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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> visumverlängerung problem
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Beitrag begonnen von Storkly am 19.03.2008 um 11:22:33

Titel: visumverlängerung problem
Beitrag von Storkly am 19.03.2008 um 11:22:33
hallo, mein freund hat zurzeit ein paar probleme mit der ausländerbehörde,sie wollen ihm kein visum geben. Da er sein studium neu anfangen wollte nach neun semester, hat er sich in eine andere hochschule für ein anderes studium eingeschrieben. Die ausländerbehörde sagt er habe sein studium abgebrochen und deshalb bekommt er kein visum. Sie haben ihm aufgefordert deutschland in 3 wochen freiwillig zu verlassen und sie haben auch sein pass genommen, so ist die sitiuation.

welche lösungen gibts damit er hier bleiben kann? falls wir heiraten, darf er jetzt eine aufenthaltsbescheinigung bekommen?

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von maki am 19.03.2008 um 11:39:00

Storkly schrieb am 19.03.2008 um 11:22:33:
falls wir heiraten, darf er jetzt eine aufenthaltsbescheinigung bekommen?

Erst nach dem ihr verheiratet seid, und das wird normalerweise ein paar Wochen/Monate dauern.

Ohne Pass zu heiraten geht eigentlich nicht, sehe da keinen Ausweg, ausser dass er in seine Heimat zurückkehrt und ihr dort Heiratet bzw. er in der deutschen Botschaft ein Visum zur Eheschliessung beantragt wird und ihr dann hier heiratet.

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von Storkly am 19.03.2008 um 11:42:52
er hat eine kopie vom pass bekommen von der ausländerbehörde, kann er damit auch heiraten??

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von schweitzer am 19.03.2008 um 11:46:06
Hallo Storkly,

ich gehe davon aus, dass Du nicht nur ans Heiraten denkst, damit "er hierbleiben kann". Abgesehen davon, dass dann ggf. der Verdacht des Schließens einer Scheinehe aufkommen kann, enden solche "Beziehungen" sehr häufig tragischer als man es sich zu Beginn vorzustellen vermag. (erlebe ich in der eigenen Beratung leider immer wieder...) - Aber ich will hier nicht mutmaßen und Dir schon gar nichts unterstellen. Zu Deiner Frage:


Storkly schrieb am 19.03.2008 um 11:22:33:
welche lösungen gibts damit er hier bleiben kann? falls wir heiraten, darf er jetzt eine aufenthaltsbescheinigung bekommen?


Das sieht sehr schlecht aus, weil er offenkundig ausreisepflichtig ist. Er könnte allenfalls eine Duldung (das ist allerdings kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel!) erhalten, aber nur dann, wenn Eure Hochzeit bereits unmittelbar bevorstünde. - Das heißt nichts anderes, als dass bereits alle für die Heirat einschlägigen Papiere durch das OLG geprüft vorliegen müssten und der Hochzeitstermin darauf gründend faktisch feststeht.

Wenn das nicht so ist, sehe ich keine Chance. - Er sollte dann tatsächlich freiwillig ausreisen - weil sich nur dann später ein Visaverfahren zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland oder des Ehegattennachzugs nach Heirat in seinem Herkunftsland ohne vermeidbare zusätzliche Probleme (Einreisesperre etc.) betreiben ließe.

=schweitzer=

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von Storkly am 19.03.2008 um 12:30:25
danke für eure erklärung
darf er eine aufenthaltsbescheinigung bekommen?

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von schweitzer am 19.03.2008 um 12:35:08

Storkly schrieb am 19.03.2008 um 12:30:25:
darf er eine aufenthaltsbescheinigung bekommen?


Das habe ich doch gerade versucht zu erklären.  :-?

Er könnte allenfalls eine Duldung erhalten, wenn Eure Eheschließung UNMITTELBAR bevorsteht. Das wäre dann eine Ermessensentscheidung der ABH. (Nach der Hochzeit gäbe es dann eine AE ).

Wenn die Eheschließung nicht UNMITTELBAR bevorsteht, hat die ABH kein Ermessen - er müsste dann ausreisen. Täte er das dann nicht freiwillig, droht ihm eine Abschiebung mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen.

=schweitzer=

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von Storkly am 19.03.2008 um 13:06:43
ich habe gehört das man in dänemark an einem tag heiraten kann und die ehe auch in deutschland gültig ist, wenn er das der ausländerbehörde sagt bekommt er dann eine duldung :-?


weil in deutschland auf dem standesamt, haben wir gesagt bekommen er muss eine aufenthaltsbescheinigung haben und dann würden wir einen termin bekommen zum heiraten

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von thom am 19.03.2008 um 13:34:33
Heiraten in Dänemark wird nicht mehr klappen ohne Aufenthaltserlaubnis und ohne Pass.
Falls Ihr die Papiere für eine Heirat in Dt. ansonsten alle habt (hat er denn tatsächlich schon ein Ehefähigkeitszeugnis oder die OLG-Befreiung davon - das ist das langwierigste?) und die Passkopie vorlegt, kann der Standesbeamte einen Termin geben.
Eine Aufenthaltsbescheinigung bescheinigt die aktuelle Anschrift und enthält zusätzliche Angaben (Staatsangehörigkeit, Familienstand), die kann man von der Meldestelle holen und auch vorlegen.
thom

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von schweitzer am 19.03.2008 um 13:37:23

Storkly schrieb am 19.03.2008 um 13:06:43:
ich habe gehört das man in dänemark an einem tag heiraten kann  


Das halte ich für ein Gerücht - es geht dort wohl um einiges schneller, aber auch dort sind zunächst einschlägige Papiere zur Eheschließung zur Prüfung vorzulegen.


Storkly schrieb am 19.03.2008 um 13:06:43:
und die ehe auch in deutschland gültig ist


In diesem Kontext ist allerdings die Vorschrift des § 39 Nr. 3 AufenthV zu beachten nach der ein neuer Aufenthaltstitel nur eingeholt werden kann, wenn der Ausländer
Zitat:
sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,


Bei Deinem Freund dürfte es bereits an der Rechtmäßigkeit seines Aufenthalts in Deutschland fehlen, da er bereits zur Ausreise aufgefordert worden ist und bei einer Heirat in Dänemark, wären die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels dann VOR der (Wieder-)Einreise nach Deutschland entstanden und nicht danach . - Man könnte/würde also von ihm das Nachholen der Einreise mit dem ERFORDERLICHEN Visum verlangen können.

Davon abgesehen: Ohne Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthalts für Deutschland (also etwa nur mit einer Duldung) ist IMHO auch in Dänemark eine Heirat nunmehr nicht mehr möglich.

Damit erübrigt sich ein weiteres  Eingehen auf diese Frage:


Storkly schrieb am 19.03.2008 um 13:06:43:
wenn er das der ausländerbehörde sagt bekommt er dann eine duldung


Ich kann deshalb nur wiederholen -

Aus meiner Sicht gibt es keine anderen Wege als die schon genannten.


Storkly schrieb am 19.03.2008 um 13:06:43:
weil in deutschland auf dem standesamt, haben wir gesagt bekommen er muss eine aufenthaltsbescheinigung haben und dann würden wir einen termin bekommen zum heiraten  


Eine "Aufenthaltsbescheinigung" als ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel gibt es gar nicht - wie ich schon sagte - eine Duldung würde ausreichen, aber nur, wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung (UNMITTELBARES Bevorstehen der Eheschließung) gegeben wären, könnte Dein Freund diese bekommen.

Eine AE wird er nicht erhalten, da er offenkundig ausreisepflichtig ist.

=schweitzer=

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von Storkly am 19.03.2008 um 14:22:41

thom schrieb am 19.03.2008 um 13:34:33:
ein Ehefähigkeitszeugnis


wo kriegt man das? ist es das ledigkeitzeugnis?

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von schweitzer am 19.03.2008 um 15:56:25

Storkly schrieb am 19.03.2008 um 14:22:41:
wo kriegt man das? ist es das ledigkeitzeugnis?  


Ein Ehefähigkeitszeugnis und eine Ledigkeitsbescheinigung sind nicht identisch.

Wie wäre es, wenn Du mal ein wenig die Suchfunktion dieses Boards verwenden würdest oder mal unter dem Button FAQ den Button "Pesonenstandsrecht" anklickst. Da wirst Du einiges beantwortet finden.

Im Übrigen:

Wenn Du jetzt erst einmal nach einem Ehefähigkeitszeugnis fragst und die Ausreisefrist für Deinen Freund noch drei Wochen beträgt, dann sag ich es jetzt ganz deutlich:

Vergesst, dass es mit dem UMITTELBAREN Bevorstehen der Hochzeit noch etwas wird, bevor die Ausreisefrist abgelaufen ist. -

Ich rate es letztmalig, und ich meine das als GUTEN Rat: Er soll freiwillig ausreisen. Erkundigt Euch beim Standesamt, welche Unterlagen für die Eheschließung tatsächlich in welcher Form benötigt werden, holt Euch auch entsprechende Infos von der ABH bzw, der deutschen Botschaft des Herkunftslandes Deines Freundes und betreibt dann ein legales Visaverfahren zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland oder (nach erfolgter Eheschließung im Ausland ) zum Zwecke des Ehegattennachzugs.

Alles andere bringt nichts, egal ob wir hier noch weiterdiskutieren oder nicht.

=schweitzer=

Titel: Re: visumverlängerung problem
Beitrag von Tippi am 19.03.2008 um 16:06:13

schweitzer schrieb am 19.03.2008 um 15:56:25:
Ich rate es letztmalig, und ich meine das als GUTEN Rat: Er soll freiwillig ausreisen.



schweitzer schrieb am 19.03.2008 um 15:56:25:
Alles andere bringt nichts, egal ob wir hier noch weiterdiskutieren oder nicht.  


Gute Schlussworte  :D

Da es keine neuen Erkenntnisse geben wird ....

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