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Beitrag begonnen von sarah79 am 06.04.2008 um 14:52:36

Titel: Heiraten in Spanien
Beitrag von sarah79 am 06.04.2008 um 14:52:36
Hallo

Ich bin Niederländische Staatsbürgerin, wohnne momentan auch in den Niederlanden und würde gerne meinen Marokkanischen verlobten in spanien heiraten. Im gegensatz zu manch anderen fällen ist es wohl bei uns nicht ganz so kompliziert da er legal dort ist aber ich habe gelesen das ich bei einer heirat in spanien meldebescheinigungen der letzten 2 Jahre vorlegen müßte, Ich habe zu diesem Zeitpunkt noch in deutschland gewohnt war aber davon ein jahr lang nirgends gemeldet und würde jetzt gern wissen wie das zu handhaben ist in so einem fall falls das mit den 2 jahren Meldebescheinigung stimmen sollte die ich ja nicht nachweisen kann. Seit Oktober wohne ich jetzt wieder in den Niederlanden und bin auch normal gemeldet

würde mich über etwas hilfe freuen, ansonsten müßten wir in marokko heiraten oder auch in den niederlanden was jeweils für einen von uns sehr viel aufwand wäre

LG, Sarah

Titel: Re: Heiraten in Spanien
Beitrag von Mono am 08.04.2008 um 22:26:05

sarah79 schrieb am 06.04.2008 um 14:52:36:
Ich habe gelesen, dass ich bei einer Heirat in Spanien Meldebescheinigungen der letzten 2 Jahre vorlegen müsste


Das stimmt so nicht. Du hättest etwas weiterlesen sollen:

Justificación de la residencia: Certificado de empadronamiento de los dos últimos años o, en caso de extranjeros, desde que se entró en el país.

Das heißt, dein Verlobter holt sich die entsprechende(n) Bescheinigung(en) beim ayuntamiento; du erklärst, dass du in Spanien keinen Wohnsitz hast und belegst das mit deinem Reisepass, in dem dein ausländischer Wohnort vermerkt sein müsste.

Achtung: Die spanische Wohnsitzbescheinigung ist nur drei Monate gültig. Sie muss nicht erst bei der Heirat, sondern bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung vorgelegt werden.

Mono

Titel: Re: Heiraten in Spanien
Beitrag von sarah79 am 09.04.2008 um 08:25:30

Mono schrieb am 08.04.2008 um 22:26:05:


Das stimmt so nicht. Du hättest etwas weiterlesen sollen:

Justificación de la residencia: Certificado de empadronamiento de los dos últimos años o, en caso de extranjeros, desde que se entró en el país.

Das heißt, dein Verlobter holt sich die entsprechende(n) Bescheinigung(en) beim ayuntamiento; du erklärst, dass du in Spanien keinen Wohnsitz hast und belegst das mit deinem Reisepass, in dem dein ausländischer Wohnort vermerkt sein müsste.

Achtung: Die spanische Wohnsitzbescheinigung ist nur drei Monate gültig. Sie muss nicht erst bei der Heirat, sondern bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung vorgelegt werden.

Mono


Danke für deine Antwort

wenn es nicht im reisepaß vermerkt ist was bei mir der Fall ist, gilt dann auch eine Wohnsitzbescheinigung der aktuellen Meldeadresse?
Und wie wäre das wenn ich mich hier in holland abmelde und dann noch vor der Hochzeit in Spanien anmelde? dann wäre ich dort gemeldet, reicht es dann einfach die dortige Meldebescheinigung vorzulegen auch wenn ich sie eben noch nicht 2 jahre lang habe?

LG, Sarah

Titel: Re: Heiraten in Spanien
Beitrag von Mono am 09.04.2008 um 10:25:58
Falls ein Ausländer, der in Spanien heiraten möchte, in Spanien seinen Wohnsitz hat, muss er die Meldeadressen (empadronamiento) der letzten zwei Jahre nachweisen bzw. sofern er noch keine zwei Jahre in Spanien wohnt, die Meldeadressen ab Einreise.

Dies gilt so für deinen Verlobten, der bereits in Spanien wohnt.

Du hingegen hast folgende Optionen:

Du weist nach, dass du keinen Wohnsitz in Spanien hast und folglich keinen Certificado de empadronamiento bekommen kannst. Dafür genügt meist die Vorlage des Reisepasses. Manchmal wird aber auch eine eidesstattliche Erklärung oder eine ins Spanische übersetzte, vom spanischen Konsulat bestätigte ausländische Meldebescheinigung verlangt. Auskunft darüber, was genau verlangt wird, bekommt ihr beim Registro Civil, bei dem ihr die Ehe schließen wollt.

Falls du beabsichtigst, mit deinem künftigen Mann in Spanien zu leben, musst du nach der Einreise sowieso verschiedene Dokumente beantragen und könntest dies auch vorher erledigen:

Bei der Oficina de Extranjeros (Ausländeramt):

a) den Número de Identificación de Extranjero (NIE), damit du in Spanien arbeiten, ein Gewerbe eröffnen oder Wohneigentum erwerben darfst

b) die Tarjeta de Régimen Comunitario (Ausweis als EU-Bürger) als Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in Spanien

beim Ayuntamiento (Gemeindeverwaltung):

den Certificado de Empadronamiento (Meldebescheinigung) als Nachweis des Eintrags im Padrón municipal (Melderegister), z. B. um ein Fahrzeug an- oder ummelden zu können oder – wie hier - als inländischen Wohnsitznachweis bei beabsichtigter Eheschließung.

Durch die Eheschließung ändert sich auch der Aufenthaltsstatus deines Verlobten. Er wird Familienangehöriger einer EU-Bürgerin und bekommt ebenfalls eine Tarjeta de Régimen Comunitario. Bis man die tarjetas schließlich in Händen hält, können allerdings mehrere Monate vergehen.

Am besten erkundigt sich dein Verlobter beim Registro Civil vor Ort und ihr entscheidet dann gemeinsam, welche Option für dich die günstigere ist.

Übrigens behaupten viele Nicht-EU-Ausländer, insbesondere Marokkaner und Latinos, sie lebten ‚legal’ in Spanien, weil sie eine spanische Meldebescheinigung haben. Diese werden aber bereitwillig und großzügig auch an ‚Illegale’ ausgestellt, weil die Gemeinden wegen der damit zusammenhängenden Finanzzuweisungen an größeren Einwohnerzahlen interessiert sind. Ein Certificado de empadronamiento besagt deshalb überhaupt nichts über den Aufenthaltsstatus eines Ausländers in Spanien. Bist du sicher, dass dieser bei deinem Verlobten ‚lupenrein’ ist?

Mono

Titel: Re: Heiraten in Spanien
Beitrag von sarah79 am 09.04.2008 um 10:39:02
Er hat ne feste Arbeit und ist wohl vor einigen jahren aufgrund seiner arbeit bei einer internationalen firma vor 3 jahren von marokko nach spanien gekommen. Seinen Aufenthalt muß er jährlich verlängern, er hat jetzt im März einen Termin wegen der verlängerung die auch von seinem arbeitsplatz abhängig ist. Seiner Aussage nach kostet das dann so um die 1500 euro
ob das stimmt oder nicht weiß ich nicht denn dazu fehlt mir leider das hintergrundwissen weswegen ich auch hier nachfrage
könnte er denn als illegaler überhaupt einfach so heiraten?

LG, Sarah

Titel: Re: Heiraten in Spanien
Beitrag von Mono am 09.04.2008 um 18:24:57
Das klingt nach Permiso temporal de trabajo y residencia, der für ein Jahr ausgestellt und bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses jeweils um ein Jahr verlängert werden kann. Die Verlängerung ist jedoch sechzig Tage vor Ablauf dieser Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Insofern verstehe ich die Monatsangabe 'März' nicht. Wolltest du evtl. 'Mai' schreiben?

Dass die Verlängerung 1.500 € kosten soll, halte ich für ausgeschlossen. Für die Erstbeantragung ist sowieso der Arbeitsgeber zuständig, und üblicherweise kümmert er sich auch um die Verlängerung, wenn er Interesse daran hat, den Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen. Allerdings muss er den Arbeitnehmer innerhalb der ersten 30 Tage nach Beschäftigungsbeginn bei der Sozialversicherung anmelden und dem Ausländeramt den entsprechenden Nachweis vorlegen. Wurde da etwas versäumt, kann es schon etwas teurer werden, dies wieder 'auszubügeln'.

Aber das wäre reine Spekulation. Nur mal zum Vergleich: Das Ausstellen des NIE und der Tarjeta de Régimen Comunitario kostet 6 €. Wie sollten denn die vielen Ausländer, die bei geringem Lohn in der Landwirtschaft oder im Dienstleistungsbereich arbeiten und so die Wirtschaftszweige am Laufen halten, jährlich einen derart hohen Betrag aufbringen können? Auf keinen Fall würde ich mich an diesen Kosten beteiligen!  ::)

Illegaler Aufenthalt in Spanien kann ein Bußgeld von 301 bis 6.000 € sowie die Ausweisung für drei bis zehn Jahre zur Folge haben. Eine Eheschließung ist aber dennoch möglich, da nur die geforderten Unterlagen vorgelegt werden müssen, wozu, wie schon erwähnt, nur der Certificado de empadronamiento, nicht jedoch die 'Residencia' gehört. Durch die Eheschließung mit einer EU-Bürgerin wird der Aufenthalt in Spanien legal, so dass auch keine Ausweisung mehr erfolgt.

Nochmals: Dein Verlobter soll sich bei Registro Civil informieren. Dort erfährt er, welche Unterlagen für die Eheschließung benötigt werden. Entsprechendes gilt ja auch für Deutschland. Hier bekommt man verlässliche Auskünfte beim Standesamt.

Mono

Titel: Re: Heiraten in Spanien
Beitrag von sarah79 am 09.04.2008 um 18:34:00
also er hat jetzt am 27 März einen termin bei der behörde dort um die verlängerung zu beantragen und er hat mir auch gesagt das es teilweise bis zu 3 Monate dauert bis die antwort dazu kommt
das mit den 1500 weiß ich von ihm , das die aufenthaltserlaubnis für mich sehr günstig ist hat er mir aber auch gesagt
was er mir auch noch gesagt hat ist das sein arbeitsgeber ihn eben im ersten jahr nicht so angemeldet hat wie es eigentlich sein sollte und da irgendwas versäumt hat also vielleicht deswegen so teuer
jetzt scheint sich der arbeitgeber zwar drum zu kümmern aber das er da jetzt selbst einmal zum amt kommt ist doch denke ich mal nicht außergewöhnlich oder?

LG, sarah

Titel: Re: Heiraten in Spanien
Beitrag von Mono am 09.04.2008 um 19:13:31

sarah79 schrieb am 09.04.2008 um 18:34:00:
... dass sein Arbeitsgeber ihn eben im ersten Jahr nicht so angemeldet hat wie es eigentlich sein sollte  

Aha! Dann handelt es sich bei diesem Betrag vielleicht um während der illegalen Schwarzarbeit hinterzogene Sozialabgaben, die nachentrichtet werden müssen. Wenn da nicht noch einiges mehr zum Vorschein kommt.  ;) Das 'erste Jahr' liegt ja immerhin auch schon drei Jahre zurück.

Die Eheschließung mit einer EU-Bürgerin macht da vieles einfacher, und diese ist in Spanien möglich. Viel Glück!

Mono

Titel: Re: Heiraten in Spanien
Beitrag von Marcelausbremen am 15.04.2008 um 20:15:26
Moin,

wäre es möglich dass ein Deutscher (in De wohnend) und eine Brasilianerin (Touristin) in Spanien heiraten?

Titel: Re: Heiraten in Spanien
Beitrag von janetm am 15.04.2008 um 20:58:35

Marcelausbremen schrieb am 15.04.2008 um 20:15:26:
Moin,

wäre es möglich dass ein Deutscher (in De wohnend) und eine Brasilianerin (Touristin) in Spanien heiraten?


Das habe ich beim googeln gefunden:

"Touristen können in Spanien nur dann heiraten, wenn der Standesbeamte sich zur Eheschließung bereit erklärt. Normalerweise hat man in Spanien nur dann einen Rechtsanspruch auf eine Trauung, wenn wenigstens einer der Verlobten im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Spanien ist. Nur mit dem Einverständnis des zuständigen spanischen Standesbeamten kann bei dem zuständigen (kommt drauf an, wo Sie sich in Spanien aufhalten) spanischen Generalkonsulat das Aufgebot beantragt werden."

Aloha

Titel: Re: Heiraten in Spanien
Beitrag von chiquita am 22.05.2008 um 20:56:45

Mono schrieb am 09.04.2008 um 10:25:58:
Falls du beabsichtigst, mit deinem künftigen Mann in Spanien zu leben, musst du nach der Einreise sowieso verschiedene Dokumente beantragen und könntest dies auch vorher erledigen:

Bei der Oficina de Extranjeros (Ausländeramt):

a) den Número de Identificación de Extranjero (NIE), damit du in Spanien arbeiten, ein Gewerbe eröffnen oder Wohneigentum erwerben darfst

b) die Tarjeta de Régimen Comunitario (Ausweis als EU-Bürger) als Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in Spanien


das stimmt nicht so ganz. Als EU-Bürger brauchst du nur doch die NIE, die berühmte Tarjeta wird nicht mehr ausgestellt. Das Zertifikat das die NIE enthält, wird sofort ausgestellt und kostet so um die 7 Euro.

Dass die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung 1500 Euro kosten soll, klingt sehr nach unverschämten Arbeitgeber, der möglicherweise Kosten der Sozialversicherung oder Strafen (du sagst es gab am Anfang Probleme mit seiner Anmeldung) auf die ausländischen Arbeiter abwälzt!

Was genau ihr für Unterlagen braucht, solltet ihr unbedingt am entsprechenden Registro civil nachfragen, da das von Ort zu Ort unterschiedlich ist.

Ein weiterer Tip: auch wenn zur Eheschließung kein Empadronamiento nötig ist, solltest du dich trotzdem anmelden. Denn bei allen binationalen Ehen wird vor Genehmigung eine kurze Befragung durchgeführt, und ein gemeinsamer Wohnsitz ist doch wesentlich überzeugender. Außerdem ist es später sowieso notwendig wenn dein Freund seinen Aufenthalt von dir ableiten will.

Viel Erfolg!

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