:30:49 Dvergar schrieb am 15.04.2008 um 08:16:40:
Wenn ich Art. 3 des Anhangs I zum FZA so lese (siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_142_112_681/ta3.html), dann kann ich dem nicht entnehmen, dass es einen Unterschied macht, ob der Vertragstaatsangehörige und der Drittstaatsangehörige vorher in einem Vertragstaat zusammengelebt haben oder nicht. Der Aufenthalt ist in beiden Fällen zu gewähren. Anderer Auffassung ist aber offensichtlich das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. In einem Merkblatt heisst es: "Das Personenfreizügigkeitsabkommen bezweckt nur den freien Perso-nenverkehr zwischen den Vertragsstaaten. Es regelt nicht die Rechte von Drittstaatsangehörigen, welche Familienangehörige von EG/EFTA-Staatsangehörigen sind, bezüglich des Zugangs zum Schweizer Staats-gebiet. Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EG/EFTA- Mitgliedstaats, die aus Drittstaaten stammen, können sich nur dann auf das Familiennachzugsrecht berufen, wenn sie sich bereits vor der Gesuchseinreichung rechtmässig in einem EG/EFTA-Mitgliedstaat dauerhaft aufgehalten haben." Nachzulesen hier: http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/migration/schweiz_-_eu/personenfreizuegigkeit/factsheets.Par.0005.File.tmp/Familiennachzug.pdf Also vielleicht doch FZF nach D? Sich mit Schweizer Behörden vor Gericht zu streiten ist nämlich a) ziemlich teuer, b) dauert es auch mal eine kleine Ewigkeit, c) sind die Erfolgsaussichten jetzt nicht so super. Ach ja, nur noch so zur Info: Ab 1.11. ist die CH auch Schengen-Vollanwenderin. |
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