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Beitrag begonnen von streets am 25.03.2008 um 12:49:52

Titel: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 25.03.2008 um 12:49:52
Hallo meine Verlobte und ich wollen Heiraten. Sie ist Estin ich bin Deutscher. Wir haben schon einen Termin auf dem Standesamt jedoch wollte das Standesamt nicht mit Infos rausrücken welche unterlagen wir brauchen. Deshalb haben wir jetzt schon mal Apostillierte Geburtsurkunde besorgt diese von der Botschaft übersetzen und die Übersetzung beglaubigen lassen. Außerdem eine Ehefähigkeitszeugnis von der Botschaft ausstellen lassen. Da wir beide noch Studenten sind haben wir auch schon Immatrikulationsbescheinigungen besorgt. Die Frage ist jetzt was wir noch alles brauchen Aufenthaltsbescheinigung ist klar und Reisepass. Weiß sonst noch jemand was man noch brauch? Wäre über Hilfe dankbar. Da wir sonst alles gleich besorgen könnten. Die Termine im Standesamt werden nämlich nur Monate im Vorraus vergeben und es eilt ein bisschen.

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von ronny am 25.03.2008 um 13:05:16
Hallo,

hier nachlesen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729;revpost=yes;start=0#0

fördert den Hinweis zu Tage, dass Estland kein EFZ ausstellt, sondern der estnische Bürger der Befreiung durch den Präsidenten des OLG bedarf .

Das OLG Stuttgart als Beispiel fordert diese Unterlagen:

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187101/Estland.pdf, andere OLG sind dort auch noch verlinkt.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 25.03.2008 um 13:08:32
wir ham aber ein EFZ gekriegt. Eventuell ist des auch ein Ledigkeitsnachweis jedenfalls steht da drin "Konsulin der Botschaft Republik Estlands in Berlin bestätigt das meine Verlobte gemäß Bevölkerungsregisters Estland vom 20.3. 2008 Ledig ist. und Laut §117 Familiengesetz der Republik Estland bescheinigt die Botschaft Republik Estland in Berlin das Ihrere Eheschließung mit dem Staatsbürger der BRD mir kein ehehindernis entgegensteht."

Achja danke für den Link

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von ronny am 25.03.2008 um 14:26:18

streets schrieb am 25.03.2008 um 13:08:32:
"Konsulin der Botschaft Republik Estlands in Berlin bestätigt das meine Verlobte gemäß Bevölkerungsregisters Estland vom 20.3. 2008 Ledig ist. und Laut §117 Familiengesetz der Republik Estland bescheinigt die Botschaft Republik Estland in Berlin das Ihrere Eheschließung mit dem Staatsbürger der BRD mir kein ehehindernis entgegensteht."  


Das wäre allenfalls ein konsularisches EFZ, welches aber nur dann ausreicht wenn es dazu ein bilaterales Abkommen gäbe. Da wir mit Estland ein solches noch nicht haben, ist die Befreiung erforderlich.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 25.03.2008 um 14:57:44
wo ist den der Unterschied zwischen EFZ und konsularischen EFZ ? Weil wir hatten bei dem Standesamt direkt nachgefragt und die meinten entweder Ehefähigkeitszeugnis von der Behörde in dem Land oder Ledigkeitsnachweis mit Ehefähigkeit von der Botschaft würde reichen?
und wird die notwendigkeit für das billaterale Abkommen durch den EU Beitritt nicht hinfällig?

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von ronny am 25.03.2008 um 15:15:44

streets schrieb am 25.03.2008 um 14:57:44:
und wird die notwendigkeit für das billaterale Abkommen durch den EU Beitritt nicht hinfällig?  


Nein, das Abkommen ist davon unabhängig, bspw. hat die Türkei gezeichnet.

Vollständg findest Du die Unterzeichnerstaaten u.a. hier:

http://www.ciec-deutschland.de/cln_028/nn_866602/DE/Abkommen/node.html__nnn=true

unter der lfd Nr. 20 der CIEC Übereinkommen.

Ein EFZ im Sinne des deutschen Personenstandsgesetzes ist das Zeugnis das von einer inneren Behörde (wie z.B. dem Standesamt) ausgestellt wurde. Das Konsulat wäre keine innere Behörde.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 25.03.2008 um 15:29:51
gut also brauchen wir doch eine Befreiung vom OLG zut Beibringung des EFZ. ich hab da beim OLG im Leitfaden gleich noch ne interessante passage gefunden da steht "Zur Kostenberechung ist es erforderlich, dass im Befreiungsantrag ausdrücklich das
Nettoeinkommen beider Heiratswilliger angegeben wird. Das erzielte Einkommen ist durch
Vorlage einer Verdienstbescheinigung zu belegen." also ich kann das mit meinem Lohnsteuerbescheinigung von 2007 machen nehm ich jetzt mal an. Jedoch hab ich bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt wie weise ich das nach? Ist im allgemeinen das aktuelle Einkommen wichtig oder das aus dem Vorjahr. Meine Verlobte bekommt lediglich zwei Stipendien wo sie jedoch keine genaue Einkommensnachweise hat reichen da Kontoauszugskopien wo man die Einkünfte sieht?

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von ronny am 25.03.2008 um 19:12:58

streets schrieb am 25.03.2008 um 15:29:51:
Ist im allgemeinen das aktuelle Einkommen wichtig  


Das aktuelle EK ist massgebend, geht einfach um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Gebührenhöhe.

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 26.03.2008 um 08:31:57
naja das is schon klar nur wie weißt man das nach. wir sind ja beide Studenten. Ich arbeite zwar noch geringfügig nebenbei und bekomme ne HWR. und meine Verlobte 2 Stipendien nur wie weißt man die nach wenn man zu den Stipendien zum beispiel keine unterlagen hat. Glauben die einem das so. oder brauch man da Kontoauszüge.

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von trixie am 26.03.2008 um 08:49:59

streets schrieb am 26.03.2008 um 08:31:57:
Glauben die einem das so. oder brauch man da Kontoauszüge.


Wenn keine anderweitigen Unterlagen zur Verfügung stehen, bleibt letztendlich nur der Kontoauszug. Irgendwelche Unterlagen müßten allerdings auch bei einem Stipendium vorhanden sein. Wenn nicht, dann sollte sie den "Sponsor" anschreiben, dass man ihr den Erhalt des Stipendiums bestätigt.

trixie

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von nani am 26.03.2008 um 22:09:12
Ich habe eine Lohnbescheinigung der letzten 3 Monate.Da die Papiere aber noch nicht angesehen wurden,weiss ich leider nicht,ob das ausreichen wird.

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 09.04.2008 um 14:23:36
also der Termin war jetzt und wir ihr richtig vermutet habt soll es nun doch noch ne Befreiung geben. Ich hätte da aber mal noch ne Frage. Die Standesbeamtin meinte ob wir nach deutschem oder nach Estnischem Recht also dem Land aus dem meine Verlobte stammt heiraten wollen. Wo is der unterschied? weiß das jemand? Gibts da Vor und Nachteile?

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von Einbeck am 09.04.2008 um 14:31:27
@streets

Missverstanden:
Heiraten in D nur nach deutschen Recht

Rechtswahl ob Deutsch oder Estnisch hast Du bei der Namensführung

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von ronny am 09.04.2008 um 14:43:47

streets schrieb am 09.04.2008 um 14:23:36:
Die Standesbeamtin meinte ob wir nach deutschem oder nach Estnischem Recht also dem Land aus dem meine Verlobte stammt heiraten wollen.


Hier liegt sicher ein Missverständnis vor, da die Ehe im Inland immer nur nach deutschem Recht geschlossen werden kann, solange einer der Beteiligten Deutscher ist.

gemeint sein dürfte eher die Frage:

Nach welchem Recht wollt ihr den Namen in der Ehe führen...

Richtig ?

Da gäbe es nämlich über den Art. 10 Abs. 2 EGBGB die Möglichkeit deutsches (Namens-)Recht (siehe § 1355 BGB ) oder estnische (Namens-)Recht zu wählen.

Die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe nach deutschem und nach estnischem Namensrecht sind weitgehend gleich, ebenso die Namensführung oder deren Wahlmöglichkeiten bei gemeinsamen Kindern.

Da auch nach einer Scheidung einander vergleichbare ähnliche Zustände in beiden Rechtsordnungen zu finden sind, kann ich da keine Präferenz zugunsten eines der beiden in Frage kommenden Namensrechte nennen.

Falls ihr keinen gemeinsamen Namen wollt, wäre eine Rechtswahl zugunsten eines der beiden in Frage kommenden Namensrechte entbehrlich.

Eine (wie im zitierten Text genannte) Rechtswahl hinsichtlich des auf die Eheschließung anzuwendenden Rechts gibt es nicht.

Allenfalls wäre noch eine Rechtswahl hinsichtlich des ehelichen Güterrechts denkbar, aber dazu wäre ein in beiden Rechtsordnungen kundiger Notar sicher empfehlenswerter als das Forum . Eine notarielle Beurkundung wäre hierfür eh förmlich vorgeschreben.

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 22.04.2008 um 19:10:25
So, heute waren wir nochmal auf dem Standesamt. Die Beamtin war sehr nett. Meine zukünftige hatte obwohl ich es ihr gesagt hatte ihren Pass vergessen. *g* Frauen halt aber der Führerschein reichte dann auch. Jedoch hat es mich ein wenig geärgert das alles des was wir heute gemacht haben auch schon hätte letztes mal erledigt werden können. Das einzige was heute unterschrieben wurde war die eides stattliche Versicherung, der Antrag fürs OLG und die Anmeldung zur eheschließung alles aus Unterlagen die letztes mal bereits komplett vorgelegen haben. Ich meine ich kann ja nachvollziehen das die Prüfung zeit beansprucht jedoch ist es doch arg ärgerlich wegen ner halben oder ner ganzen Stunde schreibarbeit 3 wochen Zeit ins land gehen zu lassen. Mal sehen wie lang die Bearbeitung beim OLG jetzt wieder dauert? 1 bis 3 Monate is ja doch ein recht breit gefächerter Zeitraum.
Gibt es eigentlich Probleme zwecks der dokumente sollte meine Freundin oder ich in der Zeit wo das jetzt beim OLG liegt unseren Studienabschluss machen?

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 30.04.2008 um 12:00:17
Kann man irgendwie rausfinden wielange momentan im Durchschnitt so eine Ehefähigkeitszeugnisbefreiung beim zuständigen OLG dauert? Gibts dafür spezielle Abteilungen die nur das machen?

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von Bellabianca1978 am 30.04.2008 um 12:25:18
Hallo,

ich habe letzte Woche gefragt und die sagten 2-3 Wochen dauert das,...

Bianca

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von Blaise am 30.04.2008 um 12:43:28

streets schrieb am 30.04.2008 um 12:00:17:
Gibts dafür spezielle Abteilungen die nur das machen?

Die spezielle Abteilung ist die "Verwaltung des Oberlandesgerichtes", also eine Verwaltungsbehörde.

Meist gibt es spezielle Sachbearbeiter (nicht Richter), die die Freistellungsanträge bearbeiten. Weitere Infos zu den Oberlandesgerichten finden Sie hier. Vielleicht ist da ja auch Ihr zuständiges Gericht dabei und Sie können Sich dann dort direkt zu dem Verfahren informieren.

Zur allgemeinen Information kann ich Ihnen die Seite des OLG Köln empfehlen...

Blaise

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 05.05.2008 um 14:19:55

Bellabianca1978 schrieb am 30.04.2008 um 12:25:18:
Hallo,

ich habe letzte Woche gefragt und die sagten 2-3 Wochen dauert das,...

Bianca

also ich glaub ja nich das man das pauschalisieren kann. oder sollte ich da ironie rauslesen?
Hat man überhaupt einen Anspruch vom OLG zu erfahren wie weit das befreiungsverfahren schon ist? Hat es Vorteile nachzufragen so dass eventuell der Vorgang schneller bearbeitet wird oder so? Hat da jemand Erfahrungen?

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von Kermit am 06.05.2008 um 10:45:59
Wieso meinst du denn, daß ausgerechnet dein Antrag schneller bearbeitet werden müßte als alle anderen?

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 06.05.2008 um 10:57:48
ja mein ich ja eben nicht. Ich kenn das halt nur von nem Praktikum bei ner Behörde dass wenn einer Anruft und nach dem Bearbeitungsstand fragt und da auch bissle hartnäckig ist die Akte dann auch schon mal oben liegen gelassen wird und somit dann automatisch schneller bearbeitet wird.

Mir ist eh unklar was die da für nen Bürokratischen Aufwand betreiben in der Ehefähigkeitsbescheinigung vom Konsulat steht ausdrücklich sogar mit der Nennung unserer Namen drin das der Heirat kein Hindernis entgegensteht. Somit bräuchten die doch nur ihr Formblatt ausfüllen ausdrucken und ans Standesamt zurückschicken.

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von Linda.1001 am 06.05.2008 um 21:19:00
Hallo,

ich habe zu o.g. Thema die Frage, welche Dokumente außer der Aufenthaltsbescheinigung, der Aufenthaltsbestätigung und der Ehefähigkeitsbefreiung noch nötig sind für eine Eheschließung?

Wie wird es gehandhabt, wenn einer der Verlobten ein Flüchtling ist und deswegen z.B. keine Familienstandsurkunde aus dem Land aus dem er geflohen ist vorlegen kann? Kann man dann nicht heiraten?

Mit vielen Dank im voraus

Linda

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von SigSag am 07.05.2008 um 06:00:04

Linda.1001 schrieb am 06.05.2008 um 21:19:00:
Wie wird es gehandhabt, wenn einer der Verlobten ein Flüchtling ist und deswegen z.B. keine Familienstandsurkunde aus dem Land aus dem er geflohen ist vorlegen kann? Kann man dann nicht heiraten?  


Um in DE zu heiraten gibt es eine klare Anforderung an Dokumenten. Sollte es einem Verlobten nicht möglich sein einzelne Dokumente vorzubringen, muss er dieses glaubhaft belegen können. Erkennt das Standesamt eine Unzumutbarkeit kann es im Einzelfall entscheiden, ob auf bspw. die Geburtsurkunde verzichtet werden kann. Welche Versuche die Dokumente zu beschaffen aber zu starten sind, fragt ihr lieber den Standesbeamten bei dem ihr das Aufgebot stellen lassen wollt.

SigSag

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von Linda.1001 am 07.05.2008 um 22:55:00
Ich hatte es so verstanden, als würden in manchen Ländern keine Ledigkeits bzw Personenstandsurkunden ausgestellt und bedürften deshalb eines Freistellungsantrages durch das OLG.

Die anderen Dokumente müssen ja meines Kenntnisstandes nach durch die jeweilige Botschaft hier beglaubigt (und übersetzt?) werden.

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 07.05.2008 um 23:08:12
es werden in bestimmten ländern keine ehefähigkeitszeugnisse nach 1309 BGB ausgestellt weshalb die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG durchgeführt werden muss.

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von Linda.1001 am 07.05.2008 um 23:26:40
ah so, danke für die Antworten  :)

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 21.05.2008 um 09:38:15
Ich wollte mal kurz darüber informieren was ich gestern beim OLG in Dresden in Erfahrung bringen konnte.
Ich dachte mir nach einem Monat Bearbeitungszeit kann man mal höfflich nachfragen wie lang es denn noch dauern wird. Dabei bekam ich die zuständige Sachbearbeiterin ans Telefon die mir sagte, dass auf Grund der eingereichten Unterlagen also der apostilierte Geburtsurkunde und der Bescheinigung über den Familienstand meiner Verlobten die noch die Erweiterung enthielt das eben nach dem entsprechendem Gesetz des Landes und der Nennung meiner Person also namentlich mit Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit kein Ehehindernis entgegen stehe.
Jedenfalls meinte die gute Frau das diese Ledigkeitsbescheinigung/ehefähigkeitsbescheinigung/ konsularisches Ehefähigkeitszeugnis oder wie man es sonst noch nennen mag ihr ausgereicht hätte als EFZ. Jedoch musste beim AA nachgefragt werden ob das so reicht. Dies teilte laut Aussage der Bearbeiterin jedoch mit das es in der Form wohl noch nicht ausreichend wäre es aber nicht mehr lange dauern kann bis dahingehend eine Akzeptanz stattfindet. Uns würde das aber nicht mehr betreffen da dies noch ein paar Monate dauern könne.

Ist jetzt nur die Frage ob es dann eine Erweiterung gibt in dem eine von der Botschaft ausgestellte Bescheinigung ausreichend ist oder ob das Standesamt in Estland dann solche Sachen ausstellt und diese dann nur noch über die Botschaft angefordert werden müssen. Gestern abend im Chat sprach ich jedenfalls mit Garfield der der meinung war das es sich bei dem Dokument was wir eingereicht haben (genauer Wortlaut des Dokuments auf Seite 1 in Beitrag 3.) nur um ein konsularisches EFZ handelt welches lediglich hilfreich bei einer Eheschließung in einem dritt Staat ist. Naja ich war ein bisschen verwirrt weil ich mir nicht vorstellen kann das 3 Leute geschlafen haben einmal die Konsulin in Berlin einmal unsere Standesbeamtin und zusätzlich die Bearbeiterin im OLG. naja mal schauen die Bearbeiterin meinte jedenfalls das es noch ca. 2 Wochen dauert. Also Schaumer mal. Danke jedenfalls für eure bisherige Unterstützung.

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 26.05.2008 um 15:28:15
Ich hab da mal doch noch eine Frage für den Fall der Fälle man will ja nix falsch machen. Die AE fürs Studium für meine estnische Verlobte läuft im August aus. Für den Fall das wir bis dahin keinen Termin beim Standesamt bekommen muss irgendwas beachtet werden? Zum beispiel bei der ABH kann dann ihre AE ohne Probleme für die Eheschließung verlängert werden oder muss sie dann wirklich ausreisen und wir müssen die sache anders angehen.

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von trixie am 26.05.2008 um 15:44:13
@ streets

Möglich ist oft mehr als man glaubt. Sollte es vom Zeitpunkt her knapp werden, empfiehlt es sich rechtzeitig mit der ABH Kontakt aufzunehmen und ihnen euer Vorhaben zu schildern.

trixie

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von streets am 26.05.2008 um 15:48:08
also hat es keine Vorteile das Estland jetzt zur EU gehört man brauch trotzdem noch eine AE?

Titel: Re: Was für Unterlagen brauch man für Eheschließung
Beitrag von trixie am 26.05.2008 um 16:04:31
Sie hätte einen Anspruch auf eine Freizügigkeitsbescheinigung. Der LU müßte aber trotzdem gesichert sein.

Ich sehe in euerem Fall nicht unbedingt einen Vorteil. Aber vielleicht meldet sich noch ein Freizügigkeitsexperte.

trixie

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