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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Anerkennung eines Atestes aus Russland?
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Beitrag begonnen von agrei am 30.03.2008 um 14:30:17

Titel: Anerkennung eines Atestes aus Russland?
Beitrag von agrei am 30.03.2008 um 14:30:17
Hallo Ihr alle zusammen. :)

Ich bin mir nicht sicher ob ich hier den richtigen Platz für mein Problem gefunden habe, aber ich versuche mal  mein Unterhalsproblem hierl an den Mann zu bekommen.

Also...meine russische Ex macht mir mit Unterhaltsklagen  das Leben schwer und zock richtig viel Geld von mir ab.
Sie hällt sich jedes Jahr 3-4 Monate in Russland auf und bringt ein Atest über Behandlungen und OP's  von einem Arzt mit, was sie hier auch  vor Gericht gut anbringen kann und auch damit durch kommt.
Normal wird von ihr verlangt, dass sie 20 Bewerbungen im Monat vorlegen muss, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
Wenn sie in Russland ist, geht das ja nicht so gut und deshalb diese Ateste.
Ich kenne Russland selbst und weiß, dass man für 50€ jedes Schriftstück von einem Arzt bekommen kann.
Seltsamerweise reicht sie aber nie eine Rechnug bei ihrer Krankenkasse ein.

Meine Frage: Werden solche Ateste immer so einfach anerkannt?
Gibt es hier Erfahrungen, über die Handhabungen?

Ich möchte noch anmerken, dass normal hier in Deutschland nichts an Schriftstücken anerkannt wird oder nur mit Apostille, kein Führerschein ( nicht mal von Aussiedlern) keine Berufsausbildung, Studium usw.

Danke für eure Hilfe und Antwort

LG Agrei

Titel: Re: Anerkennung eines Atestes aus Russland?
Beitrag von tapir am 30.03.2008 um 14:41:34
Hast Du dem Gericht Deine Bedenken bereits mitgeteilt?

Titel: Re: Anerkennung eines Atestes aus Russland?
Beitrag von agrei am 30.03.2008 um 14:51:44
Ja, ich habe meiner Anwältin schon gesagt, dass ich von dem letzten Attest...aktuell nichts halte und es so nicht anerkennen werde.
Vom Gericht ist am Freitag ein Beschluss gekommen, wo keine Notitz darüber steht.
Meine Anwältin, sagt nur immer, dass man es nicht beweisen kann, dass das Attest fiktiv  ist.
Sie hat auch noch eine Wohnung dort und kassiert auch noch Mieteinnahmen.....natürlich.....wieder....kann ich vor Gericht nicht beweisen. :(

Ich finde....die machen sich alles zu leicht

lg


Titel: Re: Anerkennung eines Atestes aus Russland?
Beitrag von sigi-n am 30.03.2008 um 15:03:28
Hallo
nicht böse sein aber du solltest 2 sachen wechseln
1. Den Anwalt
2. Das Forum da dies kein ausländerrechtliches Problem ist

mfg
Sig-n

Titel: Re: Anerkennung eines Atestes aus Russland?
Beitrag von schweitzer am 31.03.2008 um 17:39:46

agrei schrieb am 30.03.2008 um 14:30:17:
Normal wird von ihr verlangt, dass sie 20 Bewerbungen im Monat vorlegen muss, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.  



agrei schrieb am 30.03.2008 um 14:30:17:
Seltsamerweise reicht sie aber nie eine Rechnug bei ihrer Krankenkasse ein.



agrei schrieb am 30.03.2008 um 14:51:44:
Sie hat auch noch eine Wohnung dort und kassiert auch noch Mieteinnahmen.


Ich begreife da die Arbeitsverwaltung nicht, oder bräuchten die mal einen "Tipp". So, wie es jetzt läuft, lassen die sich doch auch regelmäßig an der Nase herumführen ...  :(


=schweitzer=

Titel: Re: Anerkennung eines Atestes aus Russland?
Beitrag von tapir am 31.03.2008 um 17:54:24
kann mich sigi-n mit blick auf punkt 1 nur anschließen. ein anwalt, der sich nicht mal traut, diese nicht ganz von der hand zu weisenden punkte im prozess mal anzusprechen, ist sein geld wohl kaum wert.

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