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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> RA für die Aufhebung von Einreiseverbot?
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Beitrag begonnen von nata_a am 17.03.2008 um 13:10:22

Titel: RA für die Aufhebung von Einreiseverbot?
Beitrag von nata_a am 17.03.2008 um 13:10:22
1996 wurde ich mit meiner Mutter aus Deutschland abgeschoben (meine Mutter ist mit mir 1992 eingereist und hat das Asyl beantragt). Zurzeit der Abschiebung war ich minderjährig.

2006 wurde mein Antrag auf ein EU-Visum abgelehnt.

Um die Löschung des Einreiseverbots zu beantragen brauche ich unbedingt einen RA? oder kann ich es auch selbst beantragen?

Auskunft darüber, welche Behörde das Einreiseverbot verhängt hat, habe beim Ausländerzentralregister beantragt, aber noch nicht bekommen.


Titel: Re: RA für die Aufhebung von Einreiseverbot?
Beitrag von schweitzer am 17.03.2008 um 13:18:07

nata_a schrieb am 17.03.2008 um 13:10:22:
Um die Löschung des Einreiseverbots zu beantragen brauche ich unbedingt einen RA? oder kann ich es auch selbst beantragen?  


Dazu benötigst Du keinen Rechtsanwalt. Allerdings kannst Du nicht die "Löschung des Einreiseverbots" beantragen sondern die Befristung der bislang unbefristet geltenden Einreisesperre. Dieser Antrag sollte auch begründet werden. - Voraussetzung für eine Befristungsentscheidung ist grundsätzlich die Begleichung der Abschiebekosten.

Hinweis.: Wenn es nur um die Befristung der Einreisesperre für Dich geht, brauchst Du die Abschiebekosten auch nur anteilig begleichen. (wir hatten dazu hier mal einen thread, den ich aber auf die sSchnelle nicht finden kann ...) Für Deine Mutter würde allerdings die Einreisesperre dann weiter bestehen bleiben.



nata_a schrieb am 17.03.2008 um 13:10:22:
2006 wurde mein Antrag auf ein EU-Visum abgelehnt.


Du meinst ein Schengenvisum? - Grund für die Ablehnung war sicher die bestehende Einreisesperre ...


=schweitzer=

Titel: Re: RA für die Aufhebung von Einreiseverbot?
Beitrag von nata_a am 17.03.2008 um 13:32:46
Vielen Dank für Deine Antwort)

Ja, es geht wohl nur um die Befristung von mir, da meine Mutter danach schon ein Schengenvisum bekommen hat.

Die 12 Jahre die vergangen sind, werden die dann in der möglichen Befristung mitberücksichtigt?

Titel: Re: RA für die Aufhebung von Einreiseverbot?
Beitrag von schweitzer am 17.03.2008 um 13:35:46

nata_a schrieb am 17.03.2008 um 13:32:46:
Die 12 Jahre die vergangen sind, werden die dann in der möglichen Befristung mitberücksichtigt?  


Das ist immer eine einzelfallbezogene Sache. Da Du aber seinerzeit noch minderjährig warst und die Abschiebung schon recht lange zurückliegt, sollte IMHO aber eigentlich einer Befristung mit zeitnahem Ablauf der Sperre nichts wesentliches im Wege stehen.

=schweitzer=

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