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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Vorbestraft - Einbürgerungsrecht? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1204317061 Beitrag begonnen von Hajdar am 29.02.2008 um 21:31:01 |
Titel: Vorbestraft - Einbürgerungsrecht? Beitrag von Hajdar am 29.02.2008 um 21:31:01
Hallo! Ich bin Neu hier und bin 15 Jahre alt und gehe auf ein Gymnasium
Ich habe mal eine Frage.. Heute wurde ich zum 2. Mal bei einem Ladendiebstahl erwischt. :'( Ich werde im Sommer 16. Ich bin noch in meiner Mutter ihren pass, sie hat einen kasachischen pass! Sie arbeitet imoment sehr hart, damit sie ohne jegliche Hilfe vom Staat ablehen kann! Ich wollte mit 16 dann einen Deutschen Personalausweis! Werde ich den noch bekommen?? Der Polizist meinte, das ich es noch bekommen kann! Danke für die Hilfe! :-[ |
Titel: Re: Vorbestraft - Einbürgerungsrecht? Beitrag von schweitzer am 29.02.2008 um 21:46:03
Hallo Hajdar,
Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung wenn ein Ausweisungsgrund nach § § 54 Nr. 5 und 5a AufenthG vorliegt - das dürfte bei zwei Ladendiebstälen nicht "erfüllt sein. Ansonsten gilt: § 12a StAG: ( Zitat:
Auch diesbezüglich solltest Du (noch) nichts zu befürchten haben. Für Deine Mutter und in Deinem eigenen Interesse, würde ich aber künftig gesetzestreue Wege gehen ... =schweitzer= |
Titel: Re: Vorbestraft - Einbürgerungsrecht? Beitrag von Ralf am 01.03.2008 um 00:47:50 Hajdar schrieb am 29.02.2008 um 21:31:01:
Daraus wird wohl trotzdem so schnell nichts. Mit 16 kannst du die Einbürgerung beantragen, dieses Verfahren dauert aber eine Weile, vor allem weil auch zuerst der Verlust der bisherigen Staats- angehörigkeit herbeigeführt werden muss. Es ist fraglich, ob der Entlassungsantrag mit 16 gestellt werden kann. |
Titel: Re: Vorbestraft - Einbürgerungsrecht? Beitrag von Hajdar am 01.03.2008 um 07:59:57
Im Sommer sind wir dann 12 jahre in Deutschland.
Also hab ich nichts zu befürchten? :-[ |
Titel: Re: Vorbestraft - Einbürgerungsrecht? Beitrag von schweitzer am 01.03.2008 um 17:45:05 Hajdar schrieb am 01.03.2008 um 07:59:57:
Noch einmal: Wegen der Ladendiebstähle musst Du hinsichtlich einer beabsichtigten Einbürgerung nichts befürchten! - Bleib jetzt auf einem geraden Weg, dann hast Du alle Chancen! =schweitzer= |
Titel: Re: Vorbestraft - Einbürgerungsrecht? Beitrag von Hajdar am 02.03.2008 um 10:07:00
Okay, Danke für die Hilfe! Ich bin jetzt echt froh...werde mich in Zukunft am Riemen reißen :-[
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