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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung vor Visaantrag
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Beitrag begonnen von Ruwah am 17.03.2008 um 17:41:04

Titel: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung vor Visaantrag
Beitrag von Ruwah am 17.03.2008 um 17:41:04
Hallo,

mein Partner und Vater meines Sohnes war heute in der Visastelle der Deutschen Botschaft in Kabul, um mit den entsprechenden Unterlagen vom Standesamt in Deutschland die Vaterschaft anzuerkennen und das gemeinsame Sorgerecht zu erklären, bevor er den Visaantrag stellt.

Nun haben die ihm gesagt, es sei seine Privatangelegenheit, ob er die Vaterschaft anerkennt. Das könne er in Deutschland machen, falls er ein Visum bekommt. Sie haben seinen Visaantrag so angenommen. Da sie nach seinem Ehefähigkeitszeugnis gefragt haben, nehme ich an, die haben seinen Antrag für ein Visum zur Eheschließung und nicht zum Nachzug zum Kind aufgenommen. In 8 Tagen bekommt er dann Bescheid, ob er sein Visum bekommt.

Ich befürchte nun allerdings, er wird sein Visum so nicht bekommen.

Verstehen tue ich nicht, wieso er nicht die Vaterschaft vorort anerkennen konnte.

Ich habe nun meine Anwältin angesetzt, morgen dort anzurufen und nachzufragen.

Nun bin ich ziemlich enttäuscht, zumal unser Sohn bereits über drei Monate alt ist und sein Vater ihn bisher noch nicht einmal gesehen hat.

LG

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung vor Visaantrag
Beitrag von altheia am 17.03.2008 um 19:33:23
.... diese Info bekam ich von einem Anwalt der mir dringend rät trotz Heirat die Vaterschaft in Kolumbien anerkennen/ beurkunden zu lassen, auf den deutschen Behörden wurde mir gesagt, ich könne die Vaterschaft erst NACH Geburt anerkennen lassen, da der Vater Kolumbianer sei:


Eine Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter zur
Vaterschaftsanerkennung sind vor der Geburt möglich und zulässig, § 1594
Absatz 4 BGB.

Ebenso zulässig: gemeinsame Sorgeerklärung vor der Geburt gem. § 1626 a (1)
BGB.

Ich rate dringend, während Ihres Aufenthalts in Kolumbien bei der deutschen
Botschaft diese 3 Erklärungen nach deutschem Recht beurkunden zu lassen. Die
deutsche Botschaft bzw. das Konsulat -bzw. der zuständige Konsularbeamte-
ist nach dem Urkundengesetz befugt und verpflichtet, solche Urkunden auf
Wunsch auszustellen.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung vor Visaantrag
Beitrag von Ruwah am 17.03.2008 um 19:46:26
Hallo Altheia,

vielen Dank für die Infos. Ich warte jetzt erst einmal ab, was meine Anwältin morgen in Erfahrung bringt. Hoffentlich kann sie dort klar stellen, dass wir die Urkunden benötigen und dass es sich um eine FzF als Nachzug zum Kind handelt.

Ich werde dann berichten.

LG

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