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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Verlust der alten Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1204633703 Beitrag begonnen von HB am 04.03.2008 um 13:28:22 |
Titel: Verlust der alten Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung Beitrag von HB am 04.03.2008 um 13:28:22
Hallo Experten,
ich bin neu hier und benötige Hilfe: Ich (Armenier und Student) bin seit 11 Jahren in der BRD und seit 3 Jahren mit einer Deutschen (Studentin) verheiratet möchte jetzt die Einbürgerung beantragen. Wie ist die Regelung über den Verlust der armenischen Staatsangehörigkeit, geschieht es automatisch oder auf Antrag? Und eins steht fest, Armenien wird mich NICHT entlassen, da ich meinen Wehrdienst nicht abgeleiset habe. Ich möchte dies auch nicht nachholen. Sind jemanden ähnliche Fälle bekannt? Hat jemand so einen Antrag gestellt und wie war das Ergebnis? Vielen Dank! HB |
Titel: Re: Verlust der alten Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung Beitrag von Saxonicus am 04.03.2008 um 14:22:15 HB schrieb am 04.03.2008 um 13:28:22:
Das wird Dir wohl kaum erspart bleiben, denn irgendwann wird Dein Pass ungültig und solange nicht verlängert bis Du Deinen Wehrdienst geleistet hast. Ohne (gültigen) Pass verlierst Du Deinen Aufenthalt in Deutschland und mußt ausreisen. |
Titel: Re: Verlust der alten Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung Beitrag von Ralf am 04.03.2008 um 14:34:38 HB schrieb am 04.03.2008 um 13:28:22:
Auf Antrag. Dazu erteilt die Behörde, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Einbürgerungszusicherung. Erst wenn diese vorliegt, kann die Entlassung beantragt werden. HB schrieb am 04.03.2008 um 13:28:22:
Das bleibt ja erst mal abzuwarten. Ansonsten: Zitat:
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Titel: Re: Verlust der alten Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung Beitrag von HB am 04.03.2008 um 16:32:49
Vielen Dank Saxonicus und Ralf für schnelle Antworten.
Es ist so das ich nichtmal einen armenischen Pass besitze, bin mit 14 hier eingereist. Z.z. habe ich ein Ausweisersatz. Mich würde interessieren ob Armenien die Entlassung regelmäßg verweigert und wie lang i.d.R. so etwas dauert. @Ralf Auf mich trifft eigenlich folgendes zu: d) sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und die Leistung eines Ersatzdienstes durch den Herkunftsstaat nicht ermöglicht wird. Ein militärersatzdienst dauert in Armenien 42 Monate und meine Frau ist nicht bereit auf mich so lang zu warten. Mitkommen kann sie auch nicht weil sie studiert. Ist der Militärersatzdienst in diesem Fall eurer Meinung nach unzumutbar? Meine ABH meint es sei zumutbar für ein Ehepaar für 42 Monate getrennt zu werden. Wo bleibt da der Schutz der Familie??? Grüße, HB |
Titel: Re: Verlust der alten Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung Beitrag von Buscher am 04.03.2008 um 16:45:41
Hallo HB
Nach meiner Erfahrung wird Armenien außer wegen dem Wehrdienst die Entlassung nur dann verweigern, wenn du einen Beruf hast bzw. eine Qualifikation besitzt, die dringend in Armenien gebraucht wird. Für eine EB unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit müsste ein minderjähriges Kind da sein, für das du das Sorgerecht hast. Sonst ist hier nichts möglich. Ansonsten habe ich schon mal mit dem armenischen Konsulat in Berlin gesprochen und dort die Entlassung klären können. Manchmal hilft ein sachliches Gespräch mit dem Konsul weiter. Wegen dem Pass müsste vielleicht noch der Pass vorhanden sein, in dem du mal als Kind eingetragen gewesen bist. Ansonsten könnte auch die deutsche Botschaft in Armenien Hilfestellung geben, damit ein Pass ausgestellt wird. Vielleicht hast du aber auch Verwandte in Armenien, die dir helfen könnten. Wichtig ist, dass nachgewiesen ist, dass alle möglichen Wege beschritten sind, die zum Pass führen. Sonst könnte plötzlich die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zur Disposition stehen. Ich wünsch dir Glück |
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