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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat - auch gültig für Schengen Staaten?
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Beitrag begonnen von lilli11 am 11.03.2008 um 22:19:39

Titel: Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat - auch gültig für Schengen Staaten?
Beitrag von lilli11 am 11.03.2008 um 22:19:39
Ich bin deutsch und ich habe meinen Freund, der chinesischer Nationalität ist, in Holland kennengelernt. Zurzeit ist er durch sein Studium in Holland aufenthaltsberechtigt. Wie wäre das dann nach seinem Studium - falls wir heiraten würden, müsste er ja eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Würde diese dann bloß für Deutschland zählen oder könnte er sich damit auch längerfristig in den anderen Schengen-Staaten aufhalten?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat - auch gültig für Schengen Staaten?
Beitrag von Mick am 11.03.2008 um 22:22:59
Hi,
nein, mit der AE geht das nicht. Ggf. wenn er eine
NE nach § 28 II AufenthG hat (unter weiteren
Voraussetzungen), oder wenn er § 9a AufenthG
in Anspruch nehmen kann.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat - auch gültig für Schengen Staaten?
Beitrag von janetm am 11.03.2008 um 22:27:58
Das kommt darauf an, ob du mitkommst.

Ohne dich:

Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html

Aloha

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat - auch gültig für Schengen Staaten?
Beitrag von lilli11 am 11.03.2008 um 22:36:59
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das heißt § 9a kann er ja schon einmal nicht in Anspruch nehmen, da er sich dafür schon 5 Jahre mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben müsste.
Um es nach § 28 zu bekommen, müsste man dann sozusagen erstmal 3 Jahre in Deutschland gelebt haben, wenn ich das richtig verstanden habe?

[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi[/edit]


@ Aloha - ich würde in dem Fall schon mit ihm zusammen in einen anderen Schengen-Staat gehen. Wie würde es da aussehen?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat - auch gültig für Schengen Staaten?
Beitrag von janetm am 11.03.2008 um 22:51:36
wenn ihr verheiratet seid und du mitkommst würde es gut aussehen:

http://www.aufenthaltstitel.de/freizuegigkeitsgeu.html#3

http://www.bmi.bund.de/cln_006/nn_163598/Internet/Content/Themen/EuropaInternationales/DatenundFakten/Erweiterung__der__Europaeischen__Id__94317__de.html

aloha (im sinne von mit besten und sonnigen Grüßen)

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach Heirat - auch gültig für Schengen Staaten?
Beitrag von lilli11 am 11.03.2008 um 22:59:29
Das sieht wirklich ganz gut aus-vielen Dank für die Hilfe!!!

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