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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Einladungsschreiben für Schengenvisum
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Beitrag begonnen von celloplayer am 08.04.2008 um 17:39:32

Titel: Einladungsschreiben für Schengenvisum
Beitrag von celloplayer am 08.04.2008 um 17:39:32
Guten Abend!

Mein Mann möchte mit mir ein Wochenende in Deutschland verbringen und muss deshalb ein Schengenvisum beantragen . Wir wollen die Eltern einer Freundin besuchen.

Was müssen die Eltern meiner Freundin bei der Erstellung des Einladungsschreibens beachten ? Gibt's da irgendwelche Formvorschriften oder reicht ein simpler Brief mit Datum, Adresse, Einladungsgrund und natürlich dem Namen meines Mannes?

Wir wohnen und arbeiten in der Schweiz.

Vielen Dank für die Hilfe!

Celloplayer

Titel: Re: Einladungsschreiben für Schengenvisum
Beitrag von wolbe am 08.04.2008 um 20:41:16
Hallo,

welche Staatsangehörigkeit hat denn dein Mann und welchen Aufenthaltstitel besitzt er in der Schweiz.

Ansonsten kannst du auch mal hier reinschauen

Wolfgang

Titel: Re: Einladungsschreiben für Schengenvisum
Beitrag von tapir am 08.04.2008 um 21:00:03
Wenn Ihr diesen Besuch mit einer Reise in das Heimatland Deines Mannes verbinden würdet, könnte er ohne Schengenvisum reisen... (Entscheidung Nr. 896/2006/EG, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:167:0008:0013:DE:PDF).
edit: @team, die adresse ist nicht lustig gemeint, aber ich kriege die smilies nicht raus

Titel: Re: Einladungsschreiben für Schengenvisum
Beitrag von Daddy am 08.04.2008 um 21:14:04

tapir schrieb am 08.04.2008 um 21:00:03:
Entscheidung Nr. 896/2006/EG, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:167:0008:0013:de:pdf

Du musst in dem kopierten link nur die GROßBUCHSTABEN nach den ":" klein schreiben ;)

Daddy

Titel: Re: Einladungsschreiben für Schengenvisum
Beitrag von tapir am 08.04.2008 um 21:19:14
danke !

Titel: Re: Einladungsschreiben für Schengenvisum
Beitrag von celloplayer am 09.04.2008 um 11:06:20
Vielen Dank für die Antworten!

Mein Mann hat die nigerianische Staatsangehörigkeit und einen Aufenthaltsausweis hier in der Schweiz (jeweils für ein Jahr ausgestellt, mit Anspruch auf Verlängerung, wenn er denn nichts anstellt...).

Es geht nicht um einen Transit, sondern um einen "normalen" Touristenaufenthalt (lediglich 4 Tage).


Eine Verpflichtungserklärung wird er wohl nicht brauchen, da er in der Schweiz fest angestellt ist und die finanziellen Mittel mittels Lohnauszügen nachweisen kann. Krankenversicherungsnachweis mit Auslandsdeckung hat er auch.

Somit sollte also ein ganz normaler Brief mit Adresse der einladenden Person, eine Kopie deren Passes und Aufenthaltsbewilligung in Deutschland ausreichen, nicht wahr?

Vielen Dank nochmals!

Celloplayer


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