i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Stimmt das ....
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1207920626

Beitrag begonnen von marocHobi am 11.04.2008 um 15:30:25

Titel: Stimmt das ....
Beitrag von marocHobi am 11.04.2008 um 15:30:25
Ich habe nun meine Papiere für eine heirat in Marokko begläubigen lassen und wollte sie jetzt von der marokkanischen Botschaft legalisieren lassen.

Stimmt das , das ich die erst übersezten lassen muss um sie dann zu legalisieren ?

Mir ist lieber wenn ich sie in Marokko übersetzte lasse , könnte man dann nicht auch gleich dann dort legalisieren lassen ?

Titel: Re: Stimmt das ....
Beitrag von streets am 14.04.2008 um 16:55:25
also die estnische Botschaft hat das fürs Standesamt gleich übersetzt für uns. Haben aber auch gut geld dafür genommen. Einfach mal beim Konsul nachfragen. Aber normalerweise müßtest du doch deine Dokumente bei der deutschen Botschaft in Marokko legalisieren lassen oder?

Titel: Re: Stimmt das ....
Beitrag von tapir am 14.04.2008 um 17:13:02
Nein. Für die Eheschließung mit einem Deutschen in Marokko sollen deutsche Papiere vorgelegt werden. Da Marokko keine Apostillen akzeptiert, müssen die deutschen Papiere von der marokkanischen Auslandsvertretung in Deutschland legalisiert werden. Die "Legalisierung" ist nach internationaler Praxis eine Beglaubigungshandlung, die konsularische Vertretungen im Ausland durchführen. Eine "Legalisierung" deutscher Dokumente in Marokko durch eine marokkanische Behörde wird es daher wohl nicht geben. Wie die Praxis hinsichtlich der Übersetzung ist, wird die Botschaft selbst am besten wissen. Was wollen denn die Marokkaner? Deutschland kann einige Personenstandsurkunden ja auch bereits mehrsprachig ausstellen, u.a. französisch. Genügt das in Marokko u.U.?

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.