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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
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Beitrag begonnen von september am 20.03.2008 um 09:42:02

Titel: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von september am 20.03.2008 um 09:42:02
hallo, mein Freund kommt aus Algerien und ist vor 3 Jahren schomn mal in Deutschland gewesen er hatte einen Asylantrag gestellt und der wurde nicht genehmigt da wurde er Abgeschoben --- wir sind jetzt dabei die Papiere für die Heirat zu machen aber ich habe das Gefühl das wegen der Abschiebung vor fast 3 Jahren noch irgendwas auf und zukommt mit dem wir nicht gerechnet haben. Darf er überhaupt wieder nach Deutschland einreisen ??
Ich wäre für ein bisschen Hilfe sehr Dankbar

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von Mikael321 am 20.03.2008 um 09:46:31

september schrieb am 20.03.2008 um 09:42:02:
aber ich habe das Gefühl das wegen der Abschiebung vor fast 3 Jahren noch irgendwas auf und zukommt
Dein Verlobter, hat bestimmt eine Einreisesperre . Nach der Hochzeit, kannst er (du) einen Antrag auf Befristung stellen. Dazu müssen dann allerdings erst die Kosten der Abschiebung beglichen werden . Und die Befristung wird auch meist nicht auf SOFORT gesetzt.

Such mal hier im Forum nach Befristung Einreisesperre. Da findest du genügend Beispiele.

Michael

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von schweitzer am 20.03.2008 um 09:48:38

september schrieb am 20.03.2008 um 09:42:02:
Darf er überhaupt wieder nach Deutschland einreisen ??  


Zunächst ganz sicher nicht.

Als Folge einer Abschiebung wird eine lebenslange Einreisesperre verhängt, die nur auf Antrag des Abgeschobenen oder eines durch ihn Bevollmächtigten nachträglich befristet werden kann. Für die gewünschte Befristung sollten Gründe (in Eurem Fall: beabsichtigte Eheschließung) angegeben werden. - Die Befristung wird erst nach Begleichung der Abschiebekosten erfolgen. - Bis wann dann befristet wird, hängt vom Einzelfall ab.

Soweit in Kürze - Mit Hilfe der Suchfunktion dieses Forums wirst Du unter Eingabe der Wörter "Befristung der Einreisesperre" o.ä. weitere Informationen bekommen. - Sollte danach noch etwas unklar sein, frag gern wieder hier nach.

=schweitzer=

[edit]Michael war etwas schneller - na: doppelt hält besser  ;)[/edit]

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von september am 20.03.2008 um 09:57:08
vielen lieben dank an Michael und Schweitzer --

dann kann das ganze wohl noch ewig dauern ? fürchte ich  :(

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von schweitzer am 20.03.2008 um 10:06:42

september schrieb am 20.03.2008 um 09:57:08:
dann kann das ganze wohl noch ewig dauern ?


Das ist von hier aus nicht seriös zu beurteilen, allerdings ja, im "allerdümmsten Fall" kann das auch Jahre dauern - wie schon gesagt, das hängt sehr vom Einzelfall (auch der sonstigen "Vorgeschichte" - schlecht wäre, wenn er z.B. erheblich straffällig gewesen ist in der BRD) Deines Freundes ab. -

Fakt ist, dass die Kosten der Abschiebung beglichen sein müssen (ggf. in Ratenzahlung), damit überhaupt eine Befristung erfolgt, insoweit wäre es ja vielleicht erst einmal interessant zu erfahren, in welcher Höhe die auf ihn/Euch zukämen ...

=schweitzer=

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von september am 20.03.2008 um 10:13:46
Also nach Aussage meines freundes hat der Richter in Frankfurt gesagt das er 2 Jahre nicht nach Deutschland darf und diese 2 Jahre sind jetzt um .

er ist nicht straffällig geworden hier und musste eben nur gehen weil dem Asyylantrag nicht stattgegeben wurde

kann das alles richtig sein ??

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von schweitzer am 20.03.2008 um 10:17:38

september schrieb am 20.03.2008 um 10:13:46:
kann das alles richtig sein ??


Tut mir leid, aber das bezweifle ich arg. -

Abschiebung heißt für den Betreffenden zunächst: lebenslange Einreisesperre. Nachträgliche Befristung nur auf Antrag und bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen - Ich kenne es aus meiner langjährigen Beratungspraxis nicht anders.

=schweitzer=

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von Mikael321 am 20.03.2008 um 10:22:23

september schrieb am 20.03.2008 um 10:13:46:
er ist nicht straffällig geworden hier
Ist er freiwillig gegangen ? Oder ist er abgeschoben worden. (Mit Polizei zum Flughafen, plus evt. Begleitperson) Wenn letzteres zutrifft, ist er doch Straffällig geworden.  (illegaler Aufenthalt zumindest)


Michael

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von schweitzer am 20.03.2008 um 10:26:35

Mikael321 schrieb am 20.03.2008 um 10:22:23:
illegaler Aufenthalt zumindest


Wie kommst Du denn darauf? -

Wenn er eine Duldung hatte, hat er sich nicht illegal hier aufgehalten. Für eine Abschiebung kommt es hingegen nicht auf die Gültigkeitsdauer der Duldung an. Da bzw. wenn derjenige vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann die Abschiebung auch vollzogen werden, wenn die Duldung noch "gilt" - Illegal war derjenige deshalb nicht und auch ein Straftatbestand liegt dann nicht vor (siehe auch: Abschiebehaft ist keine Strafhaft!!!).

=schweitzer=


Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von september am 20.03.2008 um 10:26:59
ja ich glaub es dir ja auch --aber kann es vielleicht sein das er nur ausgewiesen wurde und nicht abgeschoben ? es gibt doch da einen unterschied .?

er sagt auch das die Algerische Politei hier war und ihn wieder zurück gebracht hat
er war 6 monate hier in haft bevor der richter dann das urteil gesprochen hat

ich versteh so langsam garnichts mehr wenn ich ehrlich bin

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von schweitzer am 20.03.2008 um 10:31:41

september schrieb am 20.03.2008 um 10:26:59:
ich versteh so langsam garnichts mehr wenn ich ehrlich bin


Ich auch nicht  ;) -

Du solltest ihn mal fragen in welcher Angelegenheit er da vor den Richter musste. Mir riecht das ja danach, dass er in einer Sache (Strafsache???) nach seiner Abschiebung vor Gericht aussagen musste (hat dafür ggf. eine Betretenserlaubnis bekommen).

[edit]Kann natürlich auch sein, er hatte noch eine Klage hinsichtlich seines Asylverfahrens laufen, aber das man es deswegen als erforderlich angesehen hat, dass er noch mal persönlich bei Gericht erscheinen muss, wäre ein gaanz seltener Fall ...[/edit]
Im Übrigen: Ausweisung wäre noch schlimmer und zieht auch eine lebenslange Einreisesperre nach sich.

Zum Unterschied "Abschiebung" und "Ausweisung" schau mal bei den FAQ unter dem Button "Definitionen" nach.

=schweitzer=

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von Mikael321 am 20.03.2008 um 10:36:52

september schrieb am 20.03.2008 um 10:26:59:
ich versteh so langsam gar nichts mehr wenn ich ehrlich bin
Die Rumraterei, bringt ja eigentlich auch nichts. Ich würde vorschlagen, du lässt dir einen Vollmacht von ihm geben, und fragst bei der damals zuständigen ABH nach. Dann weißt du ganz genau, was los war. Dann kann man dir hier genaue Tips geben. Jetzt ist das nur ein fischen im Trüben.


schweitzer schrieb am 20.03.2008 um 10:26:35:
Da bzw. wenn derjenige vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann die Abschiebung auch vollzogen werden, wenn die Duldung noch "gilt"
Das wußte ich nicht.

Michael

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von september am 20.03.2008 um 10:44:02
ihr habt recht das raten bringt nicht viel --

er sagt sein Asyl war abgelaufen und deshalb musste er gehen

ich danke euch für eure geduld

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von september am 20.03.2008 um 11:07:24
naja er musste nicht nochmal extra wieder nach deutschland kommen --die verhandlung war während der ganzen prozedur

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von Tippi am 20.03.2008 um 14:04:14
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von september am 25.03.2008 um 09:25:56
Guten Morgen , ich versuche noch mal mein glück :-)

ich versuche die geschichte mal in kurzform zu erzählen .

das ganze hat sich in frankfurt/main ereignet -- also mein freund hatte asyl beantragt und das war auch alles ok bloss musste er eben irgendwann wieder gehen was er nicht tat er blieb hier und schaffte es eine ganze weile unentdeckt zu bleiben irgendwann bei einer kontrolle merkte man natürlich das er ohne genehmigung hier war --er kam ins gefängnis für 3 monate ( er hat kein verbrechen begangen er war nur illegal hier ) dann vor einen richter der ihm nochmal 3 monate gab - dann kam er wieder vor gericht und er sollte wieder in sein land und der richter sagte ihm das er 2 jahre nicht mehr nach deutschland darf --die algerische polizei holte ihn am flughafen ab -er kam ohne deutschen begleitschutz wieder in sein land - mehr gibt es da nicht zu erzählen :-)
ich wünsche euch einen schönen tag  :)

Titel: Re: Einreise nach Deutschland nach Abschiebung
Beitrag von schweitzer am 25.03.2008 um 09:36:04
hallo september,

Das hier verstehe ich nach wie vor nicht:


september schrieb am 25.03.2008 um 09:25:56:
der richter sagte ihm das er 2 jahre nicht mehr nach deutschland darf


Wie kommt der Richter auf die 2 Jahre?

Ich kann nur noch einmal auf meine Antworten #2; #4 und #6 in diesem thread verweisen - eine andere Rechtslage kann ich nicht erkennen.

M.E. kann konkret nur eine Nachfrage bei der ABH wirkliche Klärung bringen, ob neben der zunächst lebenslangen Einreisesperre bzw. den durch die Abschiebung entstandenen Kosten noch etwas "offen" ist. Der illegale Aufenthalt stellte immerhin einen Straftatbestand dar - inwieweit das allerdings zu Anzeige gebracht worden ist usw., kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Die Nachfrage bei der ABH ist also durch nichts zu ersetzen.

=schweitzer=

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