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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Aufhebung Einreisesperre dann FZF möglich ?
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Beitrag begonnen von sandy33 am 20.03.2008 um 12:53:29

Titel: Aufhebung Einreisesperre dann FZF möglich ?
Beitrag von sandy33 am 20.03.2008 um 12:53:29
Hallo,
ich beschäftige mich schon seit Wochen mit dem Thema Einreisesperre und irgendwie liest man immer etwas anderes.

Mein Freund würde 2001 abgeschoben, er hat jetzt die Abschiebekostenbeantragt und nach Bezahlung wird uns wohl die Einreisesperre mitgeteilt, wir wollen aber bald heiraten und können danach die Sperre runtersetzten lassen wegen Familienzusammenführung, soweit habe ich das verstanden.
Jetzt habe ich aber schon zweimal gelesen das die Einreisesperre angeblich wenn die in unserem Fall 5 Jahre betragen würde ab Zeitpunkt der Ausreise also 2001 bis demnach 2006 gelten würde und er praktisch wenn er jetzt sein Visum kriegen würde sofort wieder einreisen dürfte? Stimmt das??

Titel: Re: Aufhebung Einreisesperre dann FZF möglich ?
Beitrag von schweitzer am 20.03.2008 um 14:04:14
Hallo sandy,

irgendwie klingts ein bisserl durcheinander, was Du da postest :


sandy33 schrieb am 20.03.2008 um 12:53:29:
Mein Freund würde 2001 abgeschoben, er hat jetzt die Abschiebekostenbeantragt und nach Bezahlung wird uns wohl die Einreisesperre mitgeteilt, wir wollen aber bald heiraten und können danach die Sperre runtersetzten lassen wegen Familienzusammenführung, soweit habe ich das verstanden.  


Ich versuche mal etwas Klärendes in Kurzform, ja?!:

Also, Dein Freund wurde abgeschoben - Folge: lebenslange Einreisesperre. - Das ist immer so - es gibt keine von vornherein befristete Einreiseperre nach einer erfolgten Abscjiebung!

Nun hat er angefragt wie hoch die Abschiebekosten sind, bezahlt und möchte die Befristung seiner Einreisesperre. Wenn er das nicht weiter begründet hmm, dann kann es (je nach "Vorgeschichte") sein, dass man z.B. nach Bezahlung beispielsweise sagt: Die Einreisesperre wird nun bis 30.06.2010 befristet. - Wenn Ihr aber schon wisst, dass ihr bald heiraten wollt, könnte und sollte er das bei zur Begründung seines Befristungsantrages auch schon vortragen, weil dann beispielsweise nur bis zum, 30.06.2008 befristet wird.

Wenn nun allerdings, um beim ersten Beispiel zu bleiben, die Befristung bis zum 30.06.2010 bereits erfolgt ist und ihr heiratet zwischenzeitlich (z.B. in seinem Herkunftsland) oder der Heiratswunsch ist erst nach der Befristung entstanden bzw. konnte bei der Entscheidung über die Befristung (noch) nicht berücksichtigt werden, dann könnte man unter Vortrag neuen Sachverhalts - so wie Du das angedeutet hast -  die Verkürzung der ursprünglich festgelegten Frist der Einreisesperre beantragen.

Das kann und wird dann allerdings auch wieder etwas dauern ...

Ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht selbst verheddert, und Dir ist das Ganze ein wenig klarer geworden.

In diesem Sinne freundliche Grüße und viel Erfolg!


=schweitzer=

Titel: Re: Aufhebung Einreisesperre dann FZF möglich ?
Beitrag von sandy33 am 20.03.2008 um 14:27:44
Hallo, danke für die Antwort, ich habe meinen ausführlichen Fall schon mal vor ein paar Tagen reingestellt, bin aber auf das Thema Einreisesperre nicht so eingegangen da unser Anwalt uns dazu nie etwas gesagt hat und ich jetzt doch ziemlich unsicher war was auf uns zukommt habe ich jetzt mal überall in die einzelnen Fälle geschaut aber immer kam es zu unterschiedlichen Aussagen und das verunsichert mich natürlich sehr.
Mal liest man das man mit einer Einreisesperre Haftstrafe mal 2 rechnen muss,
mal liesst man das wenn man wie in unserem Fall 2001 abgeschoben wurde die jetzigen 7 Jahre der abwesenheit aus D mit angerechnet werden bei der Einreisesperre..... alles etwas verwirrend.
Also unser Fall ist er wurde 2001 abgeschoben hat eine Haftstrafe von 2 mal 15 Monaten bekommen und in D voll abgesessen und wir wollen im Sommer in der Türkei heiraten und danach so schnell wie möglich versuchen das er nach Deutschland kann, aber uns ist die dauer der Einreisesperre nicht klar.

Titel: Re: Aufhebung Einreisesperre dann FZF möglich ?
Beitrag von wolbe am 20.03.2008 um 14:39:11

sandy33 schrieb am 20.03.2008 um 14:27:44:
aber uns ist die dauer der Einreisesperre nicht klar


Hallo Sandy,

die Dauer der Einreisesperre kann euch auch nicht klar sein, da es dazu (jedenfalls in den meisten Bundesländern) keine verbindlichen Regelungen gibt. Die letztendliche Dauer der Einreisesperre liegt im Allgemeinen im Ermessen der zuständigen ABH.

Bei der Bemessung der Sperrwirkung ist den besonderheiten des Einzelfalles Rechnung zu tragen (z.B. wenn du die deutsche StA hast). Die Befristung der Einreisesperre soll aber in der Regel auch davon abhängig gemacht werden, dass die Abschiebekosten erstattet wurden.

Zur voraussichtliche Dauer der Einreisesperre kann daher nur die zuständige ABH Auskunft geben. Daher müsstest du das mit der ABH abklären, welche deinen Freund abgeschoben hat (diese dürfte im Regelfall auch für die Befristungsentscheidung zustöndig sein).

Gruß
Wolfgang

Titel: Re: Aufhebung Einreisesperre dann FZF möglich ?
Beitrag von schweitzer am 20.03.2008 um 14:43:14

sandy33 schrieb am 20.03.2008 um 14:27:44:
aber uns ist die dauer der Einreisesperre nicht klar.


Wie gesagt, die ist zunächst IMMER unbefristet!!! -

Welche Frist am Ende (nach entsprechender Antragstellung, Zahlung der Abschiebekosten und Begründung) festgelegt wird ist einzelfallabhängig - ich kenne keine "Formeln" mit denen man das berechnen kann.  In Eurem Fall wird man bei der Befristung abwägen müssen - Schutz der Familie nach der Heirat einerseits / Gewähr für künftig straffreies und gesetzestreues Verhalten bei Deinem Mann andererseits - usw.

Ich kenne keinen (auch keinen Anwalt), der Dir sicher sagen könnte, bis wann nun in Eurem Fall konkret befristet werden wird.

=schweitzer=

Titel: Re: Aufhebung Einreisesperre dann FZF möglich ?
Beitrag von sandy33 am 20.03.2008 um 14:48:02
Also daher die vielen unterschiedlichen Aussagen.
Ich bin D und komme aus NRW. AHB ist auch in NRW die für ihn zustänig ist.
Die Abschiebekosten werden uns wohl die Tage mitgeteilt und wir sind bereit diese auch direkt zu bezahlen.
Wäre es also sinnvoll nach der Bezahlung direkt bei der AHB zu sagen das wir im Sommer heiraten wollen und das es direkt mit im Antrag berücksichtigt werden soll oder lieber warten und nach der Heirat die Unterlagen einreichen und einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Titel: Re: Aufhebung Einreisesperre dann FZF möglich ?
Beitrag von thom am 20.03.2008 um 15:02:47
Auch wenn die Länder verschieden verfahren, grundsätzlich kann man sich zu Fragen der Befristung etc. an den Vorläufigen Anwendungshinweisen der Berliner ABHab Seite 67 recht gut orientieren.

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