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Beitrag begonnen von makavali am 24.03.2008 um 23:59:02

Titel: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 24.03.2008 um 23:59:02
hallo
also ich habe seit einem jahr eine beziehung mit einer rumänin
ich habe nun eine wohnugn, sie wird zu mir kommen
nun wollte ich fragen wie das mit dem aufenthalt von rumänen ist.
rumänien ist ja EU mitglied kann sie dann länger als 3 monate da bleiben??
ich weis das sie kein einreisevisum braucht.
wie ist das nun? was muss ich machen das sie länger hier bleiben kann?
danke für eure infos

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von wolbe am 25.03.2008 um 08:26:17
Hallo,

deine Freundin darf länger als 3 Monate in Deutschland bleiben, wenn Sie Freizügigkeit genießt. Wann dies der Fall ist, kannst du in § 2 Abs. 2 FreizügG sehen

Zitat:
§ 2 Abs. 2 FreizügG
(2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:
1. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,
2. Unionsbürger, wenn sie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind (niedergelassene selbständige Erwerbstätige),
3. Unionsbürger, die, ohne sich niederzulassen, als selbständige Erwerbstätige
Dienstleistungen im Sinne des Artikels 50 des Vertrages zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft erbringen wollen (Erbringer von Dienstleistungen), wenn sie zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt sind,
4. Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen,
5. nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des § 4,
6. Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4,
7. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.


Gruß Wolfgang

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 25.03.2008 um 13:08:41
hmmm
also wenn sie sich eine arbeit sucht und dies innerhalb 3 monate macht und dann eine hat kann sie länger hier bleiben??
und wenn sie nicht innerhalb 3 monate was gefunden hat?

und sie braucht auch kein visum oder zur einreise

wie ist das wenn ich ihr den lebensunterhalt sicher??
die von der ausländerbehörde haben gesagte wenn ich ihr den lebensunterhalt sicher kann kann sie länger als 3 monate hier bleiben, für wie langer länger??

und was beudeutet das
nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des § 4,
ich weis net was da im §4 steht

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von schweitzer am 25.03.2008 um 13:20:53

makavali schrieb am 25.03.2008 um 13:08:41:
ich weis net was da im §4 steht  


Da steht dieses (findet man hier im Forum unter dem Button "Gesetze" und dann unter FreizügG ):


Zitat:
§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und die Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.


Alles in allem - Deine Freundin kann sich hier auch länger als drei Monate aufhalten - wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt - woher sie die Existenzmittel hat, ist sekundär (illegales selbstverständlich ausgenommen) - Sie könnte sich auch eine Freizügigkeitsbescheinigung von der ABH austellen lassen.

Beachte aber bitte, dass sie als Rumänin (Neu-EUle) nur eingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit genießt. Für eine unselbständige Tätigkeit bräuchte sie eine Arbeitserlaubnis EU, die sie von der Arbeitsagentur nur bekommen würde, wenn sie ein konkretes Arbeitsangebot nachweisen kann und dafür kein Bevorrechtigter (Deutscher) zur Verfügung steht. (d.ah. nach Vorrangprüfung) - Dies wäre anders, wenn ihr verheiratet wärt und auch, wenn sie (ohne Heirat) bereits mindestens 12 Monate in Deutschland unselbständig gearbeitet hätte.

Selbständig arbeiten dürfte sie sofort und ohne Arbeitsgenehmigung.

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von schweitzer am 25.03.2008 um 16:13:46

schweitzer schrieb am 25.03.2008 um 13:20:53:
Alles in allem - Deine Freundin kann sich hier auch länger als drei Monate aufhalten - wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt


Ich zitiere mich mit Bezug auf die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen nach einem Hinweis einer sehr positiv neugierigen userein mal selber und frage im Interesse von ihr von makavali (TS) und im eigenen Interesse mal die Experten hier:

Wie wird eigentlich konkret in der Verwaltungspraxis geprüft, ob ausreichende Existenzmittel vorliegen? Was sind die Kriterien allgemein, und was gilt für den konkreten Fall in diesem thread hier? Oder ist es, flapsig ausgedrückt, okay, solange keine Sozialleistungen beantragt werden? Die VAH des BMI sind in diesem Sinne nicht ergiebig ...

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 25.03.2008 um 23:45:45
ok
also wenn ich nun den lebensunterhalt sicher und wir eine krankenversicherung machen so eine reisekrankenversichrung dann kann sie länger als 3 monate hier bleiben??
auch wenn sie keine arbeit hat?? oder muss sie sich innerhalb eine arbeit suchen??
wie lange länger kann sie hier bleiben wenn wir die zwei sachen habe???

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von lifeart am 27.03.2008 um 15:49:45
Reise-KV ist wohl nicht ausreichend, das müsste dann schon eine gesetzliche oder private KV sein.
Solange der Lebensunterhalt gesichert ist (auf legale Art), und obiges beherzigt wird, kann sie so lange bleiben wie sie will.
Sie muss nicht arbeiten, kann aber selbständig arbeiten und später dann auch als Arbeitnehmerin arbeiten

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 27.03.2008 um 21:17:04
ok auf legale art heisst??
wenn ich meine lohnabrechnung vorzeige?? reicht das??
und auf wa skomtm es an??
bestimme einkünfte oder auf was??
oder was muss ich alles machen??

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von wolbe am 28.03.2008 um 08:37:22

makavali schrieb am 27.03.2008 um 21:17:04:
ok auf legale art heisst??  

Arbeiten mit Arbeitserlaubnis-EU. Diese Arbeitserlaubnis wird von der Agentur für Arbeit erteilt.


makavali schrieb am 27.03.2008 um 21:17:04:
und auf wa skomtm es an??  

Es muss ein Einkommen vorhanden sein, aufgrund welchem der Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel (SGB II) gesichert werden kann.


makavali schrieb am 27.03.2008 um 21:17:04:
wenn ich meine lohnabrechnung vorzeige?? reicht das??  

Bei einem Status der Nichterwerbstätigen wird dies nicht reichen, da deine Freundin ja nicht über dein Einkommen verfügen darf und du ihr gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet bist. Hier wird evtl eine Verpflichtungserklärung durch die ABH verlangt (hier gehen aber die Meinungen auseinander, ob diese im Rahmen der Freizügigkeitsregelungen überhaupt möglich ist). Daher würde ich dir in diesem Punkt empfehlen, mal mit deiner ABH Rücksprache halten.
Außerdem muss bei der Freizügigkeit als Nichterwerbstätige auch der Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein.

Gruß Wolfgang

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 28.03.2008 um 13:36:08
ja ich werde eine Verpflichtungserklärung machen wenn das nötig ist davon hab ich auch gehört

also wenn ich das alles so machen
ich sichere ihr den lebensunterhalt mit Verpflichtungserklärung solange sie eine arbeit hat
ich schliesse eine KV ab privat oder wenns gesetzlich geht
und später wenns sie arbeit hat dann eine arbeitserlaubniss
das alles muss ich machen??
aber z.b. wenn sie jetzt da ist und ich ihr den lebensunterhalt erst mal versicher kann sie auch ohne arbeit länger hier bleiben??

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von wolbe am 30.03.2008 um 15:45:40

makavali schrieb am 28.03.2008 um 13:36:08:
ich sichere ihr den lebensunterhalt mit Verpflichtungserklärung solange sie eine arbeit hat  

Ich denke mal, du meinst, solange sie keine Arbeit hat.


makavali schrieb am 28.03.2008 um 13:36:08:
ich sichere ihr den lebensunterhalt mit Verpflichtungserklärung solange sie eine arbeit hat
ich schliesse eine KV ab privat oder wenns gesetzlich geht  


makavali schrieb am 28.03.2008 um 13:36:08:
aber z.b. wenn sie jetzt da ist und ich ihr den lebensunterhalt erst mal versicher kann sie auch ohne arbeit länger hier bleiben

Dann sind die Voraussetzungen für die Frezügigkeit als Nichterwerbstätige erfüllt und sie darf auch ohne eigene Arbeit länger in D bleiben.


makavali schrieb am 28.03.2008 um 13:36:08:
und später wenns sie arbeit hat dann eine arbeitserlaubniss  

Wenn sie eine Arbeit findet, müsst ihr euch an die Agentur für Arbeit wenden, damit diese eine Arbeitserlaubnis erteilen.

Gruß Wolfgang

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von gc am 30.03.2008 um 17:10:34

makavali schrieb am 27.03.2008 um 21:17:04:
wenn ich meine lohnabrechnung vorzeige?? reicht das??
und auf wa skomtm es an??
bestimme einkünfte oder auf was??


Das Gesetz fordert hier keine festen Beträge. Als Anhaltspunkt gilt: Euer Bedarf in Höhe des ALG II sollte abgedeckt sein, d.h. ein Nettoeinkommen von 2 x 313 € + Kosten der Wohnung (Miete) + Krankenversicherung.

Schwierig da nicht ganz billig ist (solange Ihr nicht heiratet, oder deine Freundin hier eine Ausbildung macht) ist die Krankenversicherung. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV besteht ggf. aufgrund der Vorversicherungszeiten in Rumänien, § 9 SGB V i.V.m. Art 9 Abs. 2 EG VO 1408/71.

Wenn sie einen mindestens 400 € Job (auch selbständig) findet ist sie freizügigkeitsberechtigt als Selbständige oder Arbeitnehmerin und könnte dann ggf. auch ergänzend ALG II (einschl. Krankenversicherung) erhalten. Eine Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmerin zu bekommen ist aber vorerst sehr schwierig (solange Ihr nicht heiratet).

gc

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 31.03.2008 um 00:06:54

gc schrieb am 30.03.2008 um 17:10:34:
Wenn sie einen mindestens 400 € Job (auch selbständig) findet ist sie freizügigkeitsberechtigt als Selbständige oder Arbeitnehmerin und könnte dann ggf. auch ergänzend ALG II (einschl. Krankenversicherung) erhalten. Eine Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmerin zu bekommen ist aber vorerst sehr schwierig (solange Ihr nicht heiratet).

gc


warum ist das schwierig??

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von schweitzer am 31.03.2008 um 08:03:28

makavali schrieb am 31.03.2008 um 00:06:54:
warum ist das schwierig??


Weil Staatsangehörige aus den Neu-EU-Ländern hinsichtlich Arbeitsmarktzugang zunächst nur eingeschränkte Freizügigkeit genießen. - (Ich hatte darauf in meiner Antwort #3 hier schon hingewiesen!)

Das heißt - für eine unselbständige Erwerbstätigkeit muss eine Arbeitserluabnis - EU bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Die gibt es aber nur, wenn ein konkretes Arbeitsangebot vorgelegt wird nach etwa vier - sechswöchiger Vorrang- und Lohnprüfung durch die Arbeitsverwaltung und, wenn nach dieser Prüfung feststeht, dass kein Bevorrechtigter (Deutscher) für diese konkret vorgelegte Jobangebot zur Verfügung steht bzw. vermittelt werden kann und die Lohnzahlungen/Urlaubsregelungen branchenüblich sind, wir sie die Erlaubnis auch wirklich bekommen. - Ansonsten heißt es weitersuchen. -

Erst nach mindestens 12monatiger unselbständiger Erwerbstätigkeit, könnte sie dann die Arbeitsberechtigung-EU beantragen und erhalten - damit dürfte sie dann ohne weitere Vorrang- und Lohnprüfung jeden weiteren Job annehmen.

Im Falle der Heirat mit einem Deutschen hätte sich nach der Eheschließung uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 31.03.2008 um 20:45:11
also so gesagt
sie sucht eine arbeit die sie bekommt vom arbeitgeber her
aber das arbeitsamt sagt dann, danke für ihre suiche wir geben die stelle einem deutschen tschüss
so ist das wenn ich das versteh
man man gibts doch net

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von schweitzer am 01.04.2008 um 07:19:34

makavali schrieb am 31.03.2008 um 20:45:11:
aber das arbeitsamt sagt dann, danke für ihre suiche wir geben die stelle einem deutschen tschüss
so ist das wenn ich das versteh
man man gibts doch net


Doch, genauso kann es passieren - und insbesondere für EU - Bürger aus Rumänien und Bulgarien wird sich an der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland in den nächsten Jahren auch nichts ändern.

Eine bessere Chance hätte Deine Freundin nur, wenn sie eine ingenieurswissenschaftliche Universitäts- oder Fachhochschulausbildung mit Schwerpunkt auf dem Gebiet des Maschinen- und Fahrzeugbaus oder der Elektrotechnik oder eine vergleichbare Qualifikation besäße. - Dann file sie unter die vergünstigenden Regelungen der Hochschulabsolventenzugangsverordnung. - Auch eine Tätigkeit in einem Bereich, den Deutsche in der Regel nicht adäquat ausüben können (z.B. in einem Restaurant für rumänische /Balkanspezialitäten), könnte leichter genehmigt werden ...

Aber insgesamt ist und bleibt die Ausgangssituation schwierig.

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von gc am 01.04.2008 um 12:00:38

makavali schrieb am 31.03.2008 um 20:45:11:
also so gesagt
sie sucht eine arbeit die sie bekommt vom arbeitgeber her
aber das arbeitsamt sagt dann, danke für ihre suiche wir geben die stelle einem deutschen tschüss
so ist das wenn ich das versteh
man man gibts doch net


So ist es aber in den Beitrittsverträgen mit den neuen EU-Ländern geregelt,
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Beitrittsakte_Uebergangsregelung.pdf

Wenn ihr das verhindern wollt, müsst Ihr eben heiraten.

gc

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Sondra am 01.04.2008 um 15:11:54

makavali schrieb am 28.03.2008 um 13:36:08:
schliesse eine KV ab privat

Nun - ich weiß nicht welchen Hintergrund deine Freundin hat, aber wenn sie in Rumänien während der letzten 5 Jahren versichert war, bekommt sie auf Antrag das European Health Insurance Card. Nähere Informationen für deine Freundin (weil auf Rumänisch) findest du hier und hier (hier kann sie gleich online den Antrag stellen. Also - sollte sie bereits in R versichert sein, sollte sie sich vor der Reise nach hierher bei ihrer zuständigen Bezirksversicherung beraten lassen. Der Versicherungsschutz auf dieser Grundlage ist für 6 Monaten gewährt (mit denselben Einschränkungen wie in Zielland üblich - z.B. die 10 € Praxisgebühr in D müsste sie dann auch entrichten). In den 6 Monaten könntet und solltet ihr eine Lösung finden.

Je nach dem, was deine Freundin gelernt hat und kann, kann sie auch als Selbständige hier arbeiten - z.B. Nageldesign, Haushaltshilfe, Wasch- und Bügelservice, etc.pp.

* blaue Schrift anklicken = Links

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 01.04.2008 um 17:38:40
ich hätt da noch eine frage
wenn wir zur ausländerbehörde gehe und die fagen aus welchen zwech ist sie hier was soll ich sagen
zum arbeiten oder weil sie will ja auch arbeiten
oder muss man schon richtig was anderes sagen??


Titel: Aufenthalt einer Rumänin in Deutschland
Beitrag von trixie am 01.04.2008 um 17:46:08

makavali schrieb am 01.04.2008 um 17:38:40:
aus welchen zwech ist sie hier was soll ich sagen  

Ganz einfach die Wahrheit.  ;)
Das dürfte doch kein Problem sein, oder?

trixie


Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von gc am 01.04.2008 um 19:54:48

makavali schrieb am 01.04.2008 um 17:38:40:
ich hätt da noch eine frage
wenn wir zur ausländerbehörde gehe und die fagen aus welchen zwech ist sie hier was soll ich sagen
zum arbeiten oder weil sie will ja auch arbeiten
oder muss man schon richtig was anderes sagen??


Die Freizügigkeitsbescheinigung gibts normalerweise auch bei der Meldebehörde.

Als Zweck könnte "Arbeitsuche" angegeben werden, § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU. Unter Umständen wollen sie dann aber einen Nachweis der Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsagentur (!) (nicht bei der ARGE, denn ALG II dürfte hier nicht gehen, Ausschluss wegen Aufenthaltsrechts allein zur Arbeitsuche, § 7 Abs. 1 SGB II).

Oder aber "nicht Erwerbstätige", was voraussetzt das Du für sie finanziell aufkommen kannst (ergo ebenfalls kein ALG II), § 4 FreizügG/EU.

Für die ersten 3 Monate braucht sie gar keine Begründung, "bedingungsloses Aufenthaltsrecht", § 2 Abs. 5 FreizügG/E.

gc

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 01.04.2008 um 20:23:22
danke für eure infos
wenn sie jetzt z.b. am 1.april da ist dann das bedingungsloses Aufenthaltsrecht bis zum 30.juni
soll ich dann zur behörde gehen??
oder gleich in der ersten woche alles erledigen
und woher wollen die behörden wissen wann sie eingereist ist
ist das irgendwo vermerkt, vielleicht an der grenze oder wie geht das??

Titel: Aufenthalt einer Rumänin in Deutschland
Beitrag von trixie am 01.04.2008 um 20:36:20

makavali schrieb am 01.04.2008 um 20:23:22:
ist das irgendwo vermerkt, vielleicht an der grenze oder wie geht das??


Jemand der länger als zwei Monate am gleichen Ort wohnt, ist beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

trixie

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 02.04.2008 um 17:55:38
ja ok
aber wenn jemand schon 3 jahre hier ist aber dann erst sich anmeldet
darum frag ich ja ob gleich bei einreise was vermerkt wird

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von trixie am 02.04.2008 um 18:11:19

makavali schrieb am 02.04.2008 um 17:55:38:
aber wenn jemand schon 3 jahre hier ist aber dann erst sich anmeldet  

Behörden habe andere Möglichkeiten, illegalen Aufenthalt herauszufinden. Und wenn die Sache nach Unwahrheit stinkt, dann wissen die Nachbarn sicherlich, ob die Person erst gestern gekommen ist, oder schon jahrelang in Deutschland ist.  ;)

Mag vielleicht auf den ersten Augenblick nicht sofort auffallen. Aber durch Kommisar Zufall haben sie dich dann auch am A.....

trixie

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 02.04.2008 um 19:12:19

trixie schrieb am 02.04.2008 um 18:11:19:

Mag vielleicht auf den ersten Augenblick nicht sofort auffallen. Aber durch Kommisar Zufall haben sie dich dann auch am A.....

trixie


warum mich hab ich was gesagt ich frag nur

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Mick am 02.04.2008 um 21:15:02

gc schrieb am 01.04.2008 um 19:54:48:
Die Freizügigkeitsbescheinigung gibts normalerweise auch bei der Meldebehörde.

Hi,
das ist mir neu. So würde § 5 Abs. 3 FreizügG/EU
auch keinen Sinn machen:

Zitat:
(3) Die zuständige Ausländerbehörde kann verlangen, dass die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 drei Monate nach der Einreise glaubhaft gemacht werden. Für die Glaubhaftmachung erforderliche Angaben und Nachweise können von der zuständigen Meldebehörde bei der meldebehördlichen Anmeldung entgegengenommen werden. Diese leitet die Angaben und Nachweise an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung oder Nutzung durch die Meldebehörde erfolgt nicht.



trixie schrieb am 01.04.2008 um 20:36:20:
Jemand der länger als zwei Monate am gleichen Ort wohnt, ist beim Einwohnermeldeamt anzumelden.  

Das gilt nur für Besucher. Ansonsten gilt in
der Regel: Anmeldung innerhalb einer Woche.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von trixie am 03.04.2008 um 00:48:48

Mick schrieb am 02.04.2008 um 21:15:02:
Das gilt nur für Besucher

Die ersten drei Monate dürften sich von einem Besucher kaum unterscheiden, wenn man sich erst im Laufe dieser Zeit dazu entschließt, seine Freizügigkeit in Anspruch zu nehmen.  ;)


Zitat:
das ist mir neu. So würde § 5 Abs. 3 FreizügG/EU
auch keinen Sinn machen:

Dazu hat muleta früher schon einmal geschrieben, dass im das bei seiner Meldebehörde auch so bekannt ist.

trixie

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von gc am 03.04.2008 um 19:45:45

Mick schrieb am 02.04.2008 um 21:15:02:
Hi,
das ist mir neu. So würde § 5 Abs. 3 FreizügG/EU
auch keinen Sinn machen:


Danke für den Hinweis. Demnach erfolgt auf jeden Fall die Antragstellung bei der Meldebehörde.

Wer die Bescheinigung ausstellt regelt § 5 m.E. nicht ausdrücklich, dies dürfte nach Landesrecht regelbar sein. Geregelt ist in § 5 m.E. nur, dass die Meldebehörde alle Unterlagen an die ABH weiterleitet und dass dort die Akten geführt werden. Ggf. stellt dann die ABH die Bescheinigung aus und auf dem Postweg zu.

Durch die Antragstellung bei der Meldebehörde soll der häufig zeitaufwändige Weg zur ABH in der Regel überflüssig werden (BT-DRs. 15/420, 104).

Zumindest in Berlin stellen die Bürgerämter im Regelfall im Rahmen der melderechtlichen Anmeldung auch sogleich die Freizügigkeitsbescheinigung aus, vgl. VAH Berlin (Ausnahme: Aufenthaltsrecht nur zur Arbeitssuche).

gc

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Chris01 am 16.05.2008 um 13:52:52
Hallo,

Ihr scheint die gleichen Probleme zu haben wie wir. Würde mich mal interessieren wie es bei Euch weitergegangen ist. Vielleicht könnte auch ein Telefongespräch zustande kommen.
Würde mich auf jeden Fall sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Chris

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 21.05.2008 um 14:31:11
danke für die ganzen infos
ich hab angst davor wenn ich zur ABH gehe und sagen meine freundin ist mein lebenspartner und wir möchten zusammen in deutschland leben sie kommt aus rumänien
und das die dann sagen nein und sie muss gleich ausreisen, das ist meine angst
geht das?? können die sagen so schnell das sie ausreisen muss??
was wären so die gründe?

spätestens bis wann muss ich zur ABH gehen?? und was alles brauch ich dann??

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 23.05.2008 um 12:43:59
kann da was schiefgehen
bitte sagt mir auf was ich besonderst achten muss das sie hier bleibt und sie eine erlaubnis bekommt

wo beantrage ich eien KV, ist die zwingend notwendig??

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von trixie am 23.05.2008 um 13:19:54

makavali schrieb am 23.05.2008 um 12:43:59:
kann da was schiefgehen  

Da keiner von uns hier über den Antrag entscheidet, kann man dir keine absolute Antwort geben.


Zitat:
wo beantrage ich eien KV, ist die zwingend notwendig??

Ich würde vorschlagen bei einer Krankenkasse oder willst du diese beim Bäcker (obwohl, meiner betreibt nebenbei eine Versicherungsagentur) beantragen?  ;D

Man nehme sich ein Telefonbuch oder auch das Internet und suche ein bisschen und man sogar sehr schnell auch sehr fündig. ;)


makavali schrieb am 23.05.2008 um 12:43:59:
bitte sagt mir auf was ich besonderst achten muss das sie hier bleibt und sie eine erlaubnis bekommt

Wenn deine Freundin nicht in die Gänge kommt, passiert erst einmal gar nichts, außer dass die Sache nur noch schwieriger wird.

trixie

P.S.: Wenn du dir nochmals den - mittlerweile ewig lang gewordenen - Fred durchliest, wirst du feststellen, dass deine Fragen bestens beantwortet sind.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 23.05.2008 um 13:35:56
ich meinte bei welcher KV vielleicht könnt ihr mir eine gute nennen

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Ralf am 23.05.2008 um 14:00:08
@all: Keine Firmennamen hier!

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 24.05.2008 um 13:42:34

trixie schrieb am 23.05.2008 um 13:19:54:

Da keiner von uns hier über den Antrag entscheidet, kann man dir keine absolute Antwort geben.



ich wollt keine 100 % antowrt und was ihr meint o was schiefgehen könnte

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 29.05.2008 um 17:49:59
hallo nochmal
ich weis nicht ganz wie ich das mit der KV machen soll
kann ich meine freundin bei meiner KV mit versichern oder muss ich für sie eine eigene KV beantragen weil das schon teuer ist
ich weis wenn wir eine ehe hätten wär das kein problem aber wie ist das jetzt?
so als lebenspartner geht das net, muss das eingetragen sein??
kann mir da jemand helfen??
danke

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von trixie am 29.05.2008 um 18:11:06

makavali schrieb am 29.05.2008 um 17:49:59:
kann ich meine freundin bei meiner KV mit versichern  

Nein!


makavali schrieb am 29.05.2008 um 17:49:59:
muss ich für sie eine eigene KV beantragen  

So ist es!


makavali schrieb am 29.05.2008 um 17:49:59:
weil das schon teuer ist  

Alles hat seinen Preis. Umsonst gibt's Frauen eben doch nicht. ;)

trixie

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 29.05.2008 um 19:17:28
sind PKV billiger?? und kann ich so eine abschliessen für meien freundin

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von trixie am 29.05.2008 um 19:25:24

makavali schrieb am 29.05.2008 um 19:17:28:
sind PKV billiger??  

Du bist hier in einem Ausländer- und in keinem Versicherungsforum.

Man frage bei diversen KV-Gesellschaften an, schildere den genauen Sachverhalt und lasse sich die entsprechenden Angebote zusenden, faxen oder mailen. Man prüfe nicht nur den monatlichen Beitrag, sondern auch die Leistung. Zur Not suche man sich dann noch ein entsprechendes sachkundiges Forum und man ist bestens informiert. Nach der Auswahl der KV gibt es nur den Antrag zu unterschreiben und die Beitragszahlungen nicht zu vergessen.

Themenstart 24.03.2008 bis heute hätte man sich schon längst informieren und die Dinge klären können. ;)

trixie

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 06.06.2008 um 14:30:43
wenn wir bei der ABH als Grund für den Aufenthalt Arbeitssuchend angeben müsste sie das auch sofort eien KV haben?

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von trixie am 06.06.2008 um 14:40:44

makavali schrieb am 06.06.2008 um 14:30:43:
wenn wir bei der ABH als Grund für den Aufenthalt Arbeitssuchend angeben müsste sie das auch sofort eien KV haben?  


Das Abschließen einer KV dürfte nicht das Problem sein, sondern sie muss auch bezahlt werden.
Oder was hast du mit deiner Frage gemeint?

trixie

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Ralf am 07.06.2008 um 21:29:03

makavali schrieb am 29.05.2008 um 17:49:59:
so als lebenspartner geht das net, muss das eingetragen sein??  

Eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" ist ja nun doch
etwas ganz anderes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von makavali am 08.06.2008 um 20:02:38
eine KV kann man doch nur abschliessen wenn man auch eine aufenthaltserlubis hat oder

ich hät da noch ne frage ich habe eine befristeten vertrag
bei einem anderem paar war das erst mal ein problem, der mann müsste unbefristet haben
so hab ich das gelesen bei nem anderem forum
stimmt das
später hat die dame dann gemeint das sie doch eine erlaubnis bekommen hat

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