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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Antrag auf Befristung wurde nicht bearbeitet
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Beitrag begonnen von sandy33 am 22.03.2008 um 13:27:53

Titel: Antrag auf Befristung wurde nicht bearbeitet
Beitrag von sandy33 am 22.03.2008 um 13:27:53
Hallo zusammen und frohe Ostern.
Ich habe folgende Frage, im Februar wurde von unserem Anwalt die Befristung und Mitteilung der Abschiebekosten bei der Ausländerbehörde beantragt.
Heute erhiet ich Post vom Anwalt, dieser war bei der Ausländerbehörde und hat dort vorgesprochen und musste da erfahren das dieser Fall immer noch nicht bearbeitet wurde, obwohl man vor 2 Wochen am Telefon sagte die Abschiebekosten wurden beim Bundesgrenzschutz angefragt. Leider war das wie sich jetzt herrausstellt doch nicht der Fall.
Jetzt meine Frage, gibt es eine Frist die man der Ausländerbehörde stellen kann wo die Sachen bearbeitet werden sollen?
Es kann nicht sein das der Antrag noch immer nicht bearbeitet wurde und uns falsche Auskünft gegeben werde, so kommen wir leider nicht weiter.
Um Antwort wäre ich sehr dankbar.
FROHE OSTERN :)

Titel: Re: Antrag auf Befristung wurde nicht bearbeitet
Beitrag von maki am 22.03.2008 um 13:33:30
Möglich wäre eine Beschwerde wenn ihr 3 Monate nichts hört und sonst auch nix passiert.

Ob es der Sache hilft und sie beschleunigt ist eine andere Frage...

Titel: Re: Antrag auf Befristung wurde nicht bearbeitet
Beitrag von wolbe am 22.03.2008 um 23:07:40
Hallo Sandy,

an einer Abschiebung sind neben der ABH immer noch viele andere öffentliche Stellen beteiligt (z.B. Bundespolizei bei Begleitung, Polizei der Länder usw.). Diese Stellen senden nicht immer direkt nach der Abschiebung eine Aufstellung der dort entstandenen Kosten. Also muss die ABH diese Kostenaufstellung anfordern, sobald diese benötigt wird. We schnell die andere Stelle der ABH die Kostenaufstellung übermittelt, kann natürlich von der ABH nur geschätzt werden. Die ABH hat auch keinen einfluss darauf, wie schnell diese Kostenaufstellung bei ihr eingeht.

Wenn es länger dauert, als zunächst "versprochen" muss es nicht immer Schuld der ABH sein.


sandy33 schrieb am 22.03.2008 um 13:27:53:
Jetzt meine Frage, gibt es eine Frist die man der Ausländerbehörde stellen kann wo die Sachen bearbeitet werden sollen

Nein gibt es nicht. Wenn gar nichts passiert kann man aber nach einer angemessenen Zeit evtl. Untätigkeitsklage einreicht. Hierüber solltest du dich aber bei deinem Anwalt beraten lassen.

Ansonsten wäre mein Rat, immer mal bei der ABH mündlich und schriftlich nachfragen, warum die Kostenaufstellung noch nicht erfolgt ist.

Gruß Wolfgang

Titel: Re: Antrag auf Befristung wurde nicht bearbeitet
Beitrag von Ulf am 01.04.2008 um 13:53:42

sandy33 schrieb am 22.03.2008 um 13:27:53:
Es kann nicht sein das der Antrag noch immer nicht bearbeitet wurde und uns falsche Auskünft gegeben werde, so kommen wir leider nicht weiter.


Zunächst mit der vorhandenen Vollmacht Akteneinsicht beantragen.

Gruß, ULF

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