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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Infos benötigt zu längerem Auslandsaufenthalt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1205071059 Beitrag begonnen von sigi-n am 09.03.2008 um 14:57:39 |
Titel: Infos benötigt zu längerem Auslandsaufenthalt Beitrag von sigi-n am 09.03.2008 um 14:57:39
Hallo und schon mal danke vorab,
in diesem Jahr steht die AE verlängerung meiner Tochter an. Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Ehe mit Deutschem schon einmal verlängert nach 3 Jahren Ehe. Auf Grund der besseren Ausbildungsmöglichkeiten/Arbeitsmöglichkeiten im Heimatland, RU, möchte meine Tochter zurück nach Moskau. Normal kein Problem nach Moskau fahren und das wars. Da Sie sich aber die letzten 5 Jahre hier in der EU aufgehalten hat, ist es ein kleines Risiko ob sie sich dort wiedereinleben kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre ihr ohne AE die Rückkehr fast unmöglich. Daher meine Bitte um Rat der ABH experten. Ich könnte mir folgenden Weg denken: Verlängerung der AE um 1-3 Jahre und gleichzeitige Beantragung eines Auslandsaufenthalts länger 6 Monate, so wäre auf Grund der AE die Rückkehr beim Scheitern in RU sichergestellt Mfg Sigi-n |
Titel: Re: Infos benötigt zu längerem Auslandsaufenthalt Beitrag von rrromka am 12.03.2008 um 12:25:10
Ich bin kein Experte, aber nur so dumm gefragt: besteht keine Möglichkeit einer NE? Mit der kann man doch im Ausland leben, solange man will, ili? :)
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Titel: Re: Infos benötigt zu längerem Auslandsaufenthalt Beitrag von ronny am 12.03.2008 um 12:32:25 rrromka schrieb am 12.03.2008 um 12:25:10:
Hallo, wie kommst Du auf dieses dünne Brett ? Bitte mal nachlesen im § 51 AufenthG oder über die Suchfunktion , ggf. mit dem Stichwort: Erlöschen der Aufenthaltstitel wegen Fortzug aus Deutschland DA steht nichts davon , dass die NE nicht erlischt, im Gegenteil nur in Ausnahmefällen erlischt sie nicht. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Infos benötigt zu längerem Auslandsaufenthalt Beitrag von maki am 12.03.2008 um 12:33:29 rrromka schrieb am 12.03.2008 um 12:25:10:
Falsch, man kann mit einer NE auch nicht im Ausland leben solange man will. Es gibt Ausnahmen, aber davon trifft hier keine zu. Die Tochter muss sich entscheiden was sie will, in D leben, oder woanders leben. Wenn sie hier nicht lebt, braucht sie keine AE/NE für D. Nachtrag: Ronny war schneller ;) |
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