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Beitrag begonnen von webmasterhelp am 27.02.2008 um 23:21:14

Titel: Niederlassungserlaubnis für §21, was werden geprüft?
Beitrag von webmasterhelp am 27.02.2008 um 23:21:14
Ich habe AHE §21 als Selbständigkeit und werde bald Niederlassungserlaubnis beantragen. Meine Frage lautet:

Welche Sachen werden von ABH prüfen? Danke für eine klare und richtige Antwort.


Aus meinem Wissen weiß ich nur folgende Sachen:

1, Wohnungsvertrag
2, Krankversicherung
3, Formular mit Foto
4, vorherige(3 Monate oder 6 Monate oder?) UnternehmensBilanz von Finanzamt oder von Steuerberater
5, Lohn/Gehaltabrechnung
6, Visumsgebühr
........ was noch? oder anders?


Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für §21, was werden geprüft?
Beitrag von Saxonicus am 28.02.2008 um 00:44:22

webmasterhelp schrieb am 27.02.2008 um 23:21:14:
6, Visumsgebühr  

Wofür Visumsgebühren,wenn Du schon in Deutschland ansässig bist ?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für §21, was werden geprüft?
Beitrag von trixie am 28.02.2008 um 01:41:26

webmasterhelp schrieb am 27.02.2008 um 23:21:14:
5, Lohn/Gehaltabrechnung  

Die dürfte es wohl bei einem Selbständigen nicht geben, eher die in Punkt 4 genannte Bilanz des Steuerberaters.


webmasterhelp schrieb am 27.02.2008 um 23:21:14:
6, Visumsgebühr  

Du meinst sicherlich:


Zitat:
§ 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis

An Gebühren sind zu erheben

1. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 19 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes)
200 Euro,
2. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) 150 Euro,
3. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 85 Euro.


trixie

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis für §21, was werden geprüft?
Beitrag von webmasterhelp am 28.02.2008 um 10:56:06
Danke und sind Sie sicher, dass ich nur 5 Punkte zeigen muß?

also die 5 Punkte:

1, Wohnungsvertrag
2, Krankversicherung
3, Formular mit Foto
4, vorherige(3 Monate oder 6 Monate oder?) UnternehmensBilanz von Finanzamt oder von Steuerberater
5, Visumsgebühr(150EURO)



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