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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Aufenthaltserlaubnis Spanien
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Beitrag begonnen von LinaFranziska am 04.03.2008 um 18:52:02

Titel: Aufenthaltserlaubnis Spanien
Beitrag von LinaFranziska am 04.03.2008 um 18:52:02
Hallo!

Ich hab eine Frage bezueglich der Erteilung der aufenthaltserlaubnis fuer Ehepartnern von EU- Buergern in Spanien.
Mein Mann (brasilianer) und ich haben vor einem Monat geheiratet.....nach langer hin und herueberlegung in Daenemark. Ein paar Wochen vorher waren wir noch in Brasilien und haben von dort aus alle moeglichen Telefonate gefuehrt um alles rauszufinden bezueglich Spanien etc...(wir sind zur zeit in spanien, wollen ein paar Monate bleiben und sind grad dabei seine aufenthaltserlaubnis zu beantragen) und da wurde uns bei der spanischen Botsachft in Sao Paulo versichert, dass man selbst wenn man in Daenemark heiraten wuerde nichts vor der Reise nach Spanien unternehemen muesse, man regele alles dort mit den zusatendigen Behoerden. Da haben wir den fehler gemacht, dass einfach mal so zu glauben und nicht nochmal nachzuhaken irgendwo...aber gut, zu spaet....
Also haben wir in daenemark geheiratet (aus verschiedenen gruenden) und sind ein paar tage danach nach Spanien geflogen. Jetzt waren wir bei den zustaendigen behoerden hier in Valencia und uns wurde gesagt dass wir die Ehe erst IN DEUTSCHLAND registrieren muessen.
Frage: Ist das tatsaechlich richtig so???? Gibt es nicht dieses sogenannte Freizuegigkeitsrecht mit dem man den Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat???
Und wenn es tatsaechlich nicht anders geht: Ist so eine Registrierung im Wohnort in Deutschland zu machen oder in Berlin? Kennt sich jemand aus damit, wie lange so etwas dauert und ob man das auf dem Postweg regeln kann, oder vielleicht sogar beim deutschen Konsulat hier???

Ich bin grad wieder mal ratlos und sauer und wuerd mich ueber antworten freuen!

LG an alle, Lina

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Spanien
Beitrag von thom am 04.03.2008 um 19:31:24

LinaFranziska schrieb am 04.03.2008 um 18:52:02:
wir sind zur zeit in spanien, wollen ein paar Monate bleiben und sind grad dabei seine aufenthaltserlaubnis zu beantragen
Bis zu 3 Monaten kann er sich als Brsilianer ohnehin visumfrei in der EU aufhalten.
Das von Dir abgeleitete Freizügigkeitsrecht hat er durch die Heirat in Dk (außer für Dt.) bereits erworben, die Heiratsurkunde reicht als Nachweis.
Wenn ihr nicht länger als 3 Monate in Spanien bleiben wollt, braucht Ihr Euch - wenn überhaupt - nur anzumelden.
Falls Ihr über 3 Monate bleiben wollt, müsst Ihr ausreichende Existenzmittel, Krankenversicherung u.ä. nachweisen und er muss eine „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ beantragem.
thom

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Spanien
Beitrag von Mick am 04.03.2008 um 19:38:50
Hoi,

alles schön und gut. Scheint mir aber eine Frage
des nationalen Rechtes der Spanier zu sein, ob
und wann sie eine Eheschließung anerkennen.
Und ohne Anerkennung kein Ehegatte und ohne
Ehegatte keine abgeleitete Freizügigkeit.

[edit]Ich schiebs nach Personenstandsrecht, da letztlich
wohl zu klären ist, wie die Eheschließung registriert
werden kann. Jedenfalls geht es nicht um eine FZF
nach dem AufenthG.[/edit]

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