i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1204268039

Beitrag begonnen von AndreaM. am 29.02.2008 um 07:53:59

Titel: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von AndreaM. am 29.02.2008 um 07:53:59
Hallo
ich bin es mal wieder.Gestern hat mich der Rechtsanwalt angerufen,daß das Regierungspräsidium Reutlingen Abteilung Asyl für die Abschiebung 14.000 Euro von mir will.Er hat mir ca. 2500-3.000 gerechnet und das Ausländeramt hier mit ca. 2000.Kann das sein ?
Mein Verlobter wurde von 2 Polizisten nach Stuttgart gefahren von Friedrichshafen aus,dann sind noch 2 Afrikaner,einer davon in Handschellen da er Probleme gemacht hat in Stuttgart dazugekommen.Es sind 6 Polizisten von Stuttgart bis Kamerun mitgeflogen mit den 3 Afrikaner.Sie haben in Kamerun übernachtet und am nächsten Tag zurück nach Deutschland,daß haben sie meinem Verlobten gesagt.Er hat keine Probleme gemacht bei der Abschiebung da er ja wieder zurück kommen möchte zur Eheschliesung.Er muss nur noch kommen und dann können wir einen Termin machen.Ich wußte ja daß es nicht ganz leicht wird ihn zurück zu bringen aber jetzt der Schock 14.000 Euro und ich muss die Hälfte von den Kosten sofort bezahlen.
Unser Rechtsanwalt hat es bis jetzt nur telefonisch erfahren und alle Papiere angefordert,die Berichte der Polizei und die Aufstellung der Kosten,er denkt daß es ein Missverständnis ist.
Mein Verlobter war nicht mal in Abschiebehaft,er wurde morgends um 2.oo Uhr bei mir geholt und um 7.15 Uhr ist er von Stuttgart zurück geflogen.
Es wäre nett wen mir Jemand dazu was sagen könnte DANKE
                                                                                       Andrea

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Zkai am 29.02.2008 um 08:35:26
Moin,

das kann insgesamt durchaus hinkommen, allerdings müßten die Begleitkosten der Beamten normalerweise durch 3 geteilt werden.

Abschiebungen nach Afrika sind aber immer derbe teuer und da 6 (!) Begleitbeamte dabei waren, die da übernachten mußten und natürlich auch wieder zurück flogen.. Da kommt schon eine dicke Summe zusammen.

Wars ein normaler Flieger oder eigens angemietet?

Eigentlich kannst man aber wirklich erst genaueres sagen, wenn die Aufstellungen vorliegen.

2.000 Euro sind aber total unrealistisch. Nicht bei dem Aufwand.. da rechne ich eher mit 8.000-10.000, was natürlich auch schon ein Unterschied ist und dan kommts nochmal darauf an ob die Kosten der Polizei mit abgerechnet wurden.. Da kommt dann auch schonmal schnell noch ein Tausender zu.




Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von ChicaLoca am 29.02.2008 um 09:06:14
Die Summe ist bei Begleitung schon (leider) realistisch.
Pro Abschübling werden bei erforderlicher Begleitung immer 2 Beamte mitgeschickt.
Und gerade die Flüge nach Afrika - hier Kamerun - sind sehr sehr teuer.
Da kann es schon zu solchen horrenden Kosten kommen.

Lass dir die detaillierte Kostenaufstellung zuschicken damit du das nachvollziehen kannst.

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von amie2 am 29.02.2008 um 11:10:40
Hallo,

das ist mal wieder "mein" Thema :-).

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es nicht immer richtig ist, was bei so einer Rückführung berechnet wird. Bei jemandem, bei dem keine Probleme zu erwarten sind, ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum bis ins Heimatland begleitet werden muss. Man hätte auch einfach nur ins Flugzeug setzen können und gut ist.

Bei meinem - nunmehr - Ex-Mann wurde begleitet (2 Beamte) aus der Haft abgeschoben (nach Gambia), nach Befristung sollte er 7.000 Euro bezahlen. Er hat dagegen geklagt und Recht bekommen. Gründe: Begleitung wäre aus Sicht des Gerichts nicht nötig gewesen (es war kein Widerstand zu erwarten), mehrmalige Übernachtung im besten Hotel am Platz (Strandlage) auch nicht (da würde ich mir die Abrechnung genau anschauen: haben die Beamten wirklich nur einmal übernachtet); die Personalkosten waren zu hoch angesetzt (mit Nachtzulage, also rund um die Uhr bezahlt).

Am Ende musste er lediglich sein Flugticket bezahlen.

Das sind meine Erfahrungen dazu, vielleicht hilfts ja weiter - ist ja doch eine Menge Geld.

Grüße
Susanne


Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von AndreaM. am 29.02.2008 um 13:16:05
Hallo
zu der Frage ob es ein normaler Flug war Ja den es waren auch andere Pasagiere an Bord die nach Kamerun geflogen sind und die Polizei war zivil angezogen so das die anderen Pasagiere gar nicht wussten daß es Polizei ist.
Andrea



Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Speedball am 02.03.2008 um 18:06:34

amie2 schrieb am 29.02.2008 um 11:10:40:
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es nicht immer richtig ist, was bei so einer Rückführung berechnet wird. Bei jemandem, bei dem keine Probleme zu erwarten sind, ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum bis ins Heimatland begleitet werden muss. Man hätte auch einfach nur ins Flugzeug setzen können und gut ist.  


Was ist eine Abschiebung? Eine zwanghafte Durchsetzung der Ausreisepflicht. Kommt eine Ausländer der Ausreisepflicht nicht nacht wird diese durchgesetzt.

Einfach ins Flugzeug sitze hätte er auch selber oder? Güb Abgeben und richtig, dann sind es nur die Kosten für den Flug.


AndreaM. schrieb am 29.02.2008 um 07:53:59:
Mein Verlobter war nicht mal in Abschiebehaft,er wurde morgends um 2.oo Uhr bei mir geholt und um 7.15 Uhr ist er von Stuttgart zurück geflogen.  


Da währen Fahr- und Bewachungskosten für die Fahrt nach Stuttgart, Flug- und Bewachungskosten für die begleitenden Beamten sowie für den Schübling weiterhin natürlich noch die Rückreise.

Da kann ein ganzer Haufen zusammen kommen.

Dem sollte man sich immer im Klaren sein wenn man ein Verpflichtungserklärung unterschreibt, denn ich denke dass ist der Grund warum dir die Kosten in Rechnung gestellt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Speedball

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von ChicaLoca am 03.03.2008 um 08:34:55

Speedball schrieb am 02.03.2008 um 18:06:34:
Dem sollte man sich immer im Klaren sein wenn man ein Verpflichtungserklärung unterschreibt, denn ich denke dass ist der Grund warum dir die Kosten in Rechnung gestellt wurden.

glaub ich nicht
für mich klingt der Sachverhalt eher nach abgelehntem Asyl, Ausreisepflicht nicht nachgekommen, Abschiebung - jetzt Visumantrag (zur Eheschließung) + Antrag auf Rückbefristung der Wirkung der Abschiebung - was bedeutet, dass die Abschiebungskosten vorher zu begleichen sind

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Mono am 03.03.2008 um 09:30:17

AndreaM. schrieb am 29.02.2008 um 07:53:59:
Kann das sein?

Ich denke schon. Unser Sohn hat nachts mit dem Auto eine Toreinfahrt zugeparkt. Die Abschleppkosten in Höhe von 208 € (inkl. Nacht- und Feiertagszuschlag) musste er vor Ort begleichen. Mir als Halter schickte das Polizeipräsidium Mainz darüber hinaus eine Rechnung über 184 € für zehn Minuten Einsatz von zwei Polizisten sowie 1,4 km Fahrt mit dem Streifenwagen zum 'Tatort'.

Da bekommst du ja vergleichsweise einen Schnäppchenpreis. ::) Ich verstehe allerdings nicht, wieso diese Kosten von dir eingefordert werden. Das deutet doch auf eine Verpflichtungserklärung deinerseits hin.

Mono

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Speedball am 03.03.2008 um 10:58:59

ChicaLoca schrieb am 03.03.2008 um 08:34:55:
für mich klingt der Sachverhalt eher nach abgelehntem Asyl, Ausreisepflicht nicht nachgekommen, Abschiebung - jetzt Visumantrag (zur Eheschließung) + Antrag auf Rückbefristung der Wirkung der Abschiebung - was bedeutet, dass die Abschiebungskosten vorher zu begleichen sind  


Wenn das so ist muss er die Kostentragen und nicht sie. Außer sie will, dass er wieder kommt.

Deshalb frag ich ja.

MfG
Speedball

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von AndreaM. am 03.03.2008 um 11:25:02
Hallo
ja meinem Verlobten wurde sein Asylantrag abgelehnt.Er hat dann auch Anfang September einen Brief vom Ausländeramt bekommen wegen freiwilliger Rückreise,unser Anwalt hat darauf hin mit Reutlingen von dem alles ausgeht vereinbart dasß sie noch auf die Antwort vom OLG warten werden .Diese Dame  wurde dann für längere Zeit krank und ihr Kollege hat dann den Auftrag gegeben zur sofortigen Abschiebung.
Da es morgends 2 Uhr war als die Polizei ihn holte und er um 7.15 Uhr schon im Flieger saß konnten ich den Anwalt erst um 8 Uhr in der Kanzlei erreichen und da war es schon zu spät für den Anwalt etwas zu tun da mein Verlobter ja schon weg war.Der Anwalt hilft mir nun ihn wieder herein zu holen damit wir entlich heiraten können. Andrea

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Speedball am 05.03.2008 um 09:35:10
Tja da hat dein Anwalt wohl verpennt, denn der müsste von der Entscheidung des OLG doch informiert gewesen sein.
Welchen Vorwurf willst du der ALA denn machen? Welcher Sachbearbeiter dies verfügt ist doch Unreellfant. Die Entscheidung des OLG war da. Dann hätte dein Verlobter den du nun nach der Abschiebung heiraten willst freiwillig Ausreisen müssen.
Die GÜB dafür war da.
Ihr könnt ja heiraten, was immer noch nicht bedeutet, dass er wieder kommen darf. Erst nach Begleichung der Kosten und Prüfung der Lebensumstände.

Mit freundlichen Grüßen
Speedball

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Eduard am 05.03.2008 um 11:37:26

Speedball schrieb am 05.03.2008 um 09:35:10:
Tja da hat dein Anwalt wohl verpennt, denn der müsste von der Entscheidung des OLG doch informiert gewesen sein.

Nach dem geschilderten Ablauf ging es vermutlich nicht um eine OLG-Entscheidung über Abschiebung o.ä., sondern um die Befreiung vom EFZ als Voraussetzung für eine Eheschließung, richtig? Solange das Befreiungsverfahren beim OLG läuft, steht zwar die Eheschließung noch nicht unmittelbar bevor, also kein Abschiebungshindernis, aber ein pragmatischer Sachbearbeiter kann trotzdem auf die Abschiebung verzichten, nach dem Motto: "Warum soll ich den jetzt mit Gewalt heimschicken, wenn er in einem Jahr sowieso wieder hier ist."

Wenn wirklich eine mündliche Vereinbarung mit der ABH existierte, dass die Abschiebung bis zur Entscheidung des OLG ausgesetzt werden sollte, dann ist die plötzliche Abschiebung schon etwas fragwürdig; es kann nicht sein, dass Abmachungen dadurch plötzlich nichtig werden, dass die zuständige Sachbearbeiterin erkrankt. Wozu gibt es eine Ausländerakte, in der man solche Vereinbarungen dokumentieren kann.

Voraussetzung für eine Mitverantwortung der ABH in bezug auf Kosten ist natürlich, das man glaubhaft machen kann, dass man ohne diese Vereinbarung freiwillig ausgereist wäre.

Eduard


Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von trixie am 05.03.2008 um 13:10:46

Eduard schrieb am 05.03.2008 um 11:37:26:
Wozu gibt es eine Ausländerakte, in der man solche Vereinbarungen dokumentieren kann.  

... zu der du aber keinen Zugang hast, um zu belegen, dass eine Vereinbarung getroffen wurde. Nur ein Vermerk in der Akte dürfte m. M. nach für eine Vereinbarung zu wenig sein, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hat, diese einzusehen.

trixie

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von thom am 05.03.2008 um 13:24:29

trixie schrieb am 05.03.2008 um 13:10:46:
wenn der Betroffene keine Möglichkeit hat, diese einzusehen.
per Anwalt geht das aber schon. Und in diesem Fall wird er sicher auch Akteneinsicht nehmen, wenn er schon die Kostenaufstellung prüft.

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von AndreaM. am 07.03.2008 um 07:31:04
Hallo
habe die Rechnung von Reutlingen bekommen und kann es fast nicht fassen:

Flugkosten:2.225,75 Euro
Rückreisedokument/Transportkosten: 139,28 Euro
Kosten für Sicherheitsbegleitung: 11.411,79 Euro
Polizeikosten: 685,06 Euro
Gesamt: 14.461,88 Euro

Es kann doch nicht sein daß 2 Begleitpolizisten 11.411,79 Euro kosten !

Wen ich möchte daß mein Verlobter zurück kommen kann habe ich die Hälfte sofort zu bezahlen und über den Rest eine Ratenvereinbarung zu machen.
Ich finde es ganz schön teuer,wen ich bedenke daß mit meinem Verlobten noch 2 Afrikaner und 4 Polizisten dabei waren.Das würde ja bedeuten daß alleine diese 3 Abschiebungen mehr als ca. 43.500,00 Euro gekostet haben.

Gruss Andrea

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Daddy am 07.03.2008 um 07:51:47

AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:
Es kann doch nicht sein daß 2 Begleitpolizisten 11.411,79 Euro kosten !

Kann m.E schon sein, wenn du folgende Kosten berücksichtigst:
- Flugtickets für Hin- und Rückflug (dürfte der größte Posten sein)
- Übernachtungskosten
- Personalkosten


AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:
Flugkosten:2.225,75 Euro

Dieser Posten dürfte nur das Ticket deines Verlobten sein...

Und desweiteren ist hier nicht bekannt, ob dein Verlobter durch 2 bzw. 3 PVB begleitet wurde (was aus verschiedenen Gründen möglich wäre)...


Daddy

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von AndreaM. am 07.03.2008 um 08:27:18
Hallo Daddy

ich weiß nur daß mit meinem Verlobten noch 2 andere Afrikaner von Stuutgart nach Kamerun geflogen sind und insgesamt 6 Begleitpolizisten.
Einer der Afrikaner war sogar in handschellen abgeführt worden,da er die ganze zeit probleme gemacht hat.
Die Kosten für das Ticket,sowie  die Anderen sind soweit okay Aber die der Sicherheitsbegleitung finde ich hoch.

Andrea

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Eduard am 07.03.2008 um 09:41:10

trixie schrieb am 05.03.2008 um 13:10:46:

... zu der du aber keinen Zugang hast, um zu belegen, dass eine Vereinbarung getroffen wurde. Nur ein Vermerk in der Akte dürfte m. M. nach für eine Vereinbarung zu wenig sein, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hat, diese einzusehen.



Meine Vermutung ging eher dahin, dass die Sachbearbeiterin die Vereinbarung nicht dokumentiert hat, so dass der Vertreter nichts davon wusste ...

Zum Belegen der Vereinbarung sollte die Aussage des Anwalts (= Organ der Rechtspflege) ausreichend sein. Sowas notiert ein Anwalt normalerweise auch in der Akte ...

Ich weiss aber nicht, ob es sich lohnt, das weiter zu diskutieren, Andrea ist bis jetzt nicht weiter darauf eingegangen. Man wüßte wissen, ob es wirklich eine Vereinbarung gab und in welcher Form.

Eduard

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von fons am 07.03.2008 um 10:34:51
Also hier können wir noch Tage diskutieren und lösen
das nicht. Ist ein Einzelfall. Tatsache ist, dass solche
hohen Abschiebekosten möglich sind.

Es muss ja ein Leistungsbescheid erlassen werden, den
man ggf. rechtlich anfechten kann. Hier weiter zu disku-
tieren halte ich für nicht zielführend. (besser gesagt sinnlos).

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Davy am 07.03.2008 um 13:15:48
Zur Information:

Beispiel von einem kurzfristigen Flug von Stuttgart nach Kamerun mit der Air-France. Für morgen 8.03.2008

-Hin und zurück zusammen gebucht: 1250 Euro.   Rückflug für den Montag 10.03.2008 eingegeben.
-Hinflug allein gebucht: 2300 Euro.

es ist aber bekannt, dass Hin und zurück Tickets am billigsten sind als Hinflug allein!! selbst wenn mann nicht zurückfliegen will. Die Vollzugsbeamten sollten es wissen.

Eine Übernachtung in Kamerun (5 Sterne Hotel) laut einem Freund liegt ab 50 euro aufwärt je nach gewünschtem Komfort,

Mahlzeiten liegen in so einem Hotel bei 15euro (exklusiv Extra).

Ich würde die Kosten genaue untersuchen. Es liegt viel Luft drin.

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Toppy am 17.03.2008 um 17:35:36
Hallöle,

nur der Form halber:
5 sterne Hotel in Douala kostet 185,-€.
Ich kann dir aber mit Gewissheit sagen das das Zimmer der Beamten nur 54.000 FCFA ( ca.83,-€) kostet, da ich zufällig weiß wo sie übernachten.
Sie bleiben auch immer nur eine Nacht, sei sicher.
Der größte Batzen sind die Flugkosten der Beamten, ohne Frage. Die paar Taler für Überstunden / Auslandseinsatz / sonstiges fallen da kaum ins Gewicht. Ich meine mich sogar erinnern zu können, dass die keine Extra-Spesen bekommen, da sie ja Vollpension abrechnen können. Ein Durchschnittliches Abendessen kostet im besagten Hotel um die 15,-€, das ist richtig.
ERGO: ich täte die detailierte Kostenaufstellung abfordern, wäre aber nicht überrascht wenn es so stimmt.

-Toppy-

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Speedball am 18.03.2008 um 10:51:07
Ich will hier mal ein paar grundlegende Sachen klären.

Abschiebungen auf billig oder überbuchten Flügen zu buchen ist wohl weder im Interesses des Staates noch der Abzuschiebenden.

Es muss gesichert sein, dass der Flug geht und das Begleitpersonal und die Schüblinge auch mitfliegen.

Deshalb werden wohl verbilligte Flüge kaum in Frage kommen.

Zu den Personkosten:
Denkt ihr die Beamten sind eh da und deshalb nur Übehrnachtung und Spesen zu bezahlen? Falschgedacht. Hier wurde pro Beamter pro Stunde abgerechnet.

6 Beamte 3 Schüblinge natürlich werden die Kosten (bis auf die Anfahrt u.s.w. die einzeln anfallen) dann geteilt aber das macht keine unterschied zu 2 Beamte und ein Schübling.


AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:
Flugkosten:2.225,75 Euro  

mal 4
= 8903 € Flugkosten für die Beamten

Fehlen zur Berechnung noch 2508,79 € durch 2 Beamte mit
Macht mit Personalkosten, Übernachtung u.s.w. pro Beamter: 1254,39 €


AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:
Polizeikosten: 685,06 Euro  

Das ist die Fahrt von der Wohnung bis zum Flughafen.


AndreaM. schrieb am 07.03.2008 um 07:31:04:
wen ich bedenke daß mit meinem Verlobten noch 2 Afrikaner und 4 Polizisten dabei waren.Das würde ja bedeuten daß alleine diese 3 Abschiebungen mehr als ca. 43.500,00 Euro gekostet haben.  


Ja warum nicht?

Ich kenn da schon wesendlich höher Abschiebekosten.

Sinn und Zweck einer Abschiebung ist das zwanghafte Durchsetzung der Ausreisepflicht einer Person. Da sind 14 000 € wenig. Jeder Harz 4 Empfänger koste in einem Jahr den Staat und die Sozialkassen mehr.
Nicht das ich das einem Ausländer absprechen möchte, hatte er aber gem. AufenthG kein bleibe recht dann hat er kein.

Geht er nicht freiwillig und die Chance hatte er. Wir der abgeschoben.

Will er wieder kommen muss er die Kosten für die Abschiebung zahlen.

Noch für die Leute die Verpflichtungserklärungen unterschreiben. (nur Solltest du das planen) Dann hast du bei der ggf. zweiten Abschiebung die Kosten zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Speedball

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von schweitzer am 18.03.2008 um 11:47:07
Modus :smilieofftopic: ein:


Speedball schrieb am 18.03.2008 um 10:51:07:
zwei Beamte und ein Schübling.


Ich erlaube mir an dieser Stelle mal folgenden Verweis:


Zitat:
Seit 1999 werden auch in Österreich von der Karl-Franzens-Universität Graz im Zuge des Projekts Österreichisches Deutsch Unworte des Jahres ermittelt:

„Die Wahl von "Schübling" zum "österreichischen Unwort des Jahres 1999" fiel uns als Jury leicht - es war das mit Abstand am meisten Genannte. Daneben gibt es starke Gründe, die mit der Bedeutung des Wortes zusammenhängen:

Das aus der Verwaltungs- und Polizeisprache stammende Wort ist gleichbedeutend mit "Schubhäftling", drückt aber eine viel stärkere Entpersonalisierung, Verdinglichung und Verniedlichung der so bezeichneten Person aus, die damit auch als passiv und behandelbar dargestellt wird.
Auch schwingt eine negative Zusatzbedeutung mit (siehe Rohling, Widerling, Lüstling, etc.), obwohl nicht alle so gebildeten Wörter eine negative Zusatzbedeutung haben (Firmling, Liebling usw.). In jedem Fall wird der so bezeichnete "Gegenstand" verkleinert, niedlicher, "netter" gemacht. Wesentlich ist, daß durch die mitausgedrückte Entpersönlichung, der so bezeichnete "Schubhäftling" zu einem "Ding", zu einer "zu behandelbaren Sache" gemacht wird. Daß damit eine zwangsweise aus dem Land entfernte Person bezeichnet wurde, geht durch den verhüllenden Charakter des Wortes völlig verloren.“


Eine Journalistin vermutete in der Wiener Zeitung vom 19.11.2007:


Zitat:
Ein Blick über die Grenzen bestätigt: Hier handelt es sich um eine österreichische Spezialität. Deutsche Wörterbücher kennen den Schübling nur als Wurstsorte.


Falsch - denn "Schübling" gehörte auch in Deutschland schon zu den Kandidaten für das Unwort des Jahres und wird, ganz offenkundig, ja auch immer  noch benutzt.

Ich schreibe das hier nicht, um Speedball oder sonst jemanden bloßzustellen, aber ich halte es für angemessen, generell ein Nachdenken über das, was man wie sagt (zumal in einem Forum wie diesem hier) anzuregen und einzufordern.

Wir haben es in der Arbeit mit Migranten immer und ohne Ausnahme mit MENSCHEN zu tun!!!

Modus :smilieofftopic: aus!

Ich will mit meinem Beitrag keine Diskussion beginnen oder auslösen - die gehört nicht zu diesem thread - Nachdenken möge bitte aber ein jeder darüber.

Danke.

=schweitzer=

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von Speedball am 18.03.2008 um 11:58:40

schweitzer schrieb am 18.03.2008 um 11:47:07:
Ich schreibe das hier nicht, um Speedball oder sonst jemanden bloßzustellen, aber ich halte es für angemessen, generell ein Nachdenken über das, was man wie sagt (zumal in einem Forum wie diesem hier) anzuregen und einzufordern.  


denk denk.

Sorry ist kein Beleidigung und auch nicht herabsetzend gemeint.


schweitzer schrieb am 18.03.2008 um 11:47:07:
Ich erlaube mir an dieser Stelle mal folgenden Verweis:

Zitat:
Seit 1999 werden auch in Österreich von der Karl-Franzens-Universität Graz im Zuge des Projekts Österreichisches Deutsch Unworte des Jahres ermittelt:

„Die Wahl von "Schübling" zum "österreichischen Unwort des Jahres 1999" fiel uns als Jury leicht - es war das mit Abstand am meisten Genannte. Daneben gibt es starke Gründe, die mit der Bedeutung des Wortes zusammenhängen:

Das aus der Verwaltungs- und Polizeisprache stammende Wort ist gleichbedeutend mit "Schubhäftling", drückt aber eine viel stärkere Entpersonalisierung, Verdinglichung und Verniedlichung der so bezeichneten Person aus, die damit auch als passiv und behandelbar dargestellt wird.
Auch schwingt eine negative Zusatzbedeutung mit (siehe Rohling, Widerling, Lüstling, etc.), obwohl nicht alle so gebildeten Wörter eine negative Zusatzbedeutung haben (Firmling, Liebling usw.). In jedem Fall wird der so bezeichnete "Gegenstand" verkleinert, niedlicher, "netter" gemacht. Wesentlich ist, daß durch die mitausgedrückte Entpersönlichung, der so bezeichnete "Schubhäftling" zu einem "Ding", zu einer "zu behandelbaren Sache" gemacht wird. Daß damit eine zwangsweise aus dem Land entfernte Person bezeichnet wurde, geht durch den verhüllenden Charakter des Wortes völlig verloren.“  


Der unterschied zwischen Schubhäftling und Schübling erschließt sich mir hier nicht, die Person wird meines anssinen nach nicht herabgesetzt oder beleidigt. Da wir uns wie richtig festgestellt hier in einen Formum in dem es um Ausweisung Abschiebung geht befindet weiß, denke ich, jeder das mit diesem Wort eine Person, um genau zu sein eine Person deren Ausreisepflicht zwanghaft durchgesetzt wird gemeint ist.


schweitzer schrieb am 18.03.2008 um 11:47:07:
Wir haben es in der Arbeit mit Migranten immer und ohne Ausnahme mit MENSCHEN zu tun!!!  


Hat hier doch niemand auch nur in irgend einer Form in Fragegestellt.

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von ronny am 18.03.2008 um 11:59:24
Hi Schweitzer,

irgendeine Bezeichnung wird es für den Abzuschiebenden (triffts auch nicht ganz) oder den "weilnichtfreiwilligausreisenunddendeswegenzubegleitenden Heimkehrer" immer geben müssen, insofern ist das OT hier IMHO nicht angebracht gewesen. Sorry (smiley geht wegen Ostern ned)

BTW:

Migrant ist eine ebenso irreführende Bezeichnung weil sie von "migrare = wandern" kommt, und im deutschenSprachgebrauch hat die Wanderung (Schule, Freiwillig, schönes Erlebnis)oft eine ganz andere Bedeutung als Migration ...

Grüße
Ronny (s.o.)

Titel: Re: Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
Beitrag von fons am 18.03.2008 um 13:30:27
Ich befürchtete das schon bei # 16

Zur Sache wurde wohl all gesagt. Zu Unwörten und
sonstigen Definitionen ggf im Userforum weiter....

hier ist :closed

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.