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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1207293587 Beitrag begonnen von ryka am 04.04.2008 um 09:19:47 |
Titel: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von ryka am 04.04.2008 um 09:19:47
Hallo,
mit welchen Papieren kann man die Staatsangehörigkeit nachweisen? Die Geburtsurkunde des 1904 geborenen Großvaters und welche noch? Vor allem wenn man die Geburtsurkunde nicht hat, was braucht man dann? Hierbei geht es um eine Familie, deren Vater und Großvater ca. 1928 auswanderte. Er war kein Jude sondern Katholik. Dies erwähne ich deshalb, da ich vermute, dass die jüdischen Gemeinden noch mehr Papiere von ihren Mitgliedern hat und gerade zu der Zeit viele Juden auswanderten. |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von Mikael321 am 04.04.2008 um 09:57:57 ryka schrieb am 04.04.2008 um 09:19:47:
www.bva.bund.de/nn_383956/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Feststellung/MerkblattFeststellung.html Weißt du, wo er geboren wurde ? Dort mal nachfragen. Möglichst viele Infos solltest du dir auch besorgen. Geschwister, wann geboren. Eltern, vielleicht letzte Adresse. In einigen Fällen, habe ich erlebt, das das Standesamt (oder die zuständige Stelle), das nur sehr ungern raussuchen. Manchmal muss das mit Nachdruck angefordert werden, weil sehr unwillig bearbeitet wird. Viele Städte, haben die Akten nicht digitalisiert, und ein Mitarbeiter muss dann für 10 EU oder so, den ganzen Keller umgraben. Viele Unterlagen sind auch im WW II vernichtet worden. Helfen könnte auch das Taufregister der Gemeinde. Wenn du weiß wo er geboren ist, könnte man da anfragen. Michael |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von trixie am 04.04.2008 um 10:05:26 ryka schrieb am 04.04.2008 um 09:19:47:
... wird dich nicht recht zum Ziel bringen, sondern eine Abstammungsurkunde, da in dieser alle Veränderungen enthalten sind. Der Grossvater hätte ja die Staatsangehörigkeit in seinem Leben wechseln können, was aus der Geburtsurkunde nicht hervorgeht. trixie |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von ronny am 04.04.2008 um 19:42:10 trixie schrieb am 04.04.2008 um 10:05:26:
Nein trixie die Art der Urkunde macht da keinen Unterschied. Der Besitz der deutschen Staatsangehörgkeit von Vorfahren kann selten nachgewiesen werden, sondern muß meist glaubhaft gemacht werden. Zur Glaubhaftmachung genügte es in der Vergangenheit, die (im Regelfall eheliche) Abstammung von deutschen Staatsanghörigen nachzuweisen, da man sich darauf verständigt hatte, davon auszgehen, dass die am 01.01.1914 vorhandenen Inländer deutsche Reichsangehrige waren, soweit nicht Anhaltspunkte für den Besitz einer fremden StAng vorlagen. Auch solche Anhaltspukte waren sehr oft den deutschen Personenstandsurkunden zu entnehmen (bspw: der xyz Staatsangehörige hat die Vaerschaft anekannt,der deutsche Staatsangehörige hat mit der abc StAng die Ehe geschlossen usw usw). In aller Regel ist über die Personenstandsbücher Geburt und Eheschließung der Vorfahren im Inland nachweisbar. Daraus kann dann ein "Bewegungsprofil" abgeleitet werden, um einen Wohnsitz im Ausland möglichst auszuschließen, denn früher war der Verlust der deutschn Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer fremden StAng an den Wohnsitz im Ausland gekoppelt. Gelingt es solche Auslandsaufenthalte durch das "Profil" auszuschließen oder zumindest unwahrscheinlich zu machen, dan hat meist auch de Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen StAng Erfolg. Grüße Ronny |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von ryka am 04.04.2008 um 19:59:29 ronny schrieb am 04.04.2008 um 19:42:10:
Hallo Ronny, verstehe ich das richtig: hat ein Deutscher, der im Ausland lebte, die fremde Staatsangehörigkeit angenommen, dann wurde er als Deutscher ausgebürgert. Wie ist es dann möglich, dass die sogenannten Spätaussiedler aus Russland, Polen, Rumänien heute noch als Deutsche einwandern können? Irritíerte Grüsse Ryka |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von ronny am 04.04.2008 um 20:05:42 ryka schrieb am 04.04.2008 um 19:59:29:
Hallo Ryka, ja, siehe die §§ 17 und 27 RuStAG in der vor dem 01.01.2000 geltenden Fassung. ryka schrieb am 04.04.2008 um 19:59:29:
Von denen sind die seltensten Fälle (es gibt immer noch ein paar, deren Vorfahren im II.Weltkrieg hier eingebürgert wurden) bereits deutsche Staatsangehörige, sie sind deutsche Volkszugehörige und erwerben erst hier die deutsche Staatsangehörigkeit siehe dazu den § 7 StAG: http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#7 und evtl. noch die §§ 4 und 7 des BVFG. Grüße Ronny Boah kann endlich mal jemand den albernen Zwinker "entostern" ..... |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von Ralf am 04.04.2008 um 21:39:06 ronny schrieb am 04.04.2008 um 19:42:10:
Auf Grund des neuen § 3 Abs. 2 StAG ist das ja in vielen Fällen gar nicht mehr notwendig. ;) |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von ryka am 05.04.2008 um 11:36:00
Guten Morgen,
vielen Dank für die Hinweise. Es war meine Unbedarftheit, dei mich veranlasste zu fragen und auf Antworten zu hoffen die so Aussehen sollten: "Der Fall AB, dann gilt § XY, sie müssen also dies und jenes tun". Aber sobald es um Gesetze geht sind die Antworten: "In ihrem Fall ist es möglich, dass dies zutrifft aber es ist auch möglich, dass jenes und anderes zutrifft und wenn jenes nur halb zutrifft, dann ist § XZ möglich, aber wenn sie doch 3 x zu oft den Kopf gehoben haben, dann könnte auch § ZX zutreffen. Oder es kommt etwas ganz anderes in Frage. Da ich dafür zu wenig weiß, wird sich die betroffene Person selber melden oder nicht. Gruss Ryka |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von Ralf am 05.04.2008 um 12:21:18
Hi!
Es stellt sich ja nicht zuletzt die Frage, zu welchem Zweck der Nachweis der dt. StA. des Opas erforderlich ist. |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von Odysseus am 05.04.2008 um 12:23:28 ryka schrieb am 05.04.2008 um 11:36:00:
das ist immer das beste. "Ich hab da 'nen Kumpel, der 'ne Freundin hat, deren Tante kennt einen, der..... " - das führt meistens zu nix. |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von ryka am 07.04.2008 um 15:56:02
Hallo Odysseus,
ganz so schlimm ist es nicht. Eine Bekannte aus Peru, deren Großvater als Deutscher in Peru eingewandert ist, würde gerne wissen ob sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Gerade im Hinblick auf die noch viel früher ausgewanderten Deutschen nach Rumänien, Russland usw. wäre das ja doch eine Möglichkeit. Ohne die Geburtsurkunde hat sie auch keine Möglichkeit ihre Verwandten kennen zu lernen, denn da ist der Kontakt irgendwann abgebrochen. Gruss Ryka |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von Ralf am 07.04.2008 um 17:29:32 ryka schrieb am 07.04.2008 um 15:56:02:
Durchaus möglich, wenn: 1. es sich um den Großvater väterlicherseits handelt (bis 1974 wurde die deutsche StA nur über den Vater an eheliche Kinder weitergegeben) und 2. weder der Opa noch der Vater freiwillig eine andere (hier also die peruanische) Staatsangehörigkeit an- genommen und dadurch die deutsche StA verloren haben. Im Einzelfall kommt es allerdings also sehr darauf an, wann welches Ereignis stattgefunden hat (Geburten, Erwerb einer Staatsangehörigkeit usw.). |
Titel: Kann man mit Opas Pass Staatsbürgerschaft nachweisen? Beitrag von ryka am 12.04.2008 um 01:22:17
Hallo,
Vor einiger Zeit habe ich schon mal gepostet wegen Opas Staatsbürgerschaft. Hier noch mal kurz der Fall. Opa wanderte in den zwanziger Jahren nach Peru aus, heiratete dort und bekam Kinder. Die peruanische Staatsangehörigkeit hat der nie beantragt. Opa verstarb 1996 in Peru. Es gibt einen deutschen Pass, den aber eine Tante aufbewahrt. Ob er herausgegeben wird ist noch unbekannt. Nun meine Frage: Wenn Opa seinen Pass erneuern liess, dann muss er doch bei der Botschaft bekannt sein, oder? Würde dann die Tatsache, dass Opa diesen Pass hatte nicht belegen, dass die Nachkommen deutsche Staatsbürger sind? Benötigt die Familie dann überhaupt noch die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Großvaters um die Staatsbürgerschaft nachzuweisen? Müssten diese Neudeutschen erst deutsch lernen oder dürfen sie auch so nach Deutschland reisen? Müssen sie einen Integrationskurs oder einen Sprachkurs belegen? Was ist der Unterschied einer Geburtsurkunde und einer Abstammungsurkunde? Vielen Dank und Euch allen ein sehr schönes Wochenende (bei uns in Bayern soll es ein sonniges WE werden) Gruss Ryka |
Titel: Re: Kann man mit Opas Pass Staatsbürgerschaft nachweisen? Beitrag von hge2001 am 12.04.2008 um 08:44:20 ryka schrieb am 12.04.2008 um 01:22:17:
siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsurkunde http://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsurkunde hge |
Titel: Re: Kann man mit Opas Pass Staatsbürgerschaft nachweisen? Beitrag von Penny_Lane am 12.04.2008 um 10:00:06
Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit (StA) der Nachkommen deines Großvaters ist grundsätzlich die Vorlage von Personenstandsurkunden notwendig. Dass heisst, die Nachkommen müssen ihrerseits Geburts- und Heiratsurkunden vorlegen, sowie ihren peruanischen Pass. Der Pass deines Großvaters ist ein Indiz dafür, dass er selbst die Deutsche StA besaß, es muss jedoch geschaut werden, ob er sie irgendwann verloren hat. Darfür kann es sein, dass eine Bestätigung der peruanischen Behörden verlangt wird, dass dein Großvater nie die peruanische StA auf Antrag erhalten hat. Auch von ihm müssen, wenn vorhanden, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde vorgelegt werden. Generell würde ich dir raten, dass deine Verwandten sich an die deutsche Botschaft in Lima wenden. Diese können sie dann anhand der vorgelegten Unterlagen beraten, welche weiteren Schritte notwendig sind. Häufig wird in solchen Fällen jedoch ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren angeregt. Dass heißt, dass alle erforderlichen Dokumente an das Bundesverwaltungsamt (BVA) nach Deutschland übersandt werden, welches dann prüft, ob auch die deutsche StA des Großvaters sich bis zu den Nachfahren durchgesetzt hat. Dieses Verfahren kann bis zu 2 Jahren dauern. Wird in diesem Verfahren festgestellt, dass deine Verwandten auch die Deutsche StA besitzen, wird ihnen vom BVA ein Staatsangehörgkeitsausweis ausgestellt, mit dem sie dann einen deutschen Pass beantragen können. Mit ihrer Eigenschaft als Deutsche Staatsbürger können sie sich jederzeit in Deutschland aufhalten und niederlassen. Nähere Informationen zu dem Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren findest du auch auf der Homepage der deutschen Botschaft in Lima www.lima.diplo.de
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Titel: Re: Kann man mit Opas Pass Staatsbürgerschaft nachweisen? Beitrag von hge2001 am 12.04.2008 um 10:46:18 Penny_Lane schrieb am 12.04.2008 um 10:00:06:
hier ist das Merkblatt in Deutsch: http://www.embajada-alemana.org.pe/de/informationen/service/Staatsangehoerigkeit.pdf hge |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von Ralf am 12.04.2008 um 13:11:22 ryka schrieb am 12.04.2008 um 01:22:17:
Deswegen habe ich das auch mal an das ursprüngliche Thema angehängt. Grundsätzlich gilt: Die deutsche Staatsangehörigkeit "vererbt" sich von den Eltern an die Kinder, aber nicht direkt von den Großeltern. Da die StA außerdem erst seit 1975 von der Mutter abgeleitet werden kann, kommt es weiterhin darauf an, ob es sich hier um den Opa mütterlicher- oder väterlicherseits handelt, wie ich bereits in Antwort #11 sagte. Es wäre also sinnvoller gewesen, beim alten Thema weiterzumachen, als ein neues zu beginnen. ryka schrieb am 12.04.2008 um 01:22:17:
Wenn jemand tatsächlich deutscher Staatsangehöriger ist, darf er selbstverständlich jederzeit ohne weiteres nach Deutschland einreisen. Wenn er nicht nur zu einem Besuch einreisen will, empfiehlt es sich natürlich, die Sprache zu beherrschen. |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von ryka am 12.04.2008 um 13:45:49 Ralf schrieb am 12.04.2008 um 13:11:22:
Danke Ralf schrieb am 12.04.2008 um 13:11:22:
Das würde ja hier zumindest passen. Hier handelt es sich um den Großvater väterlicherseits. Ralf schrieb am 12.04.2008 um 13:11:22:
Das wird meine Bekannte sehr freuen. Sie lernt wohl gerade deutsch, aber ich denke, dass die Familie es nicht so gut spricht. Ich denke nicht, dass die Familie unbedingt nach Deutschland ziehen will, aber durch diese Staatsbürgerschaft wäre der Familie plötzlich ein Besuch in Deutschland möglich ohne den ganzen bürokratischen Drumrum. Das gibt Hoffnung! |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von Ralf am 15.04.2008 um 16:35:54 ryka schrieb am 12.04.2008 um 13:45:49:
OK soweit. Opa ist zwar schon 1904 und damit vor dem Inkrafttreten des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (1.1.1914) geboren, aber erst nach diesem Zeitpunkt ausgewandert. Wenn der Opa also niemals eine andere (z.B. die peruanische) Staatsangehörigkeit erworben hat, wird er auch zeit seines Lebens Deutscher gewesen sein. Kommen wir also zum Vater der fraglichen Person, also zum Sohn des Opas. Welche Staatsangehörigkeit hatte der (vermutl. die peruanische) und vor allem: Wann und wodurch hat er diese erworben? Wurde der Sohn noch in Deutschland geboren oder schon in Peru? |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von ryka am 15.04.2008 um 21:38:22
Guten Abend,
alle Kinder sind in Peru geboren. Heute schrieb mir die Enkelin, dass Großvater niemals die Großmutter geheiratet hat. Allerdings trägt die Familie den deutschen Familienname des Großvaters. Wie verhält es sich jetzt? Oma ist Peruanerin und sie lebten im Norden Perus. Kinder und Enkel haben die peruanische Staatsbürgeschaft. Ist es möglich, dass der Mann nicht mal seinen Pass erneuern liess? Da bin ich ja gespannt, wenn der Pass auftaucht. Das Oma und Opa nicht verheiratet waren wußten die Enkelkinder bisher überhaupt nicht. Ryka |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von janetm am 15.04.2008 um 21:57:24 Ralf schrieb am 07.04.2008 um 17:29:32:
Ich zitiere mal den Experten von weiter vorne aus dem Thread. Ich denke die Abstammung nachzuweisen ohne das die beiden verheiratet waren, dürfte deutlich schwerer sein. |
Titel: Re: Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Beitrag von Ralf am 15.04.2008 um 22:53:15 ryka schrieb am 15.04.2008 um 21:38:22:
... hatte dann wohl zur Folge, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben hat. Sorry, in dem Fall kann man wohl nichts machen. |
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