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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Gesetzesänderung:statt Aufhaltsberechtigung Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1204207665 Beitrag begonnen von quelle am 28.02.2008 um 15:07:45 |
Titel: Gesetzesänderung:statt Aufhaltsberechtigung Niederlassungserlaubnis Beitrag von quelle am 28.02.2008 um 15:07:45
Hallo Alle,
können Jemand mir erklären, welches Unterschield die Beiden gibt? Ich besitze seit 10 Jahren Aufhaltsberechtigung, jetzt bekomme ich wegen der Passerneuerung die Niederlassungserlaubnis. Kann ich nicht einfach das Titel der Aufhaltsberechtigung übertragen lassen? Ich habe gehört, die Aufhaltsberechtigungstitel für Ausländer ist besser als die Niederlassungserlaubnisstitel. z.B, Wenn man einen Titel von Aufhaltsberechtigung hat, kann man nach ein paar Jahren in dritten Länder leben und wieder nach Deutschland zurück darf, aber man mit dem Titel von Niederlassungserlaubnis nicht mehr zurück darf, ist es wahr? Dank im vorraus!! Quelle |
Titel: Re: Gesetzesänderung:statt Aufhaltsberechtigung Niederlassungserlaubnis Beitrag von Mick am 28.02.2008 um 17:01:27 quelle schrieb am 28.02.2008 um 15:07:45:
Hi, nein, Du besitzt keine Berechtigung, sondern seit dem 1.1.2005 eine Niederlassungserlaubnis. Siehe § 101 AufenthG. Demnach ist es müßig, sich über... Zitat:
...zu unterhalten. quelle schrieb am 28.02.2008 um 15:07:45:
Zunächst mal könntest Du versuchen, einen Daueraufenthalt/EG nach § 9a AufenthG zu bekommen. Damit wäre dann unter be- stimmten Bedingungen auch eine Wohnsitznahme im EU-Ausland möglich. Im Falle des Auslandsaufenthaltes erlischt ein Dauer- aufenthalt/EG unter den in § 51 Abs. 9 AufenthG genannten Gründen. Sofern im EU-Ausland ein Daueraufenthaltsrecht/EU erworben wird, käme eine Einreise nach D. unter den in § 38a AufenthG genannten Voraussetzungen in Betracht. So, nun viel Spaß beim Nachlesen! |
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