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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Legalisierung - Standesamt - Oberlandesgericht ?
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Beitrag begonnen von Zaraa am 01.03.2008 um 14:02:36

Titel: Legalisierung - Standesamt - Oberlandesgericht ?
Beitrag von Zaraa am 01.03.2008 um 14:02:36
Hallo,

folgende Frage ist alles ein durcheinander- wie im anderen Thread beschrieben,
eine Frau deutsche im 7 Monat schwanger, hat einen Lebensgefährten der einen Duldungsstatus hat, dieser wird wohl nach der Geburt in einen Aufenghalt umgewandelt..

Jetzt haben sie die Dokument nach Algier geschickt, zweck der Legalisierung, diese kommen so in 5 Wochen wieder, nun ist die Frage ob man damit zum Standesamt gehen kann um zu heiraten , wenn sie wiederkommen, oder müssen sie nochmal den Oberlandesgericht vorgelegt werden?
Und wie lange dauert das so ?
Zaraa danke

Titel: Re: Legalisierung - Standesamt - Oberlandesgericht ?
Beitrag von ronny am 01.03.2008 um 16:50:22

Zaraa schrieb am 01.03.2008 um 14:02:36:
diese kommen so in 5 Wochen wieder, nun ist die Frage ob man damit zum Standesamt gehen kann um zu heiraten , wenn sie wiederkommen, oder müssen sie nochmal den Oberlandesgericht vorgelegt werden?  


Hallo,

Algerier benötigen nach wie vor der Befreiung durch den Präsidenten des OLG:

siehe her:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729

und e.g. bim OLG Stuttgart:

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187082/Algerien.pdf


Grüße
Ronny ;)

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