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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
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Beitrag begonnen von miracle am 02.04.2008 um 22:02:52

Titel: Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von miracle am 02.04.2008 um 22:02:52
Werte Forummitglieder!

Ich habe zwei Fragen, wo Ihr mir vielleicht mit Informationen weitehelfen könnt.

Ich (deutscher Staatsbürger) und meine zukünftige Frau (Ukrainerin) möchten in 3 Monaten in D heiraten. Termin beim Standesamt ist eingeholt (Unterlagenmarathon erfolgreich absolviert) und Visum für Eheschließung bereits in Kiew beantragt.

1. Frage:
Für die Prüfung des Visumantrags hat die Botschaft in Kiew die Ausländerbehörde kontaktiert. Ich wurde zur Ausländerbehörde eingeladen und musste paar Unterlagen abgeben (Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag, etc.). Ich muss erwähnen, dass ich noch in der Wohnung der Eltern angemeldet bin. Somit bin ich nicht der Hauptmieter. Die Wohnungsgröße beträgt 90qm bei 3 Personen, die im Haushalt wohnen.

Ist für die Erteilung des Visums (= Aufenthalterlaubnis = Notionales Visum? = D-Visum?)von nöten, dass ich als Hauptmieter im Mietvertrag aufgeführt bin?

2. Frage:
Das Visum für die beabsichtigte Eheschließung, so wurde meiner Freundin in der Botschaft gesagt, sei eine Aufenthaltserlaubnis. Meine Verlobte müsste allerdings bis zum Standesamttermin mindestens zweimal nach Deutschland einreisen, da sie zwischenzeitlich wieder nach Ukraine muss, um noch einige private Dinge zu erledigen.

Kann mit diesem Visum bzw. der Aufenthaltserlaubnis mehrmals nach Deutschland eingereist werden? Oder erlischt die Gültigkeit bei der ersten Ausreise?

Ich Danke für Eure Rückmeldungen!

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Einbeck am 02.04.2008 um 22:11:27
Frage 1

Ausländerrechtlich wird dies nirgends verlangt.

Frage 2

bei Abholung des Visas bitte den Sticker /Etikett genau lesen (zu Gültigkeitszeitraum von ... bis..., Anzahl tage und Anzahl Einreisen)
Visa kann für bis zu max. 90 Tage und 01, 02 oder MULT einreisen gewährt werden.
Ob wiederholte Ein- und Ausreisen möglich sind hängt vom erteilten Visa ab, evtl. vorher mit Visastelle abklären und mehrere einreisen erbitten (bitte begründen)

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von miracle am 04.05.2008 um 02:21:25
Werte Forummitglieder!

Meine Verlobte bekam das 3 monatige Heiratsvisum. So wie wir gewünscht haben, wurde ihr ein Multiples Visum ausgestellt, da sie wegen einer Abschlußprüfung für kurze Zeit nach Ukraine zurück musste. Jetzt hat sie mich angerufen und berichtet, dass sie an der polnischen Grenze zu Ukraine aufgehalten wurde. Ihr wurde für drei Jahre ein Einreiseverbot für Polen erteilt. Laut polnischen Grenzbeamten hätte sie nach der ersten Einreise durch das polnische Staatsgebiet nach Deutschland nicht mehr nach Polen einreisen dürfen. Auch nicht, um Transit nach Ukraine zu fahren.

Aber gerade mit der Absicht zwischendurch wieder in die Ukraine zurückzufahren, hatten wir bei der deutschen Botschaft ein multiples Visum beantragt. Um uns zu vergewissern, dass dies möglich ist, haben wir alle drei Botschaftsmitarbeiter, die uns interviewt haben, mehr als zwei mal gefragt. Sie sagten, mit einem multiplem Visum wäre das kein Problem.

Jetzt zu meinen Fragen:
- kann meine Verlobte überhaupt wieder mit Ihrem vorhandenen Hairatsvisum (multiple) erneut nach Deutschland einreisen?
- wenn ja, darf Sie durch Ungarn/Österreich per Bus, Auto, etc. einreisen?
- oder darf sie nur per Flugzeug einreisen? Kann eine Zwischenlandung in Rumänien (Timisoare) Probleme bereiten (es gibt keine Direktflüge)?

Würde mich auf rasche Rückinfos freuen!





Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von trixie am 04.05.2008 um 08:32:28

miracle schrieb am 04.05.2008 um 02:21:25:
- wenn ja, darf Sie durch Ungarn/Österreich per Bus, Auto, etc. einreisen?  

Solange sie durch die Schengen Staaten fährt, um nach Deutschland zu kommen, dürfte das kein Problem sein, weil ein Transit erlaubt ist. Ob sie bei einem Flug über Rumänien nicht zusätzlich ein Flughafenvisum braucht, sollte sie bei der rumänischen Botschaft nachfragen.

Zu diesem Thema gib einfach in die Suchfunktion "Transit nationales Visum" und bei Suchtiefe "alle Beiträge" ein, dann kannst einiges hierzu erfahren.

trixie

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von garfield2008 am 04.05.2008 um 10:20:57
H(a)i,


miracle schrieb am 04.05.2008 um 02:21:25:
Laut polnischen Grenzbeamten hätte sie nach der ersten Einreise durch das polnische Staatsgebiet nach Deutschland nicht mehr nach Polen einreisen dürfen. Auch nicht, um Transit nach Ukraine zu fahren.


Das ist durchaus möglich, da das Heiratsvisum nur ein nationales Visum ist und im Normalfall nur einen Transit durch andere Schengenstaaten erlaubt. Jedenfalls hab ich noch nie ein anderes gesehen.

Warum habt ihr nicht direkt nach der Hochzeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, nach Hochzeit mit Heiratsvisum bekommt man diese im Normalfall am selben Tag.

So bleibt ihr für die Rückreise nur ein Flug. Im Normalfall braucht sollte sie kein Flughafenvisum in Rumänien benötigen, genaues sollte aber die Fluggesellschaft wissen.
Auf jedenfall gibt es Direktflüge von Kiev nach Frankfurt oder Berlin, wobei die Berliner anscheinend alle in den nächsten Wochen ausgebucht sind.

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von trixie am 04.05.2008 um 13:40:01

garfield2008 schrieb am 04.05.2008 um 10:20:57:
Das ist durchaus möglich, da das Heiratsvisum nur ein nationales Visum ist und im Normalfall nur einen Transit durch andere Schengenstaaten erlaubt.

Es dürfte hier nicht um den Transit durch die Schengen Staaten gehen, sondern um die Überquerung der Aussengrenze und da ist nach Artikel 18 SDÜ nur der Transit vom Drittland zum Vertragsstaat, der das Visum ausgestellt hat, möglich, aber nicht umgekehrt.


garfield2008 schrieb am 04.05.2008 um 10:20:57:
Warum habt ihr nicht direkt nach der Hochzeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, nach Hochzeit mit Heiratsvisum bekommt man diese im Normalfall am selben Tag.

... weil sie noch nicht geheiratet haben.  ;)

trixie

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von miracle am 04.05.2008 um 14:01:00
Hallo Thomas, der Hochzeitstermin ist erst im Juli. Meine Verlobte war deshalb früher schon bei mir, um bei den Hochzeitsvorbereitungen mitzuhelfen. Zwischendurch musste sie, wie gesagt, in die Ukraine zurück, um Ihre Abschlußprüfung zu schreiben. Wir wollten eigentlich parallel zum Heiratsvisum auch ein Besuchsvisum bei der deutschen Botschaft beantragen. Aber bei der Botschaft selber haben Sie auf die Unsinnigkeit dieses Vorhabens hingewiesen, da ein multiples Heiratsvisum für unsere Problemstellung völlig ausreichen würde.

Ich habe heute früh erfahren, dass meine Freundin immer noch an der Grenze festsitzt. Ihr wurden alle Sachen weggenommen und sie war ganze Nacht in einem Zimmer eingesperrt. Heute früh konnte Sie sich kurz melden, um mir zu sagen dass sie in eine Stadt gebracht wird, wo sie einem Richter vorgeführt werden soll. Da heute Sonntag ist, soll dies erst Morgen stattfinden. Bis dahin wird sie eingesperrt bleiben. Am Montagfrüh musste Sie eigentlich Ihr Prüfung schreiben. Ich dachte, ich traue meinen Ohren nicht, als ich hörte, dass sie eingesperrt wird. Ich sehe da keine Verhältnismäßigkeit. Sie wird wie ein Großverbrecher behandelt.

Muss ein Transitvisum für Ungarn und Österreich bei der Botschaft in Kiew beantragt werden? Ist die Prozedur genauso aufwendig wie bei einem Besuchsvisum?

mfG
miracle

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von trixie am 04.05.2008 um 14:46:09

miracle schrieb am 04.05.2008 um 14:01:00:
Muss ein Transitvisum für Ungarn und Österreich bei der Botschaft in Kiew beantragt werden?

Laut der SDÜ Art. 18 wäre das m. M. nach nicht notwendig.


miracle schrieb am 04.05.2008 um 14:01:00:
Ist die Prozedur genauso aufwendig wie bei einem Besuchsvisum?  

Wenn ein Transitvisum erforderlich wird, läßt sich der damit verbundene Aufwand sicherlich nicht vorhersagen, da ja zwei Botschaften betroffen sind.

trixie

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Einbeck am 04.05.2008 um 15:42:41
@miracle
ich gehe davon aus Deine Verlobte hat
visa Kat. D  gültig für Deutschland
für 90 Tage Aufententhalt mit "MULT" Einreisen.

Höre hier erstmalig von einem Problem bei "mult" Einreisen.

sorry dann ist glaube ich etwas falsch gelaufen.
Würde anwaltschaftliche Hilfe und Widerspruch etc. empfehlen.

Ansonsten äußern sich hoffentlich noch Experten der Bundespolizei, die Kollegen haben ja auch tägliche Erfahrung.
Habe aber nichts gefunden, das nur 1 Durchreise erlaubt ist, siehe Gesetzestexte.

zitiere mal aus den SDÜ:
(bei info4alien.de in der Rechtssammlung ungd unter Gesetzestexte verlinkt)

Abschnitt 2
Sichtvermerke für einen längerfristigen Aufenthalt

Artikel 18

Die Sichtvermerke für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten sind nationale Sichtvermerke, die von jeder Vertragspartei nach Maßgabe ihres nationalen Rechts erteilt werden. Ein solcher Sichtvermerk berechtigt den Inhaber, durch das Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien zu reisen, um sich in das Hoheitsgebiet der Vertragspartei zu begeben, die den Sichtvermerk ausgestellt hat, es sei denn, er erfüllt die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, d und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder er steht auf der nationalen Ausschreibungsliste der Vertragspartei, durch deren Hoheitsgebiet die Durchreise begehrt wird.


In der geänderten Fassung durch die VO - (EG) Nr. 1091/2001 vom 28.Mai 2001

(nicht gültig in Dänemark)


Visa für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer sind nationale Visa, die von einem der Mitgliedstaaten gemäß seinen Rechtsvorschriften erteilt werden. Ein solches Visum kann ab dem ersten Tag seiner Gültigkeit für höchstens drei Monate gleichzeitig als einheitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten, sofern es unter Einhaltung der gemeinsamen Voraussetzungen und Kriterien erteilt wurde, die gemäß den oder aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Kapitels 3 Abschnitt 1 angenommen wurden, und der Inhaber die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), c), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt. Andernfalls berechtigt das Visum seinen Inhaber nur dazu, durch das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu reisen, um sich in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu begeben, der das Visum erteilt hat, es sei denn, er erfüllt die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a) ,d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder er steht auf der nationalen Ausschreibungsliste des Mitgliedstaats, durch dessen Hoheitsgebiet die Durchreise begehrt wird.


Hier der Text des GKI
(auch verlinkt unter der Rechtssammlung)


2.2. Visum für den längerfristigen Aufenthalt
Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird
von dem jeweiligen Mitgliedstaat nach Maßgabe der
innerstaatlichen Rechtsvorschriften ein nationales
Visum ausgestellt.
Dieses Visum gilt jedoch ab dem ersten Tag seiner Gül-
tigkeit für höchstens drei Monate gleichzeitig als ein-
heitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt,
sofern es unter Einhaltung der gemeinsamen Vorausset-
zungen und Kriterien erteilt wurde, die gemäß den oder
aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Kapitels
3 Abschnitt I dieses Übereinkommens angenommen
wurden, und der Inhaber die in Artikel 5 Absatz 1
Buchstaben a), c), d) und e des Übereinkommens auf-
geführten und in Teil IV dieser Instruktion übernom-
menen Einreisevoraussetzungen erfüllt. Andernfalls
berechtigt das Visum seinen Inhaber nur dazu, durch
das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu rei-
sen, um sich in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu
begeben, der das Visum erteilt hat, es sei denn, er
erfüllt die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), d) und
e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder er
steht auf der nationalen Ausschreibungsliste des Mit-
gliedstaats, durch dessen Hoheitsgebiet die Durchreise
begehrt wird.



Ich lese hier nirgends das die Zahl der Durchreisen limitiert ist.

Falls dich der Gesetzestext etwas verwirrt, der Text redet oder besser schreibt verklauselt über sogenannte  Hybrid Visa (Kombination aus D + C visa)
D+C Visa, nationale -D- visa die auch gleichzeitig -C- visa sind.
Da wir auch kombinierte D+C Visa erteilen können.

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von trixie am 04.05.2008 um 15:52:42

Einbeck schrieb am 04.05.2008 um 15:42:41:
Ich lese hier nirgends das die Zahl der Durchreisen limitiert ist.  

Da magst du sicherlich Recht haben, aber


Einbeck schrieb am 04.05.2008 um 15:42:41:
Andernfalls
berechtigt das Visum seinen Inhaber nur dazu, durch
das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu rei-
sen, um sich in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu
begeben, der das Visum erteilt hat


... und das würde bedeuten, dass man nur vom Drittland als Transitreise nur z. B. nach Deutschland reisen darf, aber eben nicht umgekehrt.

trixie

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Einbeck am 04.05.2008 um 16:09:15

trixie schrieb am 04.05.2008 um 15:52:42:
und das würde bedeuten, dass man nur vom Drittland als Transitreise nur z. B. nach Deutschland reisen darf, aber eben nicht umgekehrt


Trixie, Du warst schneller, genau dieser Punkt ist mir gerade eben auch eingefallen.

Die Reise Ukraine - Polen - D ist mit D visa okay,
nur die Rückreise via/durch Polen ist nicht erlaubt mit D visa, sagt der Text ja auch ganz klar.

Da Ihr jetzt scheinbar von der Ukraine kommend an der polnischen Grenze die Einreise verweigert wird,  denke ich mal das man Ihr evtl. eine vorherige Rückkehr (Transit) auf den landweg
von D durch Polen in die Ukraine vorwirft, dieser Landweg zur rückkehr wäre vom D-Visa nicht gedeckt.
Da diese Rückkehr via Polen nicht gestattet war, man dies aber erst jetzt (mangels vorheriger interner Grenzkontrollen) bemerkt (bzw. die bei der Ausreise aus Polen schon im PC vermerkt hatte aber nicht ahndete)und jetzt durch eine Einreiseverweigerung bestraft.

Kollegen hätten in diesen Falle Hybrid D+C visa erteilen sollen, an die Hin und her Reise auf den landweg hat keiner gedacht.
Man muss jedes einzelne detail beachten um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von trixie am 04.05.2008 um 16:33:18

Einbeck schrieb am 04.05.2008 um 16:09:15:
Da diese Rückkehr via Polen nicht gestattet war, man dies aber erst jetzt (mangels vorheriger interner Grenzkontrollen) bemerkt (bzw. die bei der Ausreise aus Polen schon im PC vermerkt hatte aber nicht ahndete)und jetzt durch eine Einreiseverweigerung bestraft.  


Ich denke sehr wohl, dass man das ahndete und zwar ziemlich heftig.


miracle schrieb am 04.05.2008 um 14:01:00:
Ihr wurden alle Sachen weggenommen und sie war ganze Nacht in einem Zimmer eingesperrt. Heute früh konnte Sie sich kurz melden, um mir zu sagen dass sie in eine Stadt gebracht wird, wo sie einem Richter vorgeführt werden soll. Da heute Sonntag ist, soll dies erst Morgen stattfinden.



Einbeck schrieb am 04.05.2008 um 16:09:15:
Trixie, Du warst schneller, genau dieser Punkt ist mir gerade eben auch eingefallen.  


Darauf hatte ich ja bereits in Antwort # 5 hingewiesen. ;)

Sollte deine Freundin nach ihrer Rückkehr aus der Ukraine nochmals - vor eurer Hochzeit - in ihre Heimat auf dem Landweg müssen, wäre es notwendig, dass sie sich ein Visum Kategorie C besorgt oder sich für die Heimreise ein Visum der zu durchquerenden Staaten ausstellen lässt.

trixie

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Einbeck am 04.05.2008 um 16:35:29

miracle schrieb am 04.05.2008 um 02:21:25:
Meine Verlobte bekam das 3 monatige Heiratsvisum. So wie wir gewünscht haben, wurde ihr ein Multiples Visum ausgestellt, da sie wegen einer Abschlußprüfung für kurze Zeit nach Ukraine zurück musste. Jetzt hat sie mich angerufen und berichtet, dass sie an der polnischen Grenze zu Ukraine aufgehalten wurde. Ihr wurde für drei Jahre ein Einreiseverbot für Polen erteilt. Laut polnischen Grenzbeamten hätte sie nach der ersten Einreise durch das polnische Staatsgebiet nach Deutschland nicht mehr nach Polen einreisen dürfen. Auch nicht, um Transit nach Ukraine zu fahren.


oh man, jetzt verstehe ich es erst richtig. Man sollte nicht gleich vom bett an den PC gehen sondern erst Kaffee trinken und wach werden.
Gemeint ist die Kontrolle auf dem Rückweg, bei der Rückreise via Polen am Grenzübertritt
zur Ukraine.

Ja diese Rückreise via Polen, hätte eines Tranistvisa der Polen bedurft, da D-Visa
zur die Durchreise in Richtung Deutschland (den das Visa ausstellenden Staat) gestattet.

Dachte immer,  wegen Einreiseverweigerung  (Einreise in Schengen) das die andere Richtung (aus der Ukraine kommend) gemeint war.

Bitte vorherige Postings daher zusammen mit diesen lesen.

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von miracle am 04.05.2008 um 17:07:12
Ich und meine Verlobte als Laien im Visumdschungel konnten natürlich nicht Wissen, dass hier Probleme entstehen könnten. Vor allem auch deshalb nicht, weil wir uns durch mehrmaliges Hinterfragen bei dem Amt (deutsche Botschaft), welche hier eigentlich über die nötige Auskunftskompetenz verfügen sollte, in Sicherheit gewogen haben.

Schade eigentlich. Was bleibt ist die Sorge, was meiner Verlobten grade passiert und Ihr der ganze Stress und auch wahrscheinlich eine verpasste Abschlußprüfung.

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von miracle am 05.05.2008 um 22:05:58
Meine Verlobte wurde heute dem Richter vorgeführt. Sie musste eine Geldstrafe zahlen (ca. 50€) und anschließend Polen verlassen. Ähnlich erging es in dieser Nacht auch einigen anderen Staatsbürgern von Ukraine, Moldawien, Weissrussland etc. Nun darf sie 3 Jahre das Land nicht betreten. Sie wird es überleben, Polen zu meiden. Für immer in Erinnerung bleiben wird allerdings das rauhe Vorgehen der polnischen Grenzmacht. Wir sind froh, dass es vorbei ist.

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von miracle am 08.05.2008 um 19:37:13
Werte Forumsmitglieder!

Meine Verlobte ist nun wieder bei mir! Nachdem wir bei der rumänischen Fluggesellschaft und bei den Grenzbeamten in Ukraine geklärt hatten, dass ein zusätzliches Transitvisum wegen der Zwischenlandung in Timisoare nicht benötigt wird, hatten wir uns entschieden, dass sie mit ihrem nationalen Visum (Kat. D, Multiple) per Flugzeug nach Deutschland einreist.

Weder beim Abflug in Ukraine, noch bei der Grenzkontrolle während der Zwischenlandung in Rumänien hat es Probleme gegeben.

Allerdings, für mich schwer nachvollziehbar, gab es bei der Landung auf deutschem Boden Schwierigkeiten. Obwohl sie ein multiples Visum der Botschaft in Kiew vorweisen kann, wollte man ihr die Einreise nach D mit der Begründung, dass Sie mit einem nationalen Visum lediglich einmal nach D einreisen darf, verweigern. Die Frage, wofür dann ein multiples Visum überhaupt gut sein soll, wenn man damit sowieso nur einmal einreisen darf, wurde damit beantwortet, dass es überhaupt kein muliples Visum der Kategorie D geben kann und dass die Botschaft hier ein Fehler gemacht haben muss.
Schlussendlich konnte meine Verlobte den Grenzpolizisten davon überzeugen, dass es nicht ihr Fehler war und dass sie in der Botschaft klar und deutlich ein Visum mit der Absicht beantragt hat, um vor dem Heiratstermin mehrmals nach D einreisen zu dürfen, um noch einige Sachen mit ihrer Uni in UA zu erledigen. Der Polizeibeamte ließ sie passieren, gab ihr allerdings keinen Stempel in den Pass. Er sagte aber auch zugleich, dass sie das nächste mal, wenn sie erneut nach UA fliegt (sie muss ihre Diplomarbeit verteidigen und ihr Diplom persönlich entgegennehmen) und wieder nach D kommen will, mit diesem Visum Probleme geben kann, weil nicht jeder Grenzbeamte so verständnisvoll wie er sein muss.

Hier wieder eine Frage an die Experten im Forum, da es wirklich extrem schwierig ist zu unserer Problematik Antworten und Lösungsvorschläge von offiziellen Stellen zu bekommen. Das auswärtige Amt hat immer noch nicht auf meine Emailanfrage geantwortet. Auch eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft in Kiew ist mir bisher telefonisch nicht gelungen. Und auch die Aussage der ABH (wir waren 2 Tage nach der ersten Einreise meiner Verlobten im April gleich bei der ABH), dass wir eigentlich hätten gar nicht dort vorsprechen müssen, sondern dass wir erst nach der Trauung kommen sollen, um eine Aufenthaltsberechtigung zu bekommen und dass mit dem vorhandenen multiplen Visum eine mehrfache Einreise kein Problem sei, hat uns nicht wirklich geholfen.

Ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr, wie wir weiter vorgehen sollen. Meine Freundin muss in 4 Wochen noch einmal nach UA, um endgültig ihre Uni abzuschließen. Danach ist unser Standesamtstermin. Eine Behörde weiss nicht, was die andere tut. Nach Ermessen der Botschaft in Kiew und der Ausländerbehörde war dieses Visum für die Belange meiner Verlobten geeignet. Nach den Reaktionen der Grenzbeamten von Polen und Deutschland zu urteilen aber ungeeignet, da das Visum nur eine einmalige Einreise nach D gewähre. Ich verstehe nicht, wofür der Zusatz "MULTIPLE" auf dem Visum dann für einen Sinn machen soll, wenn man doch nur einmal einreisen darf.

Ganz ehrlich, ich blicke nicht mehr durch! Gibt es jemanden hier, der das erläutern und Tipps für das weitere Vorgehen geben kann?

Wir werden in den nächsten Tagen auf jeden Fall zur ABH gehen und die Situation schildern. Ich weiss aber nach all den erlebten nicht mehr, ob die uns weiterhelfen können.


Die Frage ist auch, ob meine Verlobte bei der nächsten Aussreise in 4 Wochen, Probleme mit der deutschen Grenzpolizei bekommen kann, da sie ja keinen zweiten Einreisestempel bekommen hat aber dafür einen Ausreisestempel von Polen.

Gruß
miracle

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Einbeck am 08.05.2008 um 20:45:25
@miracle
Nationale Visa für langfristigen Aufenthalt der Kategorie D werden  und sollen üblicherweise nur für eine Einreise ausgestellt werden.
Eine Ausstellung mit MULT Einreisen ist lt. bestehenden Ausländerrecht aber nirgends untersagt, weder in AufenthG oder AufenthV oder GKI bzw. SDÜ sind mir entsprechende Textstellen bekannt.
Das Visa oder dessen Gültigkeit erlischt ja nicht nach erster Einreise.
Idealerweise sollte man in solchen Fällen aber D+C, D+Schengener Staaten erteilen, dies vermeidet Probleme.

Würdest Du bitte die Antwort des AA nach Erhalt posten.

Je nach Antwort des AA würde ich evtl. die Visastelle in der Ukraine unter Vorlage der AA Antwort um neues Visa bitten.

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Daddy am 08.05.2008 um 21:11:09

miracle schrieb am 08.05.2008 um 19:37:13:
Ganz ehrlich, ich blicke nicht mehr durch! Gibt es jemanden hier, der das erläutern und Tipps für das weitere Vorgehen geben kann?[..]
Die Frage ist auch, ob meine Verlobte bei der nächsten Aussreise in 4 Wochen, Probleme mit der deutschen Grenzpolizei bekommen kann, da sie ja keinen zweiten Einreisestempel bekommen hat aber dafür einen Ausreisestempel von Polen.
 

Hi ...

ehrlich gesagt  verstehe ich die aufgezeigten Probleme nicht ...

1.
Das nationale Visum Typ D berechtigt sich in das Zielland zu begeben (auch per Transit durch andere Schngenstaaten)
2.
Logischerweise ist die Rückreise durch andere Schengenstaaten nicht drin, wohl aber per Direktflug...
3.
Stellt es im Regelfall kein Problem dar, wenn jemand zum 2. oder 3. oder x-ten Ma mit einem Multi- Visum nach D einreisen will .. insofern irritiert mich die Aussage des Kollegen ...
4.
irritiert mich, dass ein polnischer Ausreisestempel in Richtung D eingebracht wurde ... ist ja immerhin ein Schengen- Binnen- Flug und da wird der Pass seit Ende März nicht mehr gestempelt ... (sollte aber keine Probleme geben, da der Stempel hier weniger Bedeutung hat)

Daddy

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von tapir am 08.05.2008 um 21:14:47

Daddy schrieb am 08.05.2008 um 21:11:09:
dass ein polnischer Ausreisestempel in Richtung D eingebracht wurde ...  

Nein, nein, er meint sicher den polnischen Ausreisestempel, mit dem die Abschiebung in die UA dokumentiert wurde (siehe frühere posts).

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von miracle am 09.05.2008 um 00:10:19

Daddy schrieb am 08.05.2008 um 21:11:09:

Hi ...

ehrlich gesagt  verstehe ich die aufgezeigten Probleme nicht ...

1.
Das nationale Visum Typ D berechtigt sich in das Zielland zu begeben (auch per Transit durch andere Schngenstaaten)
2.
Logischerweise ist die Rückreise durch andere Schengenstaaten nicht drin, wohl aber per Direktflug...
3.
Stellt es im Regelfall kein Problem dar, wenn jemand zum 2. oder 3. oder x-ten Ma mit einem Multi- Visum nach D einreisen will .. insofern irritiert mich die Aussage des Kollegen ...
4.
irritiert mich, dass ein polnischer Ausreisestempel in Richtung D eingebracht wurde ... ist ja immerhin ein Schengen- Binnen- Flug und da wird der Pass seit Ende März nicht mehr gestempelt ... (sollte aber keine Probleme geben, da der Stempel hier weniger Bedeutung hat)


Daddy



zu 1) ...das hat bei der ersten Einreise auch ohne probleme geklappt.

2) ...das wurde uns leider in der Botschaft so nicht gesagt. Deshalb die ganzen Probleme bei der Rückreise per Bus durch Polen (Einreiseverbot für drei Jahre)

3) ...aber scheinbar darf es kein nationales Visum Kategorie D mit mehrfacher Einreise geben, so zumindestens die Aussage des Grenzbeamten.

4) ...Ausreisestempel wurde bei der ersten Rückreise von Deutschland durch Polen bei der Grenze zu Ukraine eingebracht. Jetzt ist meine Verlobte über den Luftweg wieder nach D gekommen, hat aber keinen Einreisestempel durch den deutschen Grenzbeamten bekommen. Sie muss vor der Hochzeit allerdings noch einmal in die Ukraine.

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Einbeck am 09.05.2008 um 01:14:55

miracle schrieb am 08.05.2008 um 19:37:13:
Ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr, wie wir weiter vorgehen sollen. Meine Freundin muss in 4 Wochen noch einmal nach UA, um endgültig ihre Uni abzuschließen. Danach ist unser Standesamtstermin. Eine Behörde weiss nicht, was die andere tut. Nach Ermessen der Botschaft in Kiew und der Ausländerbehörde war dieses Visum für die Belange meiner Verlobten geeignet. Nach den Reaktionen der Grenzbeamten von Polen und Deutschland zu urteilen aber ungeeignet, da das Visum nur eine einmalige Einreise nach D gewähre. Ich verstehe nicht, wofür der Zusatz "MULTIPLE" auf dem Visum dann für einen Sinn machen soll, wenn man doch nur einmal einreisen darf.

Ganz ehrlich, ich blicke nicht mehr durch! Gibt es jemanden hier, der das erläutern und Tipps für das weitere Vorgehen geben kann?  


Tipps und Hilfe ist in Deinen Falle sehr schwer.

Hast Du schon versucht Kontakt zur Botschaft in der Ukraine aufzunehmen und denen das Passierte und Problem zu schildern?
Was sagen Sie?

Falls Deine Freundin bei der nächsten Rückreise genug Zeit in der Ukraine verbringt könnte ein neues Visa das Problem lösen.
Wiederhole mich D+C Visa wäre das Visa für einen solchen Fall.

Sonst hilft nur eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, erteilt von der ABH, diese gibt es aber erst auf Antrag nach der Heirat, da die Heirat erst den Anspruch entstehen läßt.

Also ein Tipp wäre: Die Heirat vorziehen und dann gleich danach bei der ABH eine AE beantragen,
sorry, weiß wie dies jetzt beim Lesen rüberkommt, aber wäre eine Möglichkeit.

Sehe ich es richtig das Ihr erst ziemlich gegen Ende der 3 monatigen Visagültigkeit heiraten wollt
und vorher diverse Heimreisen geplant waren/sind?

Bitte nicht persönlich nehmen, aber da hier Öffentlichkeit ist und viele mitlesen, auch zur Vorbeugung für die Zukunft in anderen Fällen:
Ein reines D-Visa kann in einem solchen Fall ungewollt oder unbedacht zu Problemen führen,
wer denkt schon daran das Rückreise ins Heimatland per Bus geplant ist und dieses ein D Visa
(Durchreise Transit durch Schengen Staat Polen) nicht gestattet. Viele Denken ja nur an Flug oder direktflüge....
Kaum möglich alle Eventualitäten und Möglichkeiten die passieren können vorherzusehen.
Das nationale D-visa ist ja nicht zum großen Hin- und Her Reisen gedacht, soll nur bis zur Beantragung der AE bei der ABH dienen.
Bei Direktflug in die Heimat Hin- und wieder zurück wäre wohl (hoffentlich) nichts passiert.

D-Heiratsvisum da erfolgt idealerweise schnelle Heirat und anschließende Beantragung einer AE, da mit der AE mit Pass keine Reiseschwierigkeiten in andere EU Staaten mehr bestehen.

Die Antwort der AA Zentrale würde interessieren, die verzögert sich wohl etwas, da die Kollegen in der Ukraine wahrscheinlich um Stellungnahme gebeten wurden.

Ach ja für Mitlesende die die ähnliche Pläne in der Zukunft haben,
bitte Thread genau lesen, kann Probleme vermeiden.
Bitte Möglichkeit Hybrid Visa D+C, Deutschland plus Schengener Staaten, in solchen Falle mit Visastelle besprechen.

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Daddy am 09.05.2008 um 07:52:41

miracle schrieb am 09.05.2008 um 00:10:19:
3) ...aber scheinbar darf es kein nationales Visum Kategorie D mit mehrfacher Einreise geben, so zumindestens die Aussage des Grenzbeamten.

Komisch ... hab' ich selbst schon mehrfach gesehen ...


miracle schrieb am 09.05.2008 um 00:10:19:
4) ...Ausreisestempel wurde bei der ersten Rückreise von Deutschland durch Polen bei der Grenze zu Ukraine eingebracht. Jetzt ist meine Verlobte über den Luftweg wieder nach D gekommen, hat aber keinen Einreisestempel durch den deutschen Grenzbeamten bekommen. Sie muss vor der Hochzeit allerdings noch einmal in die Ukraine.

Sollte eigentlich nicht passieren, der Pass wäre zu stempeln gewesen ... auch wenn ich hierbei aktuell kein Problem erkennen kann, bewahrt einfach mal die Reiseunterlagen (Ticket, Bordkarte, Buchungsbestätigung usw) auf.

Daddy

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von miracle am 09.05.2008 um 10:57:31

Einbeck schrieb am 09.05.2008 um 01:14:55:
Sonst hilft nur eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, erteilt von der ABH, diese gibt es aber erst auf Antrag nach der Heirat, da die Heirat erst den Anspruch entstehen läßt.

Also ein Tipp wäre: Die Heirat vorziehen und dann gleich danach bei der ABH eine AE beantragen,
sorry, weiß wie dies jetzt beim Lesen rüberkommt, aber wäre eine Möglichkeit.


das ist leider keine wirkliche Alternative für uns. Der Standesamttermin und auch die anschließende Hochzeitsfeier stehen fest. Location sind gemietet, Empfänge und Hochzeitsessen vereinbart, Fotograf und Kameramann engagiert. Anzahlungen bereits geleistet, etc....


Einbeck schrieb am 09.05.2008 um 01:14:55:
Sehe ich es richtig das Ihr erst ziemlich gegen Ende der 3 monatigen Visagültigkeit heiraten wollt
und vorher diverse Heimreisen geplant waren/sind?


Ja, wir haben vor, zum Ende der Visagültigkeit zu heiraten. Meine Verlobte ist auch deshalb vorzeitig gekommen, um bei den Hochzeitsvorbereitungen zu helfen. Zwischendurch musste/muss sie leider Gottes zurück. Wir waren im April mit der Absicht bei der Botschaft in Kiew, um 2 verschiedene Visa zu beantragen. Das erste Visum für die Eheschließung (für ca. 4 Wochen vor dem Heiratstermin) und das zweite Visum als multiples Besuchervisum (für 2 Monate, Gültigkeit bis Heiratsvisum). So hätte sie problemlos mit dem Besuchsvisum mehrmals einreisen können, um bei den Hochzeitsvorbereitungen zu helfen und zwischendurch wieder zurück, um ihren Uni- Verpflichtungen nachzugehen. Bei der Beantragung des Heiratsvisum, hat man uns jedoch auf die "Unsinnigkeit" dieses Vorhabens hingewiesen, ein zusätzliches Visum wäre nicht erforderlich. Stattdessen hat man uns vorgeschlagen, das Heiratsvisum als multiples und für 3 Monate auszustellen, mit welchem man ohne Probleme mehrmals nach Deutschland einreisen könne. Wir haben natürlich zugestimmt, weil das insgesamt weniger Aufwand für uns war.


Einbeck schrieb am 09.05.2008 um 01:14:55:
 
...wer denkt schon daran das Rückreise ins Heimatland per Bus geplant ist und dieses ein D Visa  
(Durchreise Transit durch Schengen Staat Polen) nicht gestattet. Viele Denken ja nur an Flug oder direktflüge....


scheinbar ist aber eine mehrfache Einreise nach D auch per Direktflug nicht gestattet, wenn ich den Grenzbeamten am Flughafen zitieren darf...

Titel: Re:  Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Ulf am 26.06.2008 um 19:38:05

miracle schrieb am 05.05.2008 um 22:05:58:
Nun darf sie 3 Jahre das Land nicht betreten. Sie wird es überleben, Polen zu meiden. Für immer in Erinnerung bleiben wird allerdings das rauhe Vorgehen der polnischen Grenzmacht. Wir sind froh, dass es vorbei ist.


Wenn sie hier ihre AE hat, sollte sie versuchen, über die polnische Auslandsvertretung ihren Irrtum darzustellen, wonach sie angenommen hatte, das MULT-Visum sei auch für den Rücktransit gültig, und um Verkürzung der PL-Einreisesperre ersuchen.

Gruß, ULF

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