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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Visa für Sprachkurs https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1207148362 Beitrag begonnen von Dominan am 02.04.2008 um 16:59:22 |
Titel: Visa für Sprachkurs Beitrag von Dominan am 02.04.2008 um 16:59:22
Hallo,
wollte mich erkundigen, ob die Möglichkeit für einen Drittstaatler besteht nach 3 monatigem visafreien Aufenthalt in der BRD, ein Sprachvisa für weitere 3 Monate zu erhalten. Hat in der vorherigen Zeit schon einen Sprachkurs besucht, konnte diesen aber aus gesundheitlichen Gründen nicht komplett absolvieren. Möchte diesen aber gerne abschliessen. Verpflichtungserklärung etc. ist kein Problem. |
Titel: Re: Visa für Sprachkurs Beitrag von trixie am 02.04.2008 um 17:11:02
Grundsätzlich ist für ein nationales Visum, z.B. für den Sprachkurs, die deutsche Botschaft im Ausland zuständig. Eine Umwandlung eines Schengen Visums in ein langfristiges nationales Visum durch die ABH ist nicht vorgesehen, was dich nicht daran hindern sollte trotzdem mit der ABH zu reden.
trixie |
Titel: Re: Visa für Sprachkurs Beitrag von schweitzer am 02.04.2008 um 19:29:29 trixie schrieb am 02.04.2008 um 17:11:02:
Hier hast Du was übersehen, liebe trixie, und zwar, das der Betreffende gar nicht mit einem Schengenvisum in Deutschland ist: Dominan schrieb am 02.04.2008 um 16:59:22:
Es wäre hier interessant zu erfahren, aus welchem Land der Drittstaatler stammt. Ggf. könnten dann nämlich Möglichkeiten vorhanden sein, die sich aus § 41 AufenthV bzw. § 40 AufenthV i.V.m. Art. 20 (2) SDÜ ergeben. Wenn das zutrifft, sollte eine Verlängerung des Aufenthalts möglich sein. =schweitzer= |
Titel: Re: Visa für Sprachkurs Beitrag von Dominan am 02.04.2008 um 19:51:22
Hallo,
es geht um einen brasilianischen Staatsbürger. Die ABH ist nicht gesprächsbereit bezüglich Visa. Kann er einen schriftlichen Antrag für das Sprachvisa stellen und bei Ablehnung verwaltungsrechtlich einen Aufschub der Ausreise bis zur Entscheidung erreichen? Damit wäre Ihm auch schon geholfen. |
Titel: Re: Visa für Sprachkurs Beitrag von schweitzer am 02.04.2008 um 20:09:45
Ich zitiere mal den hier angesprochenen § 40 AufenthV, der m.E. greifen sollte:
Zitat:
Brasilien gehört zweifelsfrei zu den im Anhang II der genannten EU-Richtlinie aufgeführten Staaten. Hier auch noch das Zitat des Artikel 20 (2) SDÜ: Zitat:
Zwar ist hieraus nicht klar zu entnehmen, wann so ein Ausnahmefall anzunehmen ist, aber das, was Du hier vorgetragen hast, sollte wohl zu einer Prüfung Anlass genug sein. - Gut wäre vielleicht, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Arztbesuche) nachgewiesen werden könnten. Ich denke, der Weg zur ABH sollte mit den hier gegebenen Infos ein wenig leichter fallen und wohl nicht erfolglos verlaufen. (Es müsste ein Antrag auf Erteilung einer AE gestellt werden, nicht auf ein Visum!) - Kannst ja mal berichten, Dominan, wie es letztlich ausgegangen ist. Viel Erfolg! =schweitzer= |
Titel: Re: Visa für Sprachkurs Beitrag von Einbeck am 02.04.2008 um 20:35:06
Naja, so leicht dürfte es nicht fallen, sehe hier bei diesen Sachverhalt eigentlich keinen Ausnahmefall der ein Verlängerung rechtfertigt.
Krankheit war in der Vergangenheit...... Man möchte Sprachkurs weiter besuchen und Prüfung machen dies ginge auch in Brasilien. Es liegt ja momentan kein Reisehindernis vor, ist nicht am reisen aus Krankheitsgründen oder anderen gehindert. Entscheiden tut dies aber die ABH, hier im forum niemand, und um eine Entscheidung zu bekommen muss man einen Antrag stellen. Muss hier aber eines sagen, großen oder viel Zeitgewinn würde ich mir bei negativer Entscheidung nicht erhoffen, ist eine Routineangelegenheit, da wird oft sehr schnell entschieden und die dann gewährte Ausreisefrist (Frist zur Ausreise mit Grenzübertritttsbescheinigung) dürfte nicht länger als 14 Tage betragen. |
Titel: Re: Visa für Sprachkurs Beitrag von Dominan am 02.04.2008 um 21:03:34
Hallo,
danke für die Hinweise. Mich würde interessieren, entscheidet die ABH alleine oder könnte dies auf eine verwaltungsgerichtliche Ebene hinaus laufen. Was wäre ein Ausnahmefall konkret ? Flugunfähig ist mir klar, aber vielleicht gibt es Punkte die ich übersehen habe. Eine Ausnahme ist dafür da, das es nicht zur Regel wird und dadurch sehe ich schon einen Ablehnungsgrund. |
Titel: Re: Visa für Sprachkurs Beitrag von schweitzer am 02.04.2008 um 21:11:53 Dominan schrieb am 02.04.2008 um 21:03:34:
Die Entscheidung liegt bei der ABH. Natürlich wäre bei negativer Entscheidung der verwaltungsrechtliche Verfahrensweg eröffnet. Aber man sollte da schon das Aufwand/Nutzen-Verhältnis sehen. - Außerdem hätte ein Widerspruch bzw. eine Klage grundsätzlich wohl keine aufschiebende Wirkung, die müsste versucht werden, per Eilantrag herzustellen - ohne Anwalt kaum realsierbar - und Erfolgsaussichten ... - würde ich - ganz persönlich - eher ziemlich mau einschätzen. Also - den Antrag zu stellen, kann man versuchen, man sollte aber auch gleich versuchen gut zu begründen - und dann schauen ... Du schreibst ja selbst: Dominan schrieb am 02.04.2008 um 21:03:34:
Das muss man von Beginn an mit "kalkulieren". =schweitzer= |
Titel: Re: Visa für Sprachkurs Beitrag von mljay am 07.07.2008 um 20:11:37 schweitzer schrieb am 02.04.2008 um 19:29:29:
schweitzer schrieb am 02.04.2008 um 20:09:45:
Wenn der betreffende aus Panama stammt und Vater eines noch ungeborenen deutschen Kindes ist, könnte dann ebenfalls die Chance bestehen den Aufenthalt in Deutschland verlängern zu lassen? |
Titel: Re: Visa für Sprachkurs Beitrag von Einbeck am 07.07.2008 um 20:26:10 mljay schrieb am 07.07.2008 um 20:11:37:
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