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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Handwerksleistungen durch Verwandten - Probleme möglich https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1206703665 Beitrag begonnen von otternase am 28.03.2008 um 12:27:45 |
Titel: Handwerksleistungen durch Verwandten - Probleme möglich Beitrag von otternase am 28.03.2008 um 12:27:45
Hallo
folgende Situation: ich ziehe um und benötige für verschiedene Dinge Handwerker mein Schwager (Marokkaner) ist gelernter Tischler und könnte vieles für mich machen meine Fragen laufen im wesentlichen darauf hinaus, an welchen Stellen unbewußt ein Rechtsverstoss von mir oder ihm begangen werden könnte, wenn ich ihn beauftrage und bezahle - er hat eine AE dank Ehe mit einer Deutschen, daher dürfte ausländerrechtlich kein Problem existieren, wenn er quasi "selbstständig" arbeitet? - wie muss ein Auftrag aussehen bzw. wo und wie sind Sozialabgaben zu entrichten, damit das nicht Schwarzarbeit ist und auch damit im Falle eines Arbeitsunfalls keiner von uns zusätzlichen Ärger bekommt? - er hat in Marokko gerlernt und gearbeitet, allerdings ist sein Abschluss hier in D nicht anerkannt (arbeitet in D als "Ungelernter" bei einer Reinigungsfirma). Kann es Ärger mit der Handwerkskammer o.ä. geben, wenn er als Tischler arbeitet? - habe ich sonst noch ein potentielles "Problemfeld" übersehen? Ciao Markus |
Titel: Re: Handwerksleistungen durch Verwandten - Probleme möglich Beitrag von sigi-n am 28.03.2008 um 13:03:12
Hallo
ja das dies hier wohl das falsche Forum dafür ist mfg Sigi-n |
Titel: Re: Handwerksleistungen durch Verwandten - Probleme möglich Beitrag von Sondra am 01.04.2008 um 10:27:19 otternase schrieb am 28.03.2008 um 12:27:45:
Genau. Alles andere ist "Handwerkerrecht"? Aber ich denke, dass es deine Sache ist, von wem du dir Tischlereiarbeiten machen läßt. |
Titel: Re: Handwerksleistungen durch Verwandten - Probleme möglich Beitrag von Wassermann am 01.04.2008 um 13:27:18
Seit wann kümmert man sich als privater Auftraggeber um die Sozialversicherungsabgaben seines Handwerkers? Solange der Schwager sein zusätzliches Einkommen versteuert (ohne Rechnung und Überweisung auch für den Auftraggeber nicht absetzbar) und er eine Arbeitsgenehmigung besitzt, kann ich kein Problem erkennen. Für seine soziale Absicherung muß er schon selbst sorgen.
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Titel: Re: Handwerksleistungen durch Verwandten - Probleme möglich Beitrag von proll am 01.04.2008 um 20:40:23
Schwarzarbeit gilt nicht nur für die Auftraggeber sondern auch für die Auftragsnehmer. Hierfür gibt es auch ein bestimmtes Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
einmal goggeln oder schau hier http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/index.html oder hier http://rechtsamt.dortmund.de/rechtsamt/project/assets/template7.jsp?content=me&smi=3.2&tid=16930 proll |
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