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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
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Beitrag begonnen von ichbinich am 30.03.2008 um 21:24:53

Titel: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 30.03.2008 um 21:24:53
Sorry ich suche keinen illegalen weg aber wenn du meine sache durchgelesen hättest wüsstest du bescheid ich war nur 2 wochen arbeitslos sonst nix in den letzten seit ich aus der schule bin aber ich bin am ende mit meinem latein weiss nicht was ich machen soll !!!  :'(

Titel: Re: sorry tippi. ich bin ehrlich und was passiert?
Beitrag von oki am 30.03.2008 um 21:30:24
Das mit der illegalen Einreise,dass vergisst Du mal ganz schnell.Hast Du schon mal daran gedacht,wenn sie erwischt wird?!Straftat,Vorbestraft,Abschiebung,Einreisesperre!Wenn ihr schon einen Kinderwunsch habt und es Dir so wichtig ist,dass das Kind deutsch sein soll,warum laesst Du Dich nicht einbürgern?

Titel: Re: sorry tippi. ich bin ehrlich und was passiert?
Beitrag von trixie am 30.03.2008 um 21:31:01

ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:24:53:
weiss nicht was ich machen soll !!!  

Wenn das Visum zur FZF deiner Frau abgelehnt wurde, kann deine Frau remonstrieren oder Klage erheben. Wenn sie Klage erhebt, sollte sie das durch einen Anwalt machen, der dann auch Akteneinsicht bekommt, warum das Visum tatsächlich abgelehnt wurde. Mehr kann man im Moment nicht tun. Das es alleine am Einkommen gelegen hat, vermag ich noch nicht zu glauben.

trixie

Titel: Re: sorry tippi. ich bin ehrlich und was passiert?
Beitrag von ichbinich am 30.03.2008 um 21:34:12
Hallo
nachdemschreiben von der botschaft lag es daran. Ich bezahle 250€ miete für 80m² weil das ein mehrfamilienhaus von meinen eltern ist . Sie hat darüber auch vom steuerberater von meinem Vater ein bescheid gekriegt das ist reine schikane. Es muss doch ein ort geben wo ich beschwerde einlegen kann.
mfg

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von fons am 30.03.2008 um 21:38:24

ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:24:53:
ich bin am ende mit meinem latein weiss nicht was ich machen soll !!!  

Naja, ist sicher dann nicht einfach. Aber dann an solche
illegalen Methiden denken. hab das bitte mal ganz schnell
ab, sonst wird hier wieder geclosed.

Hab mir erlaubt den Betreff zu ändern. Macht sicher mehr
Sinn so.

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 30.03.2008 um 21:39:22
danke

Titel: Re: sorry tippi. ich bin ehrlich und was passiert?
Beitrag von trixie am 30.03.2008 um 21:40:51

ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:34:12:
Es muss doch ein ort geben wo ich beschwerde einlegen kann.  


Liest du dir eigentlich das durch, was man dir geraten hat???

Sicherlich kannst du dich über ein Fehlverhalten einer Behörde beschweren. Ob du dann wirklich im Recht bist, ist eine ganz andere Sache. Aber deshalb hat deine Frau immer noch kein Visum. Das ganze Drumherum bringt gar nichts!

trixie

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von oki am 30.03.2008 um 21:40:58

ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:34:12:
Es muss doch ein ort geben wo ich beschwerde einlegen kann.  



trixie schrieb am 30.03.2008 um 21:31:01:
Anwalt

trixie schrieb am 30.03.2008 um 21:31:01:
remonstrieren oder Klage erheben

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von thom am 30.03.2008 um 23:58:56

ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:34:12:
nachdemschreiben von der botschaft lag es daran. Ich bezahle 250€ miete für 80m² weil das ein mehrfamilienhaus von meinen eltern ist .

wenn das alles so ist, kann es am Geld nicht scheitern.
Du gehst zu einem (guten) Anwalt für Ausländerrecht und zeigst ihm Deine Unterlagen, Deine Frau schickt eine Vollmacht, und schon wenige Wochen später ist das Visum da.
Kostet (vielleicht) 400.- -600.-, das ist sehr billig im Vergleich zu Deinen sonstigem Überlegungen.
thom

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von Sondra am 31.03.2008 um 13:02:22

ichbinich schrieb am 30.03.2008 um 21:34:12:
Es muss doch ein ort geben wo ich beschwerde einlegen kann.

Aufsichtsbehörde für die ABHs sind generell die Innenministerien der Länder - in den meisten gibt es zumindest so etwas wie ein Referat "für Ausländerangelegenheiten". Auf der Homepage deines Bundeslandes suchen.

Eine Art Aufsichtsbehörde für die Botschaften ist das Auswärtige Amt. Hier wendet man sich zunächst an das Bürgerservice (anklicken).

Ansonsten - wie meine "Vorredner" auch meinen: Anwalt einschalten.

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 02.04.2008 um 11:23:35
Hallo
danke erstmal für die bisherigen tipps. Bin jetzt bei einem anwalt warten auf die vollmacht meiner frau. Dann gehts los. Wird einspruch eingelegt und die akte angefordert. Kann meine Frau zwischenzeitlich einen neuen termin zwecks visum papieren beantragen. Einige sagen wenn ich meine ganzen unterlagen in die türkei schicke würde es auch gehen ohne das hier nachgefragt wird???
mfg

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von Sondra am 02.04.2008 um 13:49:05

ichbinich schrieb am 02.04.2008 um 11:23:35:
Einige sagen wenn ich meine ganzen unterlagen in die türkei schicke würde es auch gehen ohne das hier nachgefragt wird???

Das stimmt nicht. Das Visum zur Familienzusammenführung ist ein "zustimmungspflichtiges" Visum - d.h., dass die Botschaft sich mit der ABH in Verbindung setzen muss


Zitat:
In der Regel benötigt jeder Ausländer ...
  • einen Aufenthaltstitel für die Einreise in das Bundesgebiet (Visum)
    und
  • einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt im Bundesgebiet (Aufenthaltserlaubnis),

wenn er sich länger als drei Monate aufhalten will - Beispiele:
  • Ausbildung
  • Familiennachzug
  • Erwerbstätigkeit

Diese Visa sind zustimmungspflichtig! Die Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes im Bundesgebiet prüft vor der Einreise, ob die Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Bundesgebiet vorliegen. Das Ergebnis der Prüfung wird der Deutschen Auslandsvertretung übermittelt, bei der der entsprechende Visumantrag gestellt worden ist. Diese entscheidet dann über die Erteilung eines Visums.

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 04.04.2008 um 10:07:16
Hallo
jetzt habe ich heute morgen die abh angerufen und die sagt mir ich soll mich an die deutsche botschaft wenden , ich dachte hier wird entschieden ????
mfg

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von trixie am 04.04.2008 um 10:11:56
Die Auskunft ist richtig. Um von der Botschaft eine Auskunft zu bekommen, benötigst du allerdings eine Vollmacht deiner Frau.

trixie

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 04.04.2008 um 12:13:51
Hallo
aber entscheidend ist doch die abh hier oder nicht? ´die können mir doch sagen aus dem und dem grund . Die botschaft gibt doch keine weitere Auskunft.
mfg

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von SigSag am 04.04.2008 um 12:32:33

ichbinich schrieb am 04.04.2008 um 12:13:51:
aber entscheidend ist doch die abh hier oder nicht? ´die können mir doch sagen aus dem und dem grund . Die botschaft gibt doch keine weitere Auskunft.


Wir hatten hier Gestern eine rege Diskussion über die Auskunftsgeber. Schau mal hier rein:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1207124479

Da letztendlich die Botschaft entscheidet gibt sie auch dem Antragsteller die Auskunft.

SigSag

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von trixie am 04.04.2008 um 18:53:34

ichbinich schrieb am 04.04.2008 um 12:13:51:
aber entscheidend ist doch die abh hier oder nicht?  

Wer letztlich gegen eine Visumserteilung war, kann man von hier aus nicht feststellen. Du vermutest zwar die ABH, weißt es aber nicht genau.


ichbinich schrieb am 04.04.2008 um 12:13:51:
Die botschaft gibt doch keine weitere Auskunft.

Dir, ohne Vollmacht nicht, deiner Frau schon, da sie die Antragsstellerin ist.

Deiner Frau bleibt, wie schon gesagt, nur die Möglichkeit zu remonstrieren oder zu klagen, damit eine Chance besteht, dass sie nach Deutschland kommen kann.

trixie

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 06.04.2008 um 20:13:51
Hallo
also muss sie dagegen remonstrieren/wiederspruch einlegen und da dann muss sie in der türkei bei der botschaft einen neuen termin und mit allen unterlagen nochmal dahin! Versteh ich das richtig !  

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von thom am 06.04.2008 um 23:28:46

ichbinich schrieb am 06.04.2008 um 20:13:51:
also muss sie dagegen remonstrieren/wiederspruch einlegen und da dann muss sie in der türkei bei der botschaft einen neuen termin und mit allen unterlagen nochmal dahin! Versteh ich das richtig !  
nein, irgendwie nicht. Deshalb solltet Ihr einen Anwalt nehmen, der das für Euch macht.
Die ABH sagt Dir nichts, den Widerspruch oder sie Klage legt sie über ihren Anwalt ein. Der darf dann in die ABH-Akte schauen, erfährt von der Botschaft auch die Ablehnungsgründe und kann dann evtl. dagegen vorgehen.
Sie muss der Botschaft zunächst weder Unterlagen bringen noch sonst etwas beantragen. Ein Visum bekommt sie zunächst sowieso nicht.
thom

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von Ernas am 07.04.2008 um 14:45:43

ichbinich schrieb am 06.04.2008 um 20:13:51:
Hallo
also muss sie dagegen remonstrieren/wiederspruch einlegen und da dann muss sie in der türkei bei der botschaft einen neuen termin und mit allen unterlagen nochmal dahin! Versteh ich das richtig !  

nein, sie remonstriert Formlos und bittet um erneute Pruefung des Antrags (kein neuer Antrag) Wenn sie weitere, den Antrag unterstuetzende Unterlagen hat, soll sie diese beifuegen, damit die entscheidenden Kollegen die Moeglichkeit haben, Wege zu finden, den Antrag doch noch positiv zu entscheiden.
Die Zustaendigkeit liegt alleine bei der Botschaft, nicht bei der ALB!!! Akteneinsicht kann beantragt werden, dauert aber. Bei einem eventuellen, spaeteren Klageverfahren, gehoert zum Verfahren. Es geht dann dabei, erst einmal um die Akte aus der Botschaft. Diese wird dem VG uebergeben und dort zur Einsicht freigegeben.

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 09.04.2008 um 22:27:35
Hallo
danke erstmal für die auskunft. aber sie hat ihren pass und so weiter alles wieder gekriegt, soll ich meine abrechnung und mietvertrag usw zu meiner Frau schicken uns Sie soll das schicken oder Termin nehmen bei der Botschaft ???!! Wie soll Sie das machen?

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 12.04.2008 um 13:08:46
Hallo
also ich habe vor 8 tagen mich beim leiter der ABHs meiner Stadt beschwert, und er hat mir angeboten den Ordner aus dem EU Büro zu sich bringen zu lassen. Es ist schon 8 Tage her und es hat sich immer noch nix getan. Das ist doch nicht normal.

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von SigSag am 12.04.2008 um 14:16:42

ichbinich schrieb am 12.04.2008 um 13:08:46:
Es ist schon 8 Tage her und es hat sich immer noch nix getan. Das ist doch nicht normal.


Doch, das ist normal. Geduldige dich noch mal solange und frage dann noch mal bei der ABH nach. Zustellungen zwischen verschiedenen Institutionen müssen nicht zwangsläufg online oder per Fax erfolgen. Zum Anderen muss der Vorgang auch bearbeitet werden. Also nicht verzagen, sondern noch ein wenig abwarten.

SigSag

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von trixie am 12.04.2008 um 14:16:44
@ ichbinich

Irgendwie verstehe ich deine Kritik immer weniger; immer nur nörgeln. Der Leiter der ABH hat dir seine Hilfe angeboten, was er gar nicht tun müßte. Du kannst den Leiter doch am Montag noch einmal anrufen und nachfragen. Oder denkst du, dass der Vorgang per sofort herbeigezaubert wird? Deine Fragen können wir dir hier nicht so beantworten, wie du es vielleicht möchtest. Der Leiter hat auch noch andere Aufgaben zu erfüllen. Du bist nicht sein einziger Kandidat.


Zitat:
Zustellungen zwischen verschiedenen Institutionen müssen nicht zwangsläufg online oder per Fax erfolgen.

... was auch bei einem Ordner technisch nicht möglich ist.  ;)

trixie

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 14.04.2008 um 15:55:44

schrieb am 07.04.2008 um 14:45:43:
nein, sie remonstriert Formlos und bittet um erneute Pruefung des Antrags (kein neuer Antrag) Wenn sie weitere, den Antrag unterstuetzende Unterlagen hat, soll sie diese beifuegen, damit die entscheidenden Kollegen die Moeglichkeit haben, Wege zu finden, den Antrag doch noch positiv zu entscheiden.
Die Zustaendigkeit liegt alleine bei der Botschaft, nicht bei der ALB!!! Akteneinsicht kann beantragt werden, dauert aber. Bei einem eventuellen, spaeteren Klageverfahren, gehoert zum Verfahren. Es geht dann dabei, erst einmal um die Akte aus der Botschaft. Diese wird dem VG uebergeben und dort zur Einsicht freigegeben.

Hallo
brings das was wenn sie meine unterlage die auch die abh gekriegt hat zur botschaft schickt

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 17.04.2008 um 12:08:35
Also die stellen sich auf den Kopf weil mein arbeitgeber angeblich finanzielle Probleme hat.
was kann ich den dafür! Kann ich den ein Besucher Visum beantragen.

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von trixie am 17.04.2008 um 13:11:28

ichbinich schrieb am 17.04.2008 um 12:08:35:
Kann ich den ein Besucher Visum beantragen.


Nein! Wenn dann, deine Frau.  ;)

Da aber bereits der Antrag zur FZF läuft, sind die Chancen für ein Besuchervisum gleich NULL.

trixie

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von ichbinich am 18.04.2008 um 11:20:02
Hallo
man könnte es doch so begründen damit sich ihre Deutschkentnisse nicht verschlechtern sogar verbessern wenn nach monaten sie wieder auf FZF beantragt.

Titel: Re: FZF - Absage der ABH! ... 2. Teil
Beitrag von Sanija am 18.04.2008 um 11:26:07

ichbinich schrieb am 18.04.2008 um 11:20:02:
Hallo
man könnte es doch so begründen damit sich ihre Deutschkentnisse nicht verschlechtern sogar verbessern wenn nach monaten sie wieder auf FZF beantragt.


Leider stehen die Aussichten auf ein Besuchervisum
trotz dieser einleuchtenden Erklärung schlecht,
weil ein ganz wichtiger Punkt dabei die Rückkehrbereitschaft spielt.

Wenn ihr schon einen FZF-Antrag gestellt habt, fürche ich,
wird die Botschaft davon ausgehen,
dass Deine Frau nach dem touristischen Besuch
mit ihrem Mann zusammengeführt bleiben würde, ohne in die Heimat zurückzukehren. :-?

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