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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Keine Anwort vom Arbeitsamt-visum läut ab!
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Beitrag begonnen von camille am 29.02.2008 um 15:10:56

Titel: Keine Anwort vom Arbeitsamt-visum läut ab!
Beitrag von camille am 29.02.2008 um 15:10:56
Hallo! ich habe in DE mein Studium abgeschlossen und eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr für Arbeitssuche bekommen. Vor 2 Wochen habe ich meine Arbeitserlaubnis beantragt,habe aber heute erfahren,dass mein Antrag nur vor ein Paar Tage vom Ausländeramt zum Arbeitsamt geschickt worden ist. >:(Nächste Woche läuft mein Visum ab-was soll ich tun falls ich bis dann keine Atwort vom Arbeitsamt bekomme? Gibt es  eine Fiktionsbescheinigung für diese Wartezeit? Vielen Dank für Eure Hilfe!

Titel: Re: Keine Anwort vom Arbeitsamt-visum läut ab!
Beitrag von trixie am 29.02.2008 um 15:23:49

camille schrieb am 29.02.2008 um 15:10:56:
Nächste Woche läuft mein Visum ab

Du meinst sicherlich, deine AE läuft ab. Visum brauchst du im Moment ja keines mehr.  ;)


camille schrieb am 29.02.2008 um 15:10:56:
was soll ich tun falls ich bis dann keine Atwort vom Arbeitsamt bekomme?  

Du gehst zur ABH und läßt dir eine Fiktionsbescheinigung geben, da über die beantragte Arbeitserlaubnis noch nicht entschieden wurde.

trixie

Titel: Re: Keine Anwort vom Arbeitsamt-visum läut ab!
Beitrag von Der_Jimi am 29.02.2008 um 16:42:35

Die Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) wird Dich nicht benachrichtigen, sondern die Ausländerbehörde. Von dort erfährst Du dann alles weitere.

J.

Titel: Re: Keine Anwort vom Arbeitsamt-visum läut ab!
Beitrag von camille am 29.02.2008 um 17:35:44

trixie schrieb am 29.02.2008 um 15:23:49:

Du meinst sicherlich, deine AE läuft ab. Visum brauchst du im Moment ja keines mehr.  ;)


Du gehst zur ABH und läßt dir eine Fiktionsbescheinigung geben, da über die beantragte Arbeitserlaubnis noch nicht entschieden wurde.

trixie

Ja, genau, ich habe AE gemeint. :)
Danke, jetzt bin ich erleichtert!

Titel: Re: Keine Anwort vom Arbeitsamt-visum läut ab!
Beitrag von Ulf am 29.02.2008 um 19:07:07

schrieb am 29.02.2008 um 16:42:35:
Die Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) wird Dich nicht benachrichtigen, sondern die Ausländerbehörde.



Wie ist das Verfahren, wenn die Agentur für Arbeit den Dachverhalt beim Antragsteller aufklären will? Geht sie dazu über die ABH?

Gruß, ULF

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