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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Niederlassungserlaubnis für §21, was werden geprüft? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1204150874 Beitrag begonnen von webmasterhelp am 27.02.2008 um 23:21:14 |
Titel: Niederlassungserlaubnis für §21, was werden geprüft? Beitrag von webmasterhelp am 27.02.2008 um 23:21:14
Ich habe AHE §21 als Selbständigkeit und werde bald Niederlassungserlaubnis beantragen. Meine Frage lautet:
Welche Sachen werden von ABH prüfen? Danke für eine klare und richtige Antwort. Aus meinem Wissen weiß ich nur folgende Sachen: 1, Wohnungsvertrag 2, Krankversicherung 3, Formular mit Foto 4, vorherige(3 Monate oder 6 Monate oder?) UnternehmensBilanz von Finanzamt oder von Steuerberater 5, Lohn/Gehaltabrechnung 6, Visumsgebühr ........ was noch? oder anders? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für §21, was werden geprüft? Beitrag von Saxonicus am 28.02.2008 um 00:44:22 webmasterhelp schrieb am 27.02.2008 um 23:21:14:
Wofür Visumsgebühren,wenn Du schon in Deutschland ansässig bist ? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für §21, was werden geprüft? Beitrag von trixie am 28.02.2008 um 01:41:26 webmasterhelp schrieb am 27.02.2008 um 23:21:14:
Die dürfte es wohl bei einem Selbständigen nicht geben, eher die in Punkt 4 genannte Bilanz des Steuerberaters. webmasterhelp schrieb am 27.02.2008 um 23:21:14:
Du meinst sicherlich: Zitat:
trixie |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für §21, was werden geprüft? Beitrag von webmasterhelp am 28.02.2008 um 10:56:06
Danke und sind Sie sicher, dass ich nur 5 Punkte zeigen muß?
also die 5 Punkte: 1, Wohnungsvertrag 2, Krankversicherung 3, Formular mit Foto 4, vorherige(3 Monate oder 6 Monate oder?) UnternehmensBilanz von Finanzamt oder von Steuerberater 5, Visumsgebühr(150EURO) |
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