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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Deutsch durch Geburt??? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1204294903 Beitrag begonnen von Jelena22 am 29.02.2008 um 15:21:43 |
Titel: Deutsch durch Geburt??? Beitrag von Jelena22 am 29.02.2008 um 15:21:43
Hallo Leute,
ich bin schwanger und mein Baby kommt im Mai zu Welt, wollte nur wissen ob es dann gleich Deutsche Staatsbürgerschaft bekommt da es ja hier geboren wird. Ich bin nicht Deutsch (noch nicht), lebe seit 9 Jahren hier und habe Niederlassungserlaubnis. Kriegt mein Kind gleich die Deutsche Staatsbürgerschaft? Vielen Dank für Eure Antworten .... |
Titel: Re: Deutsch durch Geburt??? Beitrag von Sanija am 29.02.2008 um 15:47:28
Hallo, Jelena22.
Sofern Du (oder der Kindsvater) seit mindestens 8 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in der BRD wohnst, das Kind hier gebärst, und die NE seit mindestens drei Jahren besitzst, erwirbt Dein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt. Bitte um Korrektur, falls ich mich irre. |
Titel: Re: Deutsch durch Geburt??? Beitrag von maki am 29.02.2008 um 15:49:12 Aletheia schrieb am 29.02.2008 um 15:47:28:
Du irrst. Es gibt keine Regel die besagt das man die NE seit 3 Jahren haben muss ;) Ansonsten stimmt's IMHO. |
Titel: Re: Deutsch durch Geburt??? Beitrag von Ralf am 29.02.2008 um 17:01:37 maki schrieb am 29.02.2008 um 15:49:12:
Richtig. Die Vorschrift (§ 4 Abs. 3 StAG) lautet: (3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil 1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und 2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ....* besitzt. * die Besonderheiten für EU-Bürger und Schweizer habe ich hier mal weggelassen, damit es übersicht- licher ist. In den meisten Fällen erwirbt das Kind aber zu- sätzlich auch die Staatsagehörigkeit der Eltern und fällt dann unter die Optionspflicht des § 29 StAG. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197932336 |
Titel: Re: Deutsch durch Geburt??? Beitrag von Jelena22 am 29.02.2008 um 20:03:53
OK danke Leute. Also ich habe meine NE erst seit 1 Jahr, aber ich lebe schon wie gesagt fast 9 Jahren regelmässig in DE. Habe aber davor immer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gehabt. Danke noch mal. LG, Jelena
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