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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum/Heirat mit Marokkaner in Deutschland
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Beitrag begonnen von Salal am 04.04.2008 um 02:17:38

Titel: Visum/Heirat mit Marokkaner in Deutschland
Beitrag von Salal am 04.04.2008 um 02:17:38
Ein herzliches Hallo an alle,
habe mich schon seit Monaten hier durchgelesen- Hut ab für die Hilfe die man hier bekommt! Bin leider ein Computerlegastheniker-sowohl beim Finden als auch beim Schreiben und wirklich froh, dass ichs zum posten geschafft hab...hoffe ich zumindest ::)

meine Fakten:
- deutsche Staatsbürgerin, noch verheiratet mit deutschem Gatten-Ende des  Jahres 3 Jahre getrennt lebend
-Scheidungsverfahren läuft, wird/wurde leider durch Gatten verzögert

nun mein Problem:
mein marokkanischer Freund und ich würden gerne so schnell wie möglich heiraten, er war schon 2mal mit Touristenvisum bei mir in Deutschland- jeweils in seinen Ferien (er ist Grundschullehrer in Marokko), ich natürlich öfters bei ihm.

Wir hofften, dass meine Scheidung dieses Jahr vor seinen Ferien rechtskräftig wird und wir ein Heiratsvisum für diesen Zeitraum beantragen und somit in dieser Zeit heiraten könnten...was zeitlich jetzt vermutlich nicht mehr hinhaut (es geht um evtl. 1-2 Monate)

Um uns zu sehen bliebe wiederum nur ein Touristenvisum...erneute Ausreise, Heiratsvisum nach Scheidungsurteil, erneute Einreise.
Falls es mit der Scheidung nun aber zeitlich doch zügiger klappen sollte, wäre das ja ganz schön blöd und kostenintensiv :-[

Nun meine Frage:
haben wir eine Möglichkeit, ihn für die 7 Wochen kommen zu lassen (sonst sehen wir uns vermutlich dieses Jahr gar nicht, da wir sparen müssen) und falls am Ende seines Aufenthaltes von 7 Wochen mein Scheidungsurteil rechtskräftig wird, noch ca.2 Monate bis zum geplanten/ gewünschten Hochzeitstermin zu überbrücken?
Sprich:
a) erst Touristenvisum-falls Scheidungsurteil kommt, direkter Übergang in ein Heiratsvisum( dann hat man glaub ich 3 Monate Zeit? Würde passen)-selbstverständlich würden alle notwendigen Papiere von uns für beide Visa vorher zusammen eingereicht...bis auf mein Scheidungsurteil
Falls dieses nicht kommt, muss er eben nach Ende seines Urlaubes wieder ausreisen. :'(
b) direkt ein Heiratsvisum falls so etwas auch verlängert werden kann(über die 90 Tage hinaus?)...er macht normal seine Ferien hier und kann bleiben bis zum geplanten Hochzeitstermin, da ginge es um die 90 Tage PLUS ca.2-3 Wochen FALLS mein Urteil innerhalb dieser 90 Tage käme.

Hach jeh, wenn ich hier alles so aufschreibe verlässt mich die Hoffnung, dass es ohne erneute Ausreise irgendwie Behördenkonform zu machen ist  :o
Na ja, schön wäre es...diese Bearbeitungszeit von 2 Monaten für ein Heiratsvisum
kann er nicht durchziehen, wenn er hier auf Urlaub ist...also müssten wir uns für das eine oder andere Entscheiden? Ist das so?

Hoffe ich habe alles verständlich und nicht zu lang dargestellt und freue mich auf Tips, Anregungen, Zuspruch, Lösungen...was auch immer*g*

Vielen Dank und liebe Grüße
salal

Titel: Re: Visum/Heirat mit Marokkaner in Deutschland
Beitrag von Mick am 04.04.2008 um 07:19:14
Hi,

da würde ich mir keine großen Hoffnungen machen, dass
das klappen kann. Ein Besuchsvisum kann nur als solches
verlängert werden, wenn Umstände eintreten, die vorher
nicht abzusehen sein und die den Aufenthalt quasi er-
forderlich machen. Die dann geplante Eheschließung stellt
überdies einen anderen Aufenthaltszweck dar. Und um da-
für den Aufenthalt zu ermöglichen, hätte die Einreise mit
dem entsprechenden Visum erfolgen müssen.

Und ein Eheschließungsvisum wird es nur geben, wenn
die Eheschließung auch kurzfristig möglich ist. Davon wird
niemand ausgehen, so lange Du noch verheiratet bist.

Aber Du kannst ja mal zu "Deiner" ABH gehen und die
Sache so vortragen wie hier. Vielleicht hilft man Euch ja
in irgendeiner Weise.

Titel: Re: Visum/Heirat mit Marokkaner in Deutschland
Beitrag von Salal am 04.04.2008 um 13:18:49
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Beim Aufschreiben überkamen mich auch Zweifel, dass dieser ach so schöne Plan funktionieren könnte ::)
Deine Signatur mit den 100% passt auch noch perfekt dazu ;D *g* im Zweifelsfalle fragen wir die freundliche ABH (Tourivisa ging echt problemlos)
Aber denke auch dass es für dieses Jahr keine befriedigende Lösung geben wird-zumal die Botschaft ja entscheidet...
Na ja, der alltägliche Weg dauert dann eben länger :-/ muss halt so sein.

Ich finde euer Forum steinstark und ihr gebt hier wirklich super Tips- wenn man so gar keine Ahnung von den Abläufen hat kann man sich unglaublich viel hier rausziehen!

DANKE!
alles Liebe
salal

Titel: Re: Visum/Heirat mit Marokkaner in Deutschland
Beitrag von Mikael321 am 04.04.2008 um 13:44:21

Salal schrieb am 04.04.2008 um 02:17:38:
haben wir eine Möglichkeit, ihn für die 7 Wochen kommen zu lassen (sonst sehen wir uns vermutlich dieses Jahr gar nicht, da wir sparen müssen) und falls am Ende seines Aufenthaltes von 7 Wochen mein Scheidungsurteil rechtskräftig wird, noch ca.2 Monate bis zum geplanten/ gewünschten Hochzeitstermin zu überbrücken?
Wenn ihr es in der Zeit, wo er hier ist, schaffen solltet, die kompletten Unterlagen einzureichen (dazu gehört auch das RECHTSKRÄFTIGE Scheidungsurteil) und eine Zustimmung vom OLG zu bekommen, kann die ABH eine Duldung ausstellen, da die Hochzeit kurz bevor steht. 2 Monate sind da sicherlich unrealistisch. Aber 2-4 Wochen, könnte ich mir vorstellen.

Nach der Eheschließung in Deutschland, kann die ABH eine AE ausstellen. ( Ermessensentscheidung) Oder ein FZF  Visum verlangen.


Salal schrieb am 04.04.2008 um 02:17:38:
Na ja, schön wäre es...diese Bearbeitungszeit von 2 Monaten für ein Heiratsvisum
2 Monate ist wohl eine ziemlich Optimistische Annahme.
So lange braucht manchmal alleine das OLG. Geh mal lieber von 6 Monaten aus, das ist realistischer. Besonders wenn noch ein A1 Kurs gemacht werden muss.



Michael

Titel: Re: Visum/Heirat mit Marokkaner in Deutschland
Beitrag von Salal am 04.04.2008 um 13:50:01
Hallo an alle & vielen Dank für die Antworten!!!

Bin dankbar für jeden Tip und jede Idee wie wir alles zeitlich hinkriegen könnten.

Hab noch ein bißchen gestöbert und die Vorabzustimmung gefunden...
Da wir natürlich lieber Heiraten als nur 7Wochen zusammen Urlaub machen möchten, hat das Prio 1.
Das Problem ist ja, dass das Scheidungsurteil dank meines Noch-Gatten vermutlich erst sehr kurz vor dem Wunschtermin zur Eheschliessung gefällt wird.

Ca.6Monate Bearbeitungszeit für Visa zur Eheschliessung- kann ich mit meinem Scheidungsurteil und allen Papieren zu meiner ABH und eine Vorabzustimmung versuchen, um den Vorgang zu beschleunigen?
Gäbe es sonst noch irgendetwas was uns helfen könnte?
Vielleicht hat ja jemand ne Idee ::)

Danke & habt alle einen schönen Tag!
salal

Titel: Re: Visum/Heirat mit Marokkaner in Deutschland
Beitrag von Salal am 08.04.2008 um 01:39:35
Hallo, da bin ich wieder und- entschuldigt bitte- habe immer noch Fragen  ::)

Also- da alles vorherig Besprochene ja keine Aussicht auf schnellen Erfolg verspricht, haben wir uns für ein erneutes Besuchervisum entschlossen & gehen erstmal davon aus, dass es bewilligt wird ^:)^
Welche Möglichkeiten stehen uns innerhalb seine 7 Wochen Aufenthalt offen-bzw., was wäre das vernünftigste/ was würde uns schnellstmöglich zusammenleben lassen können?
- z.B.Scheidungsurteil kommt in der Zeit, in Dänemark heiraten- nach Ausreise nach Marokko einen Antrag auf FZF zu stellen
                      oder ist es besser
- nach Ablauf Besuchervisum nach Marokko auszureisen und ein Heiratsvisum für Deutschland zu beantragen.

Ist es vielleicht ratsam wenn er hier ist, mit diesen Fragen zusammen zur ABH zu gehen und dort nach dem besten Weg zu fragen? Oder kann uns das im Nachhinein Probleme bereiten?

Ich möchte mich nur vorab informieren damit wir die Sache wegen
"Dummheit" / falschen Ablaufes nicht unnötig verzögern... :-/

Es blieb auch noch die Frage des Versuchs nach einer Vorabzustimmung offen
-falls Heirat in Dänemark mit Wissen/"Zustimmung" der ABH erfolgt und sie netterweise eine Vorabzustimmung einer FZF durchführen, könnte dies hilfreich sein?
- Vielleicht empfehlen sie ja aber auch das ganz normale Heiratsvisum...falls von Seiten der ABH nichts dagegen spräche, evtl. kann er eine Vorabzustimmung mit zurück in die Heimat nehmen und es beschleunigt dort den Vorgang bei der Botschaft?

Alle Infos die uns helfen könnten sind willkommen!

Desweiteren habe ich mich hier beim Standesamt für die nötigen Papiere erkundigt, dort taucht kein EFZ auf- nur Reisepass, Meldebescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung und eine legalisierte Geburtsurkunde...ist das ohne EFZ korrekt? Laut Standesamt würde vor Ort eine Befragung mit oder ohne Dolmetscher durchgeführt, ob er wirklich ledig ist. Fürs Heiratsvisum wäre noch ein legalisiertes polizeiliches Führungszeugnis vonnöten.

Vielen Dank für eure Mühe und liebe Grüße
salal

Titel: Re: Visum/Heirat mit Marokkaner in Deutschland
Beitrag von trixie am 08.04.2008 um 08:56:54
Wenn du Fragen, die die ABH betreffen, direkt mit deiner freundlichen ABH besprichst, dann bekommst du die Infos aus erster Hand. Wir können dir nicht sagen, wie und was die ABH entscheidet, bzw. wie sie die Sachen sieht. Immerhin arbeiten dort noch Menschen, die auch selber Entscheidungen treffen.  ;)

Auch ob eine Heirat in Dänemark schneller geht, als ein Heiratsvisum kann man so pauschal nicht beantworten. U. U. wird das Prüfverfahren, ob die Heirat in Dänemark auch möglich war, hinten angehängt, so dass das nicht unbedingt ein Zeitgewinn sein muß.

trixie

Titel: Re: Visum/Heirat mit Marokkaner in Deutschland
Beitrag von Salal am 08.04.2008 um 16:37:50
Hallo!

Vielen Dank für die Mühe!
Bin halt nur ziemlich aufgeregt, dass wir alles richtig machen- haben nun schon einige Szenarien "durchgespielt" und fänden es ziemlich blöd, wenn wir uns im Nachhinein für den längeren Weg entschieden hätten*seufz*
Eben weil an der ABH auch "nur Menschen" sitzen und nicht alles ad hoc wissen können/ müssen.
Also werde ich den Sprung ins kalte Wasser wagen müssen und drauf hoffen, dass meine ABH "das Beste für uns rausholt".
Dank euch nochmal und alles Gute.

salal

Titel: Re: Visum/Heirat mit Marokkaner in Deutschland
Beitrag von Salal am 18.04.2008 um 02:32:26
Hallo ihr alle  ;)

habe eine Frage zum EFZ:
mein Standesamt teilte mir mit, dass eine Befragung vor Ort- je nach Deutschkenntnissen mit oder ohne Dolmetscher- zur Frage der Ledigkeit meines Zukünftigen stattfinden würde. Bei der Anfrage nach den benötigten Papieren tauchte kein EFZ auf...kann diese Befragung das EFZ ersetzen oder ist immer ZWINGEND eine Befreiung des OLG erforderlich, da Marokko keine anerkannten EFZ ausstellen kann?Hätt ich jetzt so rausgelesen...
Danke für eure eventuellen Antworten und habt eine schöne Nacht!
Falls ich hier falsch bin, entschuldigt und schlaft gut;-)

salal

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